Was kann ich für meine Gesundheit tun?
Female doctor talking to a female patient

Jedes Jahr erkrankt etwa eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Manche Krebsarten, wie Brust- oder Gebärmutterhalskrebs sind gut heilbar – aber nur, wenn man sie rechtzeitig entdeckt. Damit das passiert, gibt es kostenlose Vorsorgeuntersuchungen. Vorsorgeuntersuchungen helfen Ärzt*innen möglichst früh Krankheiten zu erkennen. So kann verhindert werden, dass sie schwer oder sogar tödlich verlaufen.

Was muss ich wissen?
Was ist eine Vorsorgeuntersuchung?

Eine Vorsorge- oder Früherkennungsuntersuchung (englisch „Screening“) ist ein Angebot für Sie, um häufig auftretende Krankheiten frühzeitig entdecken zu können. Bei einer Vorsorgeuntersuchung untersuchen Ärzt*innen, ob an Ihrem Körper etwas auffällig ist, zum Beispiel Verhärtungen in der Brust. Dazu führen sie bei Ihnen medizinische Tests und Untersuchungen durch, werten diese aus und besprechen mit Ihnen das Ergebnis.

Die Kosten für eine Vorsorgeuntersuchung übernehmen die Krankenkassen. Das machen sie aber nur für Untersuchungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Welche das sind, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss. Dort legen Ärzt*innen und Therapeut*innen mit Vertreter*innen der Krankenkassen und Krankenhäuser fest, welche Vorsorgeuntersuchungen die Kassen bezahlen müssen. Bei ihrer Entscheidung überprüfen sie, ob mit dieser Untersuchung eine Krankheit entdeckt wird. Außerdem achten sie darauf, dass die Untersuchung für die Patient*innen ungefährlich ist. Eine Liste mit den gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen finden Sie im Abschnitt „Wann bekomme ich welche Untersuchungen?“.   

Warum sollte ich an einer Vorsorgeuntersuchung teilnehmen?

Mit einer Vorsorgeuntersuchung können Ärzt*innen frühzeitig Krankheiten erkennen. Also bevor sie zu Schmerzen führen oder nicht mehr oder nur schwer heilbar sind. Insbesondere wenn in Ihrer Familie Krebs oder andere Krankheiten häufig vorkommen, sollten Sie zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Sie sollten daher zu einer Vorsorgeuntersuchung gehen, obwohl Sie gerade keine Schmerzen haben oder sich gesund fühlen. Denn Vorsorgeuntersuchungen sind ein wichtiger Teil Ihrer Gesundheitsvorsorge.

Bitte beachten Sie: Eine absolute Sicherheit, dass Sie gesund sind, kann eine Vorsorgeuntersuchung nicht garantieren. Zum Beispiel können nicht alle Krankheiten sofort oder rechtzeitig erkannt werden. Aber Ihre Chance, dass Sie gesund werden, ist auf jeden Fall höher, als wenn Sie nicht zur Vorsorge gehen.

Wer hat Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung?

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben Sie Anspruch auf bestimmte Vorsorgeuntersuchungen. Welche genau, lesen Sie im Abschnitt „Wann bekomme ich welche Untersuchungen?“. Die Kosten für diese Vorsorgeuntersuchungen bezahlt Ihre Krankenkasse. Alle anderen Vorsorgeuntersuchungen müssen Sie selbst bezahlen. Das kann oft teuer werden. Falls Sie unsicher sind, ob Sie die Untersuchung brauchen, können Sie das Bürgertelefon für Gesundheitsfragen des Bundesministeriums für Gesundheit anrufen. Die Mitarbeitenden sprechen Deutsch, Arabisch, Russisch und Türkisch.  

Wenn Sie privat versichert sind, können Sie sich bei ihrer Kasse erkundigen, welche Untersuchungen sie bezahlt. Mehr zum Thema Krankenversicherung finden Sie in unserem Kapitel „Krankenversicherung“.

