Viele Firmen in Deutschland sind auf der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften. Wenn Sie einen entsprechenden Berufsabschluss haben, kann das auch eine Chance für Sie sein in Deutschland zu arbeiten und wohnen. Es ist aber oft nicht einfach, aus dem Ausland einen Job in Deutschland zu finden. Darum gibt es das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitssuche nach §20 Aufenthaltsgesetz. Damit können Sie legal nach Deutschland einreisen und dann vor Ort nach einem passenden Arbeitsplatz suchen.
Sie können eine Visum / eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beantragen, wenn Sie als Fachkraft einen qualifizierten Arbeitsplatz in Deutschland suchen möchten. Fachkräfte sind Personen mit einer in Deutschland anerkannten qualifizierten Berufsausbildung oder einem in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss. Ein qualifizierter Arbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz, für den eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein Studium erforderlich sind. Mehr dazu erfahren Sie in unseren Kapiteln "Duale Ausbildung" und "Schulische Ausbildung".
Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen, müssen Sie zunächst bei der deutschen Botschaft / dem deutschen Konsulat in Ihrer Heimat oder einem Nachbarland ein Visum beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Visumsantrags mehrere Monate dauern kann.
Wenn Sie kein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen, melden Sie sich nach der Einreise bei der Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort und beantragen dort eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitssuche.
Ob Sie ein Visum brauchen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Auf auswaertiges-amt.de. finden Sie eine Liste der Länder, deren Staatsbürger*innen ein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen.
In unserem Kapitel "Nationales Visum" finden Sie eine Liste aller Unterlagen, die alle Drittstaatsangehörigen für ein Nationales Visum benötigen.
Für ein Visum zur Arbeitssuche brauchen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:
- Einen Nachweis, dass Sie eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung oder ein in Deutschland anerkanntes Studium abgeschlossen haben.
- Einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse für die gewünschte Arbeit. Welches Niveau Sie benötigen, hängt von der Art Ihrer Arbeit ab.
- Einen Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts für die gesamte Zeit Ihrer Arbeitssuche. Falls Sie selbst nicht genügend Geld haben, kann eine dritte Person eine sogenannte Verpflichtungserklärung für Sie abgeben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Verpflichtungserklärung für ein Nationales Visum".
Nach der Einreise müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort melden und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu müssen Sie die oben genannten Unterlagen sowie in der Regel auch eine polizeiliche Anmeldung und einen Mietvertrag vorlegen. Die Behörden überprüfen Ihre Papiere und entscheiden daraufhin, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Sie dürfen bis zu sechs Monate lang in Deutschland bleiben. In dieser Zeit können Sie nach einem passenden Arbeitsplatz suchen. Während Ihrer Arbeitssuche dürfen Sie höchstens 10 Stunden pro Woche probeweise bei möglichen Arbeitgebern arbeiten. Sobald Sie einen passenden Arbeitsplatz gefunden haben, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit beantragen. Das können Sie bei der Ausländerbehörde vor Ort machen. Erst mit dieser Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie arbeiten. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Visum als Fachkraft".
Wenn es Ihnen nicht gelingt innerhalb der sechs Monate einen passenden Arbeitsplatz zu finden, müssen Sie wieder ausreisen. Nach sechs Monaten in Ihrem Heimatland können Sie dann erneut ein Visum zur Arbeitssuche in der deutschen Botschaft beantragen.
Mehr zum Thema Arbeitssuche finden Sie in unserem Kapitel "Arbeitssuche und Bewerbung".
Hier finden Sie die deutsche Botschaft in Ihrem Land.
Hier finden Sie Informationen über die Voraussetzungen für ein Visum für Deutschland.