Den Begriff „beglaubigte Kopie“ oder die Worte „Sie müssen das beglaubigen lassen“ haben Sie sicher schon öfter gehört. Vor allem für Bewerbungen an Universitäten oder beim Standesamt brauchen Sie in der Regel eine beglaubigte Kopie Ihrer Zeugnisse oder Dokumente. Hier erfahren Sie, was damit gemeint ist und wie und wo sie beglaubigte Kopien bekommen.
Eine beglaubigte Kopie ist eine Kopie eines Dokuments mit einer amtlichen Beglaubigung. Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung, dass die Kopie dem Original entspricht. Viele Behörden wollen nicht das Original, sondern eine beglaubigte Kopie des Originals, da das Original nicht verloren gehen darf.
Auf der beglaubigten Kopie steht, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Dieser Vermerk wird mit einem besonderen Stempel (Emblem oder Dienstsiegel) und der Unterschrift der Person, die die Beglaubigung durchgeführt hat, versehen. Der Stempel muss auf allen Seiten des Dokuments zu sehen sein.
Bitte beachten Sie: Die meisten Behörden akzeptieren keine beglaubigten Kopien von beglaubigten Kopien. Sie brauchen eine beglaubigte Kopie des Originals. Wenn Sie zum Beispiel eine beglaubigte Kopie aus Afghanistan haben und von dieser eine beglaubigte Kopie in Deutschland machen lassen, akzeptieren die Behörden diese vielleicht nicht.
- Bürgeramt: Bürgerämter beglaubigen Dokumente, die von deutschen Behörden ausgestellt wurden, oder Dokumente, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen. Die Beglaubigung kostet Geld. Pro Seite müssen Sie mit ca. vier Euro rechnen. In größeren Städten müssen Sie meist einen Termin für die Beglaubigung vereinbaren. Ohne Termin müssen Sie dort in der Regel lange warten.
- Notar*in: Statt zu einem Bürgeramt können Sie auch zu einem Notar gehen und Ihre Dokumente dort beglaubigen lassen. Die Beglaubigung ist dort aber um einiges teurer als im Bürgeramt. Notar*innen in Ihrer Nähe finden Sie auf notar.de.
- Standesamt: Kopien von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden können Sie in der Regel in dem Standesamt beglaubigen lassen, das die Urkunden ausgestellt hat. Die Beglaubigung kostet Geld. Pro Seite müssen Sie mit ca. 5 bis 8 Euro rechnen.
- Schulen & Universitäten: Kopien von Schul- oder Abschlusszeugnissen können Sie in der Schule oder Universität beglaubigen lassen, in der Sie den Abschluss gemacht haben. Viele Schulen und Universitäten überreichen Ihnen mit dem Abschlusszeugnis einige kostenlose beglaubigte Kopien. Für weitere Exemplare müssen Sie in der Regel einige Euro bezahlen.
Wenn Sie nicht in Deutschland sind, aber eine beglaubigte Kopie für eine deutsche Behörde brauchen, können Sie zur deutschen Botschaft in Ihrem Land gehen. Eine Beglaubigung dort kostet ebenfalls Geld. Eine Liste über alle deutschen Botschaften und Auslandsvertretungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Wenn Sie Dokumente in einer anderen Sprache haben, müssen Sie eine deutsche Übersetzung von einem vereidigten Dolmetscher beifügen. Wenn Sie Zeugnisse oder Diplome aus Ihrem Heimatland in Deutschland verwenden wollen und dafür eine Beglaubigung (Legalisation/Apostille) brauchen, müssen Sie diese im Herkunftsland oder bei der Botschaft Ihres Landes in Deutschland machen lassen.
Bringen Sie das Originaldokument, eine normale Kopie und Geld mit. Die beglaubigende Person wird Ihre Kopie mit dem Original vergleichen oder selbst eine Kopie machen. Wenn die Kopie dem Original entspricht, wird die beglaubigende Person die Kopie stempeln und unterschreiben.
Bitte beachten Sie: Falls Sie Leistungen vom Jobcenter bekommen, können Sie die Rechnung über die Beglaubigung bei Ihren Sachbearbeiter*innen abgeben. Vielleicht kann das Jobcenter die Kosten für die Beglaubigung übernehmen.
Wenn Sie Probleme mit der Beglaubigung Ihrer Dokumente haben, können Sie sich an eine Migrationsberatungsstelle wenden. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter bamf.de und jugendmigrationsdienst.de. Die Mitarbeiter*innen sprechen verschiedene Sprachen.
Übersetzer*innen können keine beglaubigten Kopien erstellen. Manche Übersetzer*innen bieten gefälschte Beglaubigungen an. Gefälschte Beglaubigungen werden von Behörden nicht akzeptiert. Gehen Sie für Übersetzungen immer zu beeidigten Übersetzern*innen. Beeidigte Übersetzer*innen finden Sie z.B. auf justiz-dolmetscher.de oder bdue.de.
Die Mitarbeiter der Beratungsstellen für erwachsene Zuwanderer beraten Erwachsene über 27 Jahren in mehreren Sprachen.
Der Jugendmigrationsdienst (JMD) berät deutschlandweit Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren und deren Eltern in mehreren Sprachen.