Wenn Sie keine Krankenversicherung haben, wird Ihre medizinische Versorgung in der Regel über das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Nach §4 Abs. 1, S. 2 AsylbLG haben Sie Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • Sie eine Aufenthaltsgestattung oder einen Ankunftsnachweis haben. Einen Ankunftsnachweis erhalten Sie, sobald Sie in Deutschland Asyl beantragen. Eine Aufenthaltsgestattung bekommen Sie, wenn Sie einen Asylantrag gestellt haben. Was genau Sie tun müssen, um Asyl zu beantragen, erfahren Sie in unserem Kapitel „Asylverfahren“.
  • Sie eine Duldung haben. Als Duldung gilt auch eine Grenzübertrittsbescheinigung, ein “Abschiebebescheid” oder ähnliche Papiere.
  • Sie als Teil einer größeren Gruppe in Deutschland Schutz bekommen haben, weil Sie vor einem (Bürger-) Krieg geflohen sind. Ihr Asylgesuch wird hier nicht einzeln geprüft. Das gilt derzeit für Geflüchtete aus der Ukraine (Stand: April 2022). Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Aufenthalt".
  • Sie über ein Aufnahmeprogramm eines Bundeslandes nach Deutschland gekommen sind. In Ihrem Aufenthaltstitel muss der Zusatz „wegen des Krieges im Heimatland“ stehen.
  • Sie keinen gültigen Aufenthaltstitel oder keine Duldung für Deutschland haben. Mehr zum Thema Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere, finden Sie in unserem Kapitel „Gesundheitsversorgung“ im Abschnitt „Was kann ich tun, wenn ich keine Papiere habe“.
  • Ihr*e Ehepartner*in unter eines der oben genannten Kategorien fällt.
Brauche ich eine Genehmigung von der Krankenkasse oder dem Sozialamt für eine Vorsorgeuntersuchung?

Wenn Sie Mitglied in einer Krankenkasse sind, brauchen Sie keine Genehmigung. Sie können selbst einen Termin bei der zuständigen Arztpraxis ausmachen. Das gilt auch für Besitzer*innen einer elektronischen Gesundheitskarte.

Das ist nicht der Fall, wenn Sie einen Behandlungs- oder Krankenschein für einen Arztbesuch brauchen. Für einen Termin zur Vorsorge müssen Sie einen Behandlungs- oder Krankenschein beim Sozialamt beantragen. Die Beantragung ist manchmal sehr schwierig. Sie können sich Hilfe und Beratung holen. Auf proasyl.de finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Mehr zum Behandlungs- oder Krankenschein, erfahren Sie in unserem Kapitel „Gesundheitsversorgung für Geflüchtete“.

Wo und wie vereinbare ich einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung?

Bei Untersuchungen eines bestimmten Körperteils oder eines Organs sind meist Fachärzt*innen zuständig. Das sind Ärzt*innen, die sich sehr gut mit einem bestimmten Körperteil oder Organ auskennen, wie zum Beispiel Zahnärzt*innen. Die Vorsorgeuntersuchung für Brustkrebs oder Gebärmutterhalskrebs findet daher in einer Frauenarztpraxis statt. Zu welcher Praxis Sie bei einer Vorsorgeuntersuchung gehen sollten, erfahren Sie im Abschnitt „Wann bekomme ich welche Untersuchungen?“.

Für die meisten Untersuchungen müssen Sie selbst einen Termin vereinbaren. Manche Arztpraxen bieten auch an, Sie an Ihren Vorsorgetermin zu erinnern. Fragen Sie am besten bei Ihrem nächsten Besuch nach.

Ausnahmen sind die Mammographie als Teil der Brustkrebsvorsorge und die Darmkrebsvorsorge. Zu beiden Untersuchungen erhalten Sie in der Regel eine Einladung mit einem Terminvorschlag und Infomaterial zur Krankheit und Untersuchung.

Eine Arztpraxis, wo Ihre Sprache gesprochen wird, finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Dazu klicken Sie zuerst auf Ihr Bundesland und dann auf „Erweiterte Suche“.  

Was passiert, wenn Ärzt*innen bei einem Test oder einer Untersuchung Auffälligkeiten feststellen?

Wenn man bei Ihnen Auffälligkeiten feststellt, informiert Sie die zuständige Arztpraxis. Das passiert entweder direkt bei der Untersuchung oder wenn das Testergebnis vorliegt. Ihre Ärzt*innen besprechen mit Ihnen, wo an Ihrem Körper etwas ausfällig ist, wie schlimm die Auffälligkeit ist und wie man sie am besten behandeln kann.  

Wenn Sie nicht einverstanden sind mit der vorgeschlagenen Behandlung, können Sie weitere Ärzt*innen um ihre Meinung fragen. Das nennt man „Zweitmeinung“. Eine Untersuchung findet dabei nur selten statt. Die Ärzt*innen besprechen Ihren Befund mit Ihnen und erklären Ihnen, was für weitere Behandlungsmöglichkeiten es gibt.  

Wichtig: Nicht jede Auffälligkeit oder jeder erhöhte Wert bedeutet eine schlimme Erkrankung. Oft sind es leichte Abweichungen von den Durchschnittswerten, die man lediglich beobachten muss.    

Wann bekomme ich welche Untersuchungen?

Jede Vorsorgeuntersuchung findet in einem bestimmten Zeitabstand statt. Ihre Zähne sollten Sie zum Beispiel jedes halbe Jahr kontrollieren lassen. Zur Vorsorgeuntersuchung für Gebärmutterhalskrebs sollten Sie dagegen jedes Jahr gehen – aber erst ab einem Alter von 20 Jahren.  

