Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Wenn Sie einen ausländischen Schul- oder Berufsabschluss haben, können Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen. Im Vergleich zu Berufsabschlüssen können Hochschul- und Schulabschlüsse bereits anerkannt werden. Sie können dies jeweils auf Anabin überprüfen. Mehr darüber erfahren Sie in „Wie kann ich herausfinden, ob mein Abschluss bereits anerkannt ist? „. Im Anerkennungsverfahren wird Ihr Abschluss mit einem ähnlichen deutschen Abschluss verglichen. Wenn Ihr Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Damit haben Sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Alle Menschen mit einem ausländischen Abschluss haben ein Recht auf dieses Anerkennungserfahren. Weder Ihr Aufenthaltsstatus noch Ihre Staatsbürgerschaft spielen dafür eine Rolle. Beachten Sie bitte: Personen, die sich noch im Ausland befinden, müssen manchmal über geeignete Unterlagen (z.B. Ausbildungsplatz, Jobangebot) nachweisen, dass sie beabsichtigen, in Deutschland eine Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dann können Sie auch Ihre Berufsabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen.
*Diese Informationsseite wurde mit Unterstützung des IQ-Netzwerks NRW aktualisiert.
Arbeitserlaubnis für Geflüchtete
Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis. Ob sie eine Arbeitserlaubnis bekommen, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Hier erfahren Sie welche Regeln für Sie gelten.
Wenn Sie nicht geflüchtet sind, finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema Arbeitserlaubnis auf unserer Kategorieseite „Migration“.
Arbeitssuche und Bewerbung
Der Arbeitsmarkt in Deutschland hat viele Regeln. Außerdem müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen, um einen Arbeitsplatz zu bekommen. Viele Arbeitgeber*innen wählen ihre Beschäftigten vor allem aufgrund ihrer Zeugnisse oder Abschlüsse aus. Aber auch ohne Zertifikate haben Sie Chancen auf einen Job.
Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie auf dem Weg zu Ihrem ersten Arbeitsplatz in Deutschland beachten müssen und wie Sie Ihre Chancen auf Ihren Traumjob erhöhen können.
Zunächst noch zwei wichtige Punkte vorab:
- In den meisten Unternehmen in Deutschland wird Deutsch gesprochen. Manchmal genügt es, wenn Sie Englisch sprechen können. Für die meisten Arbeitsplätze ist es aber wichtig, dass Sie gut Deutsch sprechen. Es gibt viele Möglichkeiten Deutsch zu lernen bzw. Ihr Deutsch zu verbessern. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unsere Themenseiten über „Deutsch lernen“.
- Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis. Bei Migrant*innen ist die Arbeitserlaubnis direkt mit der Aufenthaltserlaubnis verknüpft. Mehr dazu erfahren Sie in unsere Themenseiten zu „Fachkräfte“. Bei geflüchteten Menschen hängt alles von ihren aktuellen Status ab. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Themenseite zu "Arbeitserlaubnis für Geflüchtete".
Beglaubigung von Kopien
Den Begriff „beglaubigte Kopie“ oder die Worte „Sie müssen das beglaubigen lassen“ haben Sie sicher schon öfter gehört. Vor allem für Bewerbungen an Universitäten oder beim Standesamt brauchen Sie in der Regel eine beglaubigte Kopie Ihrer Zeugnisse oder Dokumente. Hier erfahren Sie, was damit gemeint ist und wie und wo sie beglaubigte Kopien bekommen.
Bekomme ich Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeit?
In einem neuen Land eine Arbeit oder Ausbildung zu finden, ist nicht leicht. Darum gibt es in Deutschland verschiedene Unterstützungsangebote vom Jobcenter und der Agentur für Arbeit. Sie können dort zum Beispiel Hilfe bei der Arbeitssuche oder bei der Bewerbung erhalten. Oder einen Gutschein bekommen, mit dem Sie eine Fortbildung bzw. Weiterbildung besuchen können. Damit können Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
In diesem Kapitel erfahren Sie welche Unterstützungsangebote es gibt und wie Sie diese bekommen können.
