Gesundheitsversorgung für Geflüchtete
Alle Menschen in Deutschland haben ein Recht auf eine medizinische Grundversorgung. Der Umfang der Ihnen zustehenden Gesundheitsversorgung und der Zugang zu medizinischer Behandlung sind aber von Ihrem Status und der Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland abhängig.
Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis sind in der Regel reguläre Mitglieder einer Krankenkasse und haben somit Anspruch auf alle regulären Leistungen Ihrer Krankenkasse. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Kapitel „Krankenversicherung“.
Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen werden auch gemäß dem AsylbLG gesundheitlich versorgt. Das bedeutet, dass der Umfang an medizinischen Leistungen für sie zum Teil eingeschränkt ist und der Zugang zur medizinischen Versorgung meist über die zuständigen Behörden läuft. Wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden oder eine Duldung oder eine Grenzübertrittsbescheinigung haben, gehören Sie zu dieser Gruppe. Bei dieser Gruppe wird zwischen zwei Szenarien unterschieden: 1. Personen, die seit weniger als 36 Monaten in Deutschland sind und 2. Personen, die bereits seit mehr als 36 Monaten in Deutschland sind.
Bitte beachten Sie: Durch eine Neuregelung des Asylbewerber-Leistungsgesetz im Februar 2024 wurde die Wartezeit von 18 Monaten auf 36 Monate erhöht. Für die Personen, die bis zur Neuregelung schon seit 18 Monaten in Deutschland waren, gilt aber der sogenannte Bestandsschutz. Das heißt, Sie müssen nicht 36 Monate warten. Sie können die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen.
Krankenversicherung
In Deutschland gilt eine allgemeine Versicherungspflicht. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie Mitglied einer Krankenkasse sein. Ihre Krankenkasse bezahlt in der Regel die Kosten, die durch Ihre Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte entstehen und beteiligt sich an den Kosten für Ihre Medikamente oder bezahlt diese komplett.
Falls Sie noch im Asylverfahren sind oder eine Duldung oder ein anderes Aufenthaltspapier haben, finden Sie die für Sie notwendigen Informationen im Kapitel Gesundheitsversorgung für Geflüchtete. Dort finden Sie auch Informationen für den Fall, dass Sie gar keine Papiere haben.
Mentale Gesundheit
Viele von uns haben belastende Situationen erlebt oder erleben aktuell Stress, Angst, Gewalt oder Hilflosigkeit. Sei es in unserem Herkunftsland, auf der Flucht oder hier in Deutschland. Diese Erlebnisse und Gefühle zu verarbeiten, ist für niemanden einfach. Es ist völlig normal, dass wir uns erschöpft, angespannt oder nicht wie wir selbst fühlen. Es ist aber wichtig, dass wir uns gut um uns selbst kümmern. Und uns – falls nötig – Hilfe suchen, um unsere Erlebnisse und mögliche Traumata zu verarbeiten.
Hier erfahren Sie, wo Sie für sich selbst oder für andere Unterstützung bekommen können. Es gibt Möglichkeiten der Beratung oder Therapie.
Notfall
Notfälle können überall und jederzeit passieren. Ein Notfall ist jede Situation, in der Menschen, Tiere oder Sachen in Gefahr sind. Aber wen kann ich im Notfall anrufen? Wer hilft wann? Hier erfahren Sie, an wen Sie sich bei welchem Notfall wenden können. Die Mitarbeiter*innen aller Notrufe sprechen Deutsch. Zum Teil können Sie auch auf Englisch oder anderen Sprachen helfen. Dafür gibt es aber keine Garantie. Falls Sie selbst gar kein Deutsch sprechen, suchen Sie Hilfe bei einer deutschsprechenden Person, die für Sie bei der Notfallzentrale anrufen kann.
Die Mitarbeiter*innen in der Notrufzentrale müssen folgendes wissen:
- Wo ist der Notfall?
- Was ist passiert?
- Wie viele Verletzte gibt es?
- Welche Verletzungen gibt es?
- Wer meldet den Notfall?
Pflegebedürftig
Eine schwere Krankheit, ein Unfall oder einfach das Alter – all das kann dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst für sich sorgen können und beim Waschen, Einkaufen, Essen oder bei der medizinischen Versorgung Hilfe brauchen. Mit diesem Problem werden Sie aber nicht allein gelassen. Wenn Sie dauerhaft oder zumindest für sechs Monate Hilfe benötigen, gelten Sie in Deutschland als pflegebedürftig. In diesem Fall haben Sie in der Regel das Recht auf Unterstützung und finanzielle Hilfe durch die Pflegeversicherung.