Existenzgründung als Freiberufler*in

Existenzgründung als Freiberufler*in
Wie kann ich mich als Freiberufler*in selbständig machen?

Viele Menschen träumen davon sich selbständig zu machen und ihr eigener Chef zu sein. Sei es um selbstbestimmt arbeiten zu können oder um eine eigene Geschäftsidee zu verwirklichen. Wenn Sie neu in die Selbständigkeit starten, nennt man das Existenzgründung. Als Selbständige*r entscheiden Sie selbst, welche Aufträge Sie annehmen oder wie und wann Sie arbeiten. Selbständigkeit bedeutet aber auch viel Arbeit: Sie sind für alles selbst verantwortlich und müssen sich um viele zusätzliche Dinge kümmern. Und Sie bekommen kein regelmäßiges festes Gehalt.

In diesem Kapitel finden Sie nützliche Informationen, wenn Sie sich in einem sogenannten „Freien Beruf“ selbständig machen möchten. Wenn Sie kein Freiberufler sind, finden Sie alle Informationen über Selbständigkeit in unserem Kapitel „Existenzgründung als Gewerbetreibender“.

Als Selbständige*r entscheiden Sie selbst, welche Aufträge Sie annehmen.

Existenzgründung als Gewerbetreibende*r

Existenzgründung als Gewerbetreibende*r
Wie kann ich mich selbständig machen?

Viele Menschen träumen davon sich selbständig zu machen und ihr eigener Chef zu sein. Sei es um selbstbestimmt arbeiten zu können oder um eine eigene Geschäftsidee zu verwirklichen. Wenn Sie neu in die Selbständigkeit starten, nennt man das Existenzgründung. Als Selbständige*r entscheiden sie selbst, welche Aufträge Sie annehmen oder wie und wann Sie arbeiten. Selbständigkeit bedeutet aber auch viel Arbeit: Sie sind für alles selbst verantwortlich und müssen sich um viele zusätzliche Dinge kümmern. Außerdem tragen Sie das finanzielle Risiko. Wenn Sie viel Geld investieren und Ihr Gewerbe erfolglos bleibt, verlieren Sie Ihre Investitionen.

Möchten Sie ein Geschäft eröffnen oder ein Unternehmen gründen, dann sind Sie Gewerbetreibende*r. Wenn Sie also z.B. ein Geschäft, ein Restaurant, eine Fabrik oder einen Handwerksbetrieb eröffnen wollen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Wenn Sie Freiberufler*in (z.B. Journalist*in oder Ärzt*in) sind, finden Sie alle Informationen in unserem Kapitel „Existenzgründung als Freiberufler“.

Möchten Sie ein Geschäft eröffnen oder ein Unternehmen gründen, dann sind Sie Gewerbetreibende*r.

Jobs für Studierende

Jobs für Studierende
Wieviel darf ich verdienen?

Sie studieren und müssen nebenbei Geld verdienen, da das BAföG oder andere finanzielle Unterstützungen zum Leben nicht ausreichen. Vielleicht bekommen Sie sogar überhaupt keine Hilfen, dann bleibt Ihnen nichts anderes, als nebenbei zu arbeiten. Dieser Nebenjob kann aber auch dabei helfen, erste Berufserfahrungen zu sammeln und nützliche Kontakte zu knüpfen. Egal ob Sie in Ihrem zukünftigen Arbeitsfeld arbeiten oder nicht. Beim Thema Nebenjob für Studierende stellen sich oft viele Fragen, wie: Muss ich Steuern bezahlen? Wie bin ich versichert? Hat mein Job Einfluss auf mein BAföG? Hier bekommen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wenn Sie studieren und wenig Geld haben, können Sie nebenbei etwas arbeiten. Für Studierende gelten in Deutschland aber bestimmte[...]

Minijob

Minijob
Wie viel darf ich verdienen?

Studierende, Rentner*innen, Hausfrauen und Hausmänner oder auch Arbeitnehmer*innen viele Menschen verdienen sich durch einen sogenannten Minijob etwas dazu. Hier erklären wir, was ein Minijob eigentlich ist und was Sie als Minijobber*in beachten müssen.

Viele Menschen verdienen sich in Deutschland durch einen sogenannten Minijob – oder 520-Euro-Job – etwas dazu.

Praktikum

Praktikum
Wie finde ich einen Praktikumsplatz?

Mit einem Praktikum können Sie erste Berufserfahrungen sammeln und Ihre Jobchancen erhöhen. In vielen Schulen und Universitäten sind Praktika während des Studiums sogar Pflicht. Sie können aber natürlich auch jederzeit freiwillig ein Praktikum absolvieren. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie als Praktikant*in haben, was Sie beachten müssen und warum ein Praktikum nützlich ist.

Mit einem Praktikum können Sie einen Beruf ausprobieren oder Betrieb von innen kennenlernen.

Zeitarbeit / Leiharbeit

Zeitarbeit / Leiharbeit
Welche Rechte habe ich?

Zeitarbeit wird auch "Leiharbeit" oder "Arbeitnehmerüberlassung" genannt. Zeitarbeiter*innen haben einen Vertrag mit einer Firma, die ihre Angestellten an andere Unternehmen ausleiht. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma haben, werden Sie also zeitweise anderen Unternehmen überlassen, die gerade dringend Personal brauchen. Sie arbeiten zwar in diesem Unternehmen, gehören aber nicht zum regulären Personal und werden auch weiterhin von der Zeitarbeitsfirma bezahlt. Die Zeitarbeitsfirma ist komplett für Sie zuständig, d.h. dass Sie z.B. auch Ihren Urlaub bei ihr beantragen und die Zeitarbeitsfirma Ihre Sozialversicherung bezahlt.

Bitte beachten Sie: Zeitarbeit bedeutet nicht „Arbeiten auf Zeit“. Sie sind in der Regel fest bei Ihrer Zeitarbeitsfirma angestellt und wechseln nur von Zeit zu Zeit das Unternehmen, in dem Sie eingesetzt werden. Der Vertrag mit Ihrer Zeitarbeitsfirma ist in der Regel unbefristet.

Zeitarbeit wird oft in der Metall- und Elektrobranche und in den Bereichen Sicherheit, Logistik, Verkehr, Verwaltung und Büro angeboten. Generell kann man aber in allen Branchen Zeitarbeit machen. Auch ungelernte Arbeiter*innen werden von Zeitarbeitsfirmen gesucht und eingestellt.

Zeitarbeiter*innen haben einen Vertrag mit einer Firma, die ihre Angestellten an andere Unternehmen ausleiht.