Gesundheit
Krankenversicherung, Vorsorge und Pflege
Aufenthaltsrecht für Menschen mit Behinderung
Das Ankommen in Deutschland und das oft langwierige Durchlaufen des Asylverfahrens ist für alle geflüchtete Menschen schwierig. Geflüchtete mit einer Behinderung haben aber oft mit zusätzlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Hier erfahren Sie, welche Rechte und Möglichkeiten Sie als Geflüchtete*r mit einer Behinderung haben.
In unserem Kapitel Menschen mit Behinderung können Sie sich über weitere Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Deutschland informieren.
Früherkennung und Vorsorge für Frauen
Jedes Jahr erkrankt etwa eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Manche Krebsarten, wie Brust- oder Gebärmutterhalskrebs sind gut heilbar – aber nur, wenn man sie rechtzeitig entdeckt. Damit das passiert, gibt es kostenlose Vorsorgeuntersuchungen. Vorsorgeuntersuchungen helfen Ärzt*innen möglichst früh Krankheiten zu erkennen. So kann verhindert werden, dass sie schwer oder sogar tödlich verlaufen.
Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Aus Babys werden schnell Kindergartenkinder und Schulkinder. Damit Ihr Kind sich möglichst gut entwickeln kann, kontrollieren Kinderärzt*innen seine Gesundheit regelmäßig. Diese Untersuchungen heißen „Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen“ oder einfach „U-Untersuchungen“. Bei den U-Untersuchungen prüfen Kinderärzt*innen, wie sich Ihr Kind körperlich und geistig entwickelt. Sie besprechen mit Ihnen die Ergebnisse und geben Ihnen weitere Informationen, wie Ihr Kind gesund groß wird. Die U-Untersuchungen sind daher für Sie eine Möglichkeit, Ihre Sorgen oder Fragen zur Gesundheit Ihres Kindes mit Kinderärzt*innen zu besprechen. Bei den Untersuchungen überprüfen die Kinderärzt*innen auch, ob Ihr Kind alle für sein Alter wichtigen Impfungen erhalten hat.
Gesundheitsversorgung für Geflüchtete
Alle Menschen in Deutschland haben ein Recht auf eine medizinische Grundversorgung. Der Umfang der Ihnen zustehenden Gesundheitsversorgung und der Zugang zu medizinischer Behandlung sind aber von Ihrem Status und der Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland abhängig.
Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis sind in der Regel reguläre Mitglieder einer Krankenkasse und haben somit Anspruch auf alle regulären Leistungen Ihrer Krankenkasse. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Kapitel „Krankenversicherung“.
Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen werden auch gemäß dem AsylbLG gesundheitlich versorgt. Das bedeutet, dass der Umfang an medizinischen Leistungen für sie zum Teil eingeschränkt ist und der Zugang zur medizinischen Versorgung meist über die zuständigen Behörden läuft. Wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden oder eine Duldung oder eine Grenzübertrittsbescheinigung haben, gehören Sie zu dieser Gruppe. Bei dieser Gruppe wird zwischen zwei Szenarien unterschieden: 1. Personen, die seit weniger als 36 Monaten in Deutschland sind und 2. Personen, die bereits seit mehr als 36 Monaten in Deutschland sind.
Bitte beachten Sie: Durch eine Neuregelung des Asylbewerber-Leistungsgesetz im Februar 2024 wurde die Wartezeit von 18 Monaten auf 36 Monate erhöht. Für die Personen, die bis zur Neuregelung schon seit 18 Monaten in Deutschland waren, gilt aber der sogenannte Bestandsschutz. Das heißt, Sie müssen nicht 36 Monate warten. Sie können die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen.
Häusliche Pflege
Viele pflegebedürftige Menschen möchten zuhause gepflegt werden statt in einem Pflege- oder Altersheim zu wohnen. Dort können sie von Angehörigen oder einem Pflegedienst oder beiden zusammen betreut werden und in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Wenn jemand zuhause gepflegt wird, nennt man das „ambulante“ oder „häusliche“ Pflege.
Die Kosten dafür werden zu einem Teil von den sogenannten Pflegekassen übernommen, sofern Sie pflegeversichert sind und die Pflegekasse Ihre Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Pflegebedürftig – Was ist jetzt zu tun?“.
Hier erklären wir Ihnen Ihre Rechte als Pflegebedürftige*r, wenn Sie zuhause gepflegt werden möchten. Außerdem erfahren Sie auch welche Rechte Sie als pflegende*r Angehörige*r haben.
Impfungen
In Deutschland ist Impfen keine Pflicht, wird aber von den zuständigen Behörden mit Nachdruck empfohlen. Wenn Sie nicht sicher sind, was zu tun ist, können Sie Ihren Arzt fragen oder sich am deutschen Impfsystem und den empfohlenen Impfungen orientieren.
Je nachdem, in welchem Land Sie aufgewachsen sind, wurden Sie vielleicht schon gegen bestimmte Krankheiten geimpft. Allerdings kann es sein, dass diese Krankheiten in Deutschland gar nicht verbreitet sind. Stattdessen werden Immunisierungen gegen ganz andere Krankheiten vorgenommen. Auch wenn Sie schon erwachsen sind, kann es also nötig sein, sich noch einmal impfen zu lassen. Am besten fragen Sie bei Ihrem nächsten Arztbesuch ganz gezielt nach Impfungen für Erwachsene.