Ab 18 Jahren    

  • können Sie bei Ihrer Zahnarztpraxis überprüfen lassen, ob mit Ihren Zähnen alles in Ordnung ist. So können Sie zum Beispiel herausfinden, ob Sie Karies haben.
  • überprüfen Hausärzt*innen Ihre Gesundheit bei einem Gesundheits-Check-Up. Damit sollen bestimmte Krankheiten, wie zum Beispiel Diabetes, früh erkannt und behandelt werden. Gemeinsam besprechen Sie, wie es Ihnen gerade geht und welche Krankheiten Sie bisher hatten. Auch überprüfen die Ärzt*innen Ihren Blutdruck, Ihr Herz und ob Ihnen Impfungen fehlen. Den Gesundheits-Check-Up können Sie bis zu Ihrem 35. Geburtstag nur einmal durchführen lassen. Erst ab 35 Jahren findet er regelmäßig statt.    

Ab 20 Jahren

  • beginnt die Vorsorge gegen Gebärmutterhalskrebs. In einer Frauenarztpraxis erhalten Sie jährlich die nötige Vorsorgeuntersuchung. Frauenärzt*innen untersuchen dabei die äußeren und inneren Geschlechtsorgane und führen einen PAP-Abstrich durch. Damit können sie erste Anzeichen von Gebärmutterhalskrebs feststellen.

Bis 25 Jahren

  • steht Ihnen ein jährlicher Test auf eine Infektion mit Chlamydien zu. Das ist eine der häufigsten Geschlechtskrankheiten in Deutschland. Den Test können Sie in einer Frauenarztpraxis durchführen lassen.  

Ab 30 Jahren

  • beginnt die Brustkrebsvorsorge. Dazu findet eine jährliche Tastuntersuchung der Brust und der benachbarten Lymphknoten bei Ihrer Frauenarztpraxis statt.

Ab 35 Jahren

  • haben Sie Anspruch auf einen Gesundheits-Check-Up. Unter 35 Jahren bezahlt Ihre Kasse ihn nur einmal. Ab Ihrem 35. Geburtstag können Sie den Check-up alle drei Jahre machen. Mehr Infos zum Gesundheits-Check-Up finden Sie oben unter „Ab 18 Jahren“.     
  • beginnt die Hautkrebsvorsorge. Alle zwei Jahre können Sie bei einer Hautarzt- oder Hausarztpraxis ein Hautkrebs-Screening durchführen lassen. Damit die Ärzt*innen Ihren gesamten Körper untersuchen können, müssen Sie sich für die Untersuchung vollständig entkleiden. Denn Hautkrebs kann sich an Ihrem ganzen Körper entwickeln, also auch im Genitalbereich.

Ab 50 Jahren

  • wird die Brustkrebsvorsorge durch Mammographien ergänzt. Dabei machen radiologische Fachkräfte alle zwei Jahre Röntgenaufnahmen Ihrer Brüste. Ziel ist es, Auffälligkeiten rasch zu erkennen und so gut behandeln zu können. Die Mammographien werden bis zu Ihrem 76. Geburtstag durchgeführt.
  • beginnt die Darmkrebsvorsorge. Dafür müssen Sie eine Stuhlprobe abgeben. Das können Sie bei Ihrer Hausarzt- oder Frauenarztpraxis oder bei einer Praxis für Innere Medizin tun. Bei diesen Praxen erhalten Sie auch den Test. Den Test können Sie einmal pro Jahr machen. Ab 55 Jahren können Sie zusätzlich alle zehn Jahre eine Darmspiegelung durchführen lassen. Dabei untersuchen Ärzt*innen Ihren Darm mit einer Art kleinen Videokamera („Endoskop“).

Zwischen 50 und 75 Jahren

  • können Sie sich im Alter von 70 bis 75 Jahren ab dem 1. Juli 2024 direkt bei den Zentralen Stellen für einen Termin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird überprüft, ob Sie weiterhin anspruchsberechtigt sind. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein. Ab 2026 werden alle Frauen ab 70 Jahren voraussichtlich eine schriftliche Einladung erhalten.

Wichtig: Wenn Sie schwanger sind, bekommen Sie besondere Vorsorgeuntersuchungen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Schwangerschaft“.

Wichtig

Ein Arzttermin ist oft leichter, wenn Patient*in und Ärzt*in die gleiche Sprache sprechen. Eine Arztpraxis, wo Ihre Sprache gesprochen wird, finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Dazu klicken Sie zuerst auf Ihr Bundesland und dann auf „Erweiterte Suche“.