Wenn Sie nach dem Integrationskurs oder einem anderen Deutschkurs weiter Deutsch lernen möchten, können Sie unter Umständen einen Berufssprachkurs machen. Dieser Kurs heißt auch „Deutsch für den Beruf” oder „berufsbezogene Deutschsprachförderung”. Ein berufsbezogener Deutschkurs soll Ihnen helfen, auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder sich weiter zu qualifizieren.
Es gibt verschiedene Arten von berufsbezogenen Deutschkursen. Es gibt Basismodule, in denen Sie Ihre allgemeinen Sprachkenntnisse verbessern können, und Spezialmodule mit bestimmten Schwerpunkten. In den Basismodulen können Sie auf dem Niveau B1, B2 oder C1 einsteigen und grundsätzlich bis C2 lernen. In den Spezialmodulen können Sie z.B. Fachbegriffe für Ihren Beruf lernen oder auf einem niedrigeren Niveau (A1 oder A2) einsteigen, wenn Sie den Integrationskurs nicht bestanden haben.
Ob Sie an einem berufsbezogenen Deutschkurs teilnehmen dürfen, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab.
Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis: Sie können einen berufsbezogenen Deutschkurs machen, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben und Sie beim Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sind oder Sie einen Ausbildungsplatz suchen oder gerade eine Ausbildung machen oder Sie gerade Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.
Bitte beachten Sie: Migrant*innen und Geflüchtete, die bereits arbeiten, können ebenfalls an einem berufsbezogenen Deutschkurs teilnehmen, wenn ihre Sprachkenntnisse noch nicht genügen, um den Arbeitsalltag gut zu meistern. In diesem Fall müssen Sie einen Teil der Kosten aber selbst bezahlen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Was kostet ein berufsbezogener Deutschkurs?“.
Ich habe eine Aufenthaltsgestattung: Wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden, hängt Ihr Anspruch auf eine Teilnahme von Ihrem Herkunftsland bzw. dem Datum Ihrer Einreise ab:
- Wenn Sie aus einem Land mit „guter Bleibeperspektive“ kommen, dürfen Sie an einem berufsbezogenen Deutschkurs teilnehmen. Länder mit guter Bleibeperspektive aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind zurzeit: Syrien, Eritrea, Somalia und Afghanistan.
- Wenn Sie aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommen, dürfen Sie nicht an einem berufsbezogenen Deutschkurs teilnehmen. Sichere Herkunftsländer sind zurzeit: Albanien, Bosnien & Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Maldau, Montenegro, Senegal und Serbien.
- Für alle anderen Länder gilt folgende Regelung: Wenn Sie vor dem 31. Juli 2019 nach Deutschland gekommen sind und bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind oder arbeiten oder eine Ausbildung oder ähnliches machen, dürfen Sie nach drei Monaten an einem berufsbezogenen Deutschkurs teilnehmen.
Ich habe eine Duldung: Wenn Sie eine Duldung haben, hängt Ihr Anspruch auf eine Teilnahme von der Dauer Ihres geduldeten Aufenthalts bzw. von der Art Ihrer Duldung ab:
- Wenn Sie bereits seit sechs Monaten eine Duldung haben und bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind oder arbeiten oder eine Ausbildung oder ähnliches machen, dürfen Sie an einem berufsbezogenen Deutschkurs teilnehmen.
- Wenn Sie eine Ermessensduldung nach §60a Absatz 2, Satz 3 Aufenthaltsgesetz haben, dürfen Sie auch bereits von Anfang an einen berufsbezogenen Deutschkurs besuchen. Die Ausbildungsduldung und die Beschäftigungsduldung zählen zu den Ermessensduldungen.
Ob Sie an einem berufsbezogenen Deutschkurs teilnehmen dürfen, entscheiden die Sachbearbeiter*innen im Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit. Falls sie Ihre Teilnahme an einem Kurs bewilligen, bekommen Sie einen „Bildungsgutschein“. Mit diesem Gutschein können Sie sich an einer Schule in Ihrer Nähe anmelden. Welche Schulen einen „Deutsch für den Beruf“-Kurs anbieten, können Ihnen Ihre Sachbearbeiter*innen sagen. Sie können außerdem auch online auf der KURSNET-Website nach einem Kurs suchen.
Falls Sie nicht arbeitslos gemeldet sind, sondern als Arbeitnehmer*in tätig sind, können Sie Ihren Chef fragen, ob er Ihnen einen Deutschkurs bewilligt.
Das Jobcenter bzw. die Arbeitsagentur wird den Kurs für Sie bezahlen, wenn
- Sie als arbeitslos gemeldet sind,
- eine Ausbildung suchen oder machen
- oder sich im Anerkennungsverfahren für Ihren ausländischen Abschluss befinden
und das Jobcenter oder die Arbeitsagentur Ihre Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschkurs bewilligt hat.
Wenn Sie bereits arbeiten und an einem berufsbezogenen Deutschkurs teilnehmen möchten, um Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern, müssen Sie die Hälfte der Kosten selbst bezahlen. Sie können auch Ihren Chef fragen, ob er diese Kosten für Sie übernimmt.
Wenn Sie in Deutschland als Ärzt*in, Apotheker*in oder Therapeut*in arbeiten möchten, Ihren Abschluss jedoch im Ausland gemacht haben, müssen Sie eine sogenannte "Fachsprachprüfung" ablegen. Nur wenn Sie diese Prüfung bestehen, bekommen Sie die Erlaubnis in diesen Berufen zu arbeiten. Um sich auf diese Prüfung vorzubereiten, lohnt sich die Teilnahme an einem fachbezogenen Deutschsprachkurs mit dem Niveau C1. Ihre Sachbearbeiter*innen beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur können Ihnen bei der Suche weiterhelfen.
Auf der Website des BAMFs finden Sie eine Übersicht über kostenlose Angebote online Deutsch zu lernen.
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Auf unserer Seite Lokale Informationen finden Sie Deutschkurse in Ihrer Nähe. Geben Sie den Ort, in dem Sie leben, und den Suchbegriff (Deutsch, Deutschkurs oder Deutschkurse) ein.