Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Wenn Sie einen ausländischen Schul- oder Berufsabschluss haben, können Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen. Im Vergleich zu Berufsabschlüssen können Hochschul- und Schulabschlüsse bereits anerkannt werden. Sie können dies jeweils auf Anabin überprüfen. Mehr darüber erfahren Sie in „Wie kann ich herausfinden, ob mein Abschluss bereits anerkannt ist? „. Im Anerkennungsverfahren wird Ihr Abschluss mit einem ähnlichen deutschen Abschluss verglichen. Wenn Ihr Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Damit haben Sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Alle Menschen mit einem ausländischen Abschluss haben ein Recht auf dieses Anerkennungserfahren. Weder Ihr Aufenthaltsstatus noch Ihre Staatsbürgerschaft spielen dafür eine Rolle. Beachten Sie bitte: Personen, die sich noch im Ausland befinden, müssen manchmal über geeignete Unterlagen (z.B. Ausbildungsplatz, Jobangebot) nachweisen, dass sie beabsichtigen, in Deutschland eine Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dann können Sie auch Ihre Berufsabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen.
*Diese Informationsseite wurde mit Unterstützung des IQ-Netzwerks NRW aktualisiert.
Beglaubigung von Kopien
Den Begriff „beglaubigte Kopie“ oder die Worte „Sie müssen das beglaubigen lassen“ haben Sie sicher schon öfter gehört. Vor allem für Bewerbungen an Universitäten oder beim Standesamt brauchen Sie in der Regel eine beglaubigte Kopie Ihrer Zeugnisse oder Dokumente. Hier erfahren Sie, was damit gemeint ist und wie und wo sie beglaubigte Kopien bekommen.
Visum und Aufenthalt zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Damit auch Menschen, die ihre Ausbildung im Ausland gemacht haben, in Deutschland in ihrem Beruf arbeiten können, können ausländische Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden. Das machen die sogenannten Anerkennungsstellen. Manchmal fehlen allerdings einige Qualifikationen, die für eine volle Anerkennung des ausländischen Abschlusses notwendig sind. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, können Sie in Deutschland ein Qualifizierungsprogramm besuchen. Das kann z.B. eine fachliche Schulung sein oder ein berufsbezogener Deutschkurs. Um an Qualifizierungsprogrammen in Deutschland teilnehmen zu können, benötigen Sie ein entsprechendes Einreisevisum und müssen hier eine Aufenthaltserlaubnis nach §16d AufenthG beantragen.
Gut zu wissen: Wenn Sie Ihre Qualifizierung anerkennen lassen möchten, um in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen, können Sie hierfür auch eine Aufenthaltserlaubnis nach §16d Abs. 3 AufenthG beantragen. Dafür müssen Sie einen Nachweis haben, dass das Arbeitsangebot eine qualifizierte Tätigkeit ist. (Einzelne Ausnahmen bzw. Erleichterungen gibt es bei kirchlichen Tätigkeiten oder Pflegeberufen).
Sie können auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn Sie in Deutschland eine sogenannte „Qualifikationsanalyse“ machen oder an einer Prüfung teilnehmen möchten. Diese Art von Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 6 Monate erteilt. Hierfür benötigen Sie in der Regel abhängig von der Qualifikation auch Sprachkenntnisse nach A2 GER. Außerdem müssen Sie bereits einen Nachweis haben, dass Sie zu einer „Qualifikationsanalyse“ eingeladen wurden.