Impfungen für Kinder und Jugendliche
Kinder werden oft krank. Meistens ist das nicht schlimm und Ihr Kind ist bald wieder gesund. Es gibt aber auch schwere Krankheiten, die Ihr Kind bekommen kann. Damit es gegen viele von ihnen bestens geschützt ist, können Sie Ihr Kind impfen lassen. Denn Impfungen schützen Ihr Kind davor, an bestimmten Krankheiten zu erkranken oder daran schwer zu erkranken. Genau wie bei den U-Untersuchungen, ist festgelegt, in welchem Alter Ihr Kind welche Impfung bekommt. Mehr zu den U-Untersuchungen, erfahren Sie in unserem Kapitel „Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche“.
Krankenversicherung
In Deutschland gilt eine allgemeine Versicherungspflicht. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie Mitglied einer Krankenkasse sein. Ihre Krankenkasse bezahlt in der Regel die Kosten, die durch Ihre Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte entstehen und beteiligt sich an den Kosten für Ihre Medikamente oder bezahlt diese komplett.
Falls Sie noch im Asylverfahren sind oder eine Duldung oder ein anderes Aufenthaltspapier haben, finden Sie die für Sie notwendigen Informationen im Kapitel Gesundheitsversorgung für Geflüchtete. Dort finden Sie auch Informationen für den Fall, dass Sie gar keine Papiere haben.
Menschen mit Behinderung
Viele denken beim Thema Behinderung nur an Menschen im Rollstuhl. Behinderung ist aber vielfältig, und es gibt auch unsichtbare Behinderungen. Lernschwierigkeiten, chronische und psychische Krankheiten können zum Beispiel auch als Behinderung gelten. Dabei ist es egal, ob die Behinderung von Geburt an bestand oder durch einen Unfall oder eine Krankheit entstanden ist.
Wir informieren Sie hier über die Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung.
Mentale Gesundheit
Viele von uns haben belastende Situationen erlebt oder erleben aktuell Stress, Angst, Gewalt oder Hilflosigkeit. Sei es in unserem Herkunftsland, auf der Flucht oder hier in Deutschland. Diese Erlebnisse und Gefühle zu verarbeiten, ist für niemanden einfach. Es ist völlig normal, dass wir uns erschöpft, angespannt oder nicht wie wir selbst fühlen. Es ist aber wichtig, dass wir uns gut um uns selbst kümmern. Und uns – falls nötig – Hilfe suchen, um unsere Erlebnisse und mögliche Traumata zu verarbeiten.
Hier erfahren Sie, wo Sie für sich selbst oder für andere Unterstützung bekommen können. Es gibt Möglichkeiten der Beratung oder Therapie.
Notfall
Notfälle können überall und jederzeit passieren. Ein Notfall ist jede Situation, in der Menschen, Tiere oder Sachen in Gefahr sind. Aber wen kann ich im Notfall anrufen? Wer hilft wann? Hier erfahren Sie, an wen Sie sich bei welchem Notfall wenden können. Die Mitarbeiter*innen aller Notrufe sprechen Deutsch. Zum Teil können Sie auch auf Englisch oder anderen Sprachen helfen. Dafür gibt es aber keine Garantie. Falls Sie selbst gar kein Deutsch sprechen, suchen Sie Hilfe bei einer deutschsprechenden Person, die für Sie bei der Notfallzentrale anrufen kann.
Die Mitarbeiter*innen in der Notrufzentrale müssen folgendes wissen:
- Wo ist der Notfall?
- Was ist passiert?
- Wie viele Verletzte gibt es?
- Welche Verletzungen gibt es?
- Wer meldet den Notfall?
Pflegebedürftig
Eine schwere Krankheit, ein Unfall oder einfach das Alter – all das kann dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst für sich sorgen können und beim Waschen, Einkaufen, Essen oder bei der medizinischen Versorgung Hilfe brauchen. Mit diesem Problem werden Sie aber nicht allein gelassen. Wenn Sie dauerhaft oder zumindest für sechs Monate Hilfe benötigen, gelten Sie in Deutschland als pflegebedürftig. In diesem Fall haben Sie in der Regel das Recht auf Unterstützung und finanzielle Hilfe durch die Pflegeversicherung.
Schwangerschaft
Ob lange herbeigesehnt oder völlig ungeplant: Eine Schwangerschaft und Kinder bedeuten große Veränderungen. Das kann Sie erstmal aus der Bahn werfen. Hier erfahren Sie, wo Sie Hilfe und Unterstützung bekommen, welche Rechte Sie haben und was es für Sie nun zu Überlegen und zu Organisieren gibt.
Sexuell übertragbare Krankheiten
Manche Krankheiten können sexuell übertragen werden. Sie werden überwiegend "STDs" (sexuell übertragbare Krankheiten) oder "STIs" (sexuell übertragbare Infektionen) genannt. Mit diesen Krankheiten kann man sich leicht anstecken. Die Folgen einer Ansteckung können das spätere Leben ernsthaft beeinträchtigen. Es stimmt nicht, dass diese Krankheiten nur unter bestimmten Personengruppen verbreitet sind – jede sexuell aktive Person kann sich anstecken. Auf dieser Themenseite erfahren Sie mehr über sexuell übertragbare Krankheiten, wie HIV, AIDS und Hepatitis. Sie bekommen auch Informationen wie und wo Sie sich in Deutschland anonym auf Infektionen untersuchen lassen können. Außerdem erfahren Sie, wer Sie medizinisch sowie psychologisch unterstützt und wie Sie sich und andere Menschen schützen können.