Deutsch für den Beruf
Wenn Sie nach dem Integrationskurs oder einem anderen Deutschkurs weiter Deutsch lernen möchten, können Sie unter Umständen einen Berufssprachkurs machen. Dieser Kurs heißt auch „Deutsch für den Beruf” oder „berufsbezogene Deutschsprachförderung”. Ein berufsbezogener Deutschkurs soll Ihnen helfen, auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder sich weiter zu qualifizieren.
Die Chancenkarte zur Jobsuche
Seit Juni 2024 gibt es die Chancenkarte nach §20a, b AufenthG. Qualifizierte Arbeitskräfte haben damit die Möglichkeit, einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche zu bekommen. Dafür müssen sie einige Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind und weitere Informationen erhalten Sie hier.
Praktikum
Mit einem Praktikum können Sie erste Berufserfahrungen sammeln und Ihre Jobchancen erhöhen. In vielen Schulen und Universitäten sind Praktika während des Studiums sogar Pflicht. Sie können aber natürlich auch jederzeit freiwillig ein Praktikum absolvieren. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie als Praktikant*in haben, was Sie beachten müssen und warum ein Praktikum nützlich ist.
Visum und Aufenthalt zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Damit auch Menschen, die ihre Ausbildung im Ausland gemacht haben, in Deutschland in ihrem Beruf arbeiten können, können ausländische Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden. Das machen die sogenannten Anerkennungsstellen. Manchmal fehlen allerdings einige Qualifikationen, die für eine volle Anerkennung des ausländischen Abschlusses notwendig sind. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, können Sie in Deutschland ein Qualifizierungsprogramm besuchen. Das kann z.B. eine fachliche Schulung sein oder ein berufsbezogener Deutschkurs. Um an Qualifizierungsprogrammen in Deutschland teilnehmen zu können, benötigen Sie ein entsprechendes Einreisevisum und müssen hier eine Aufenthaltserlaubnis nach §16d AufenthG beantragen.
Gut zu wissen: Wenn Sie Ihre Qualifizierung anerkennen lassen möchten, um in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen, können Sie hierfür auch eine Aufenthaltserlaubnis nach §16d Abs. 3 AufenthG beantragen. Dafür müssen Sie einen Nachweis haben, dass das Arbeitsangebot eine qualifizierte Tätigkeit ist. (Einzelne Ausnahmen bzw. Erleichterungen gibt es bei kirchlichen Tätigkeiten oder Pflegeberufen).
Sie können auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn Sie in Deutschland eine sogenannte „Qualifikationsanalyse“ machen oder an einer Prüfung teilnehmen möchten. Diese Art von Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 6 Monate erteilt. Hierfür benötigen Sie in der Regel abhängig von der Qualifikation auch Sprachkenntnisse nach A2 GER. Außerdem müssen Sie bereits einen Nachweis haben, dass Sie zu einer „Qualifikationsanalyse“ eingeladen wurden.
Visum zur Arbeitssuche
Viele Firmen in Deutschland sind auf der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften. Wenn Sie einen entsprechenden Berufsabschluss haben, kann das auch eine Chance für Sie sein in Deutschland zu arbeiten und wohnen. Es ist aber oft nicht einfach, aus dem Ausland einen Job in Deutschland zu finden. Darum gibt es das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitssuche nach §20 Aufenthaltsgesetz. Damit können Sie legal nach Deutschland einreisen und dann vor Ort nach einem passenden Arbeitsplatz suchen.
Wie finde ich den richtigen Beruf für mich?
Als Kind haben Sie auf die Frage „Was willst du mal werden?“ sicher eine Antwort gewusst. Später ist diese Frage oft nicht mehr so einfach zu beantworten. Es gibt unzählige verschiedene Berufe und die Entscheidung für eine bestimmte Ausbildung oder ein bestimmtes Studium fällt nur wenigen Menschen leicht. Die Agentur für Arbeit hat deswegen viele Informationen zusammengestellt und verschiedene Hilfsmittel entwickelt, um Ihnen bei der Berufswahl zu helfen.