Vor allem in großen deutschen Städten wird das Wohnen immer teurer. Die Miet- und Immobilienpreise steigen und der Wohnraum wird knapp. In kleineren Städten oder ländlichen Gebieten ist die Situation zwar besser, aber möglicherweise haben Sie trotzdem Probleme eine bezahlbare Wohnung zu finden. Um Ihnen bei der Suche nach einem passenden Zuhause zu helfen, haben wir hier ein paar Tipps und Informationen für Sie gesammelt.
Vermieter*innen verlangen in der Regel viele Unterlagen von Personen, die sich für eine Wohnung bewerben. Ohne diese Unterlagen haben Sie meist so gut wie keine Chance eine Wohnung zu bekommen. In der Regel benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- Eine Mieterselbstauskunft mit Ihrem Namen, Ihren Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) und weiteren Angaben wie Ihren Beruf, Ihrer aktuellen Adresse, etc. Viele Vermieter*innen und Hausverwaltungen haben eigene Vorlagen, die sie vor oder bei der Besichtigung verteilen und die Sie in der Regel direkt vor Ort ausfüllen und dem Vermieter*innen geben sollten. Hier finden Sie ein allgemeines Muster für eine Selbstauskunft.
- Eine Kopie Ihrer Schufa-Auskunft. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel Schufa.
- Eine Kopie Ihrer Einkommensnachweise der letzten drei Monate (bei Arbeitnehmer*innen) oder des letzten Steuerbescheids (bei Selbständigen). Wenn Sie finanzielle Unterstützung vom Sozialamt oder Jobcenter bekommen, brauchen Sie stattdessen eine Kopie der Bestätigung des Amtes, dass die Mietkosten vom Amt übernommen werden. Diese Bestätigung bekommen Sie von Ihren Sachbearbeiter*innen im Sozialamt oder Jobcenter.
- Eine Kopie Ihrer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Auf der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt Ihr*e aktuelle*r Vermieter*innen, dass Sie Ihre Miete immer bezahlt haben. Wenn Sie noch in einer Unterkunft wohnen, können Ihnen die Heimleitung oder die Sachbearbeiter*innen im Amt eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen.
- Eine Kopie Ihres Passes und Aufenthaltspapiers.
- Gegebenenfalls eine Kopie Ihres Wohnberechtigungsscheins. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel WBS.
Sie sollten diese Unterlagen sowohl ausgedruckt in einer Mappe als auch als PDF für den Versand via E-Mail immer parat haben. Einige Vermieter*innen möchten die Unterlagen direkt bei der Besichtigung, andere werden Sie bitten, die Unterlagen anschließend per E-Mail zu schicken. Schicken Sie die gewünschten Unterlagen in diesem Fall so schnell wie möglich an die genannte Adresse, da sich Vermieter*innen in der Regel schnell für eine*n Mieter*in entscheiden.
Tipp: Sie können Ihre Chancen zusätzlich erhöhen, wenn Sie Ihrer Bewerbungsmappe ein Anschreiben hinzufügen, in dem Sie sich und Ihre Familie sowie Ihre Situation in Deutschland kurz vorstellen und Ihre Pläne für die Zukunft beschreiben (z.B. dass Sie bald eine Ausbildung oder ein Studium beginnen). Wenn Sie selbst noch nicht so gut Deutsch sprechen und deutschsprechende Freunde haben, ist es außerdem ratsam, zusätzlich die Kontaktdaten eines deutschsprechenden Unterstützers anzugeben. Viele Vermieter*innen haben Angst, dass Sie sich bei Problemen nicht mit ihren nichtdeutschsprechenden Mieter*innen verständigen können. Ein*e deutschsprechende*r Unterstützer*in kann also sehr hilfreich sein.
Viele Zeitungen und Magazine veröffentlichen Wohnungsanzeigen, aber natürlich finden Sie weitaus mehr Anzeigen im Internet. Beginnen Sie also am besten online mit Ihrer Suche.
Es gibt viele Websites für Wohnungen, auf denen Sie Ihre Suche nach Mietkosten, Ort und anderen Kriterien filtern können. Die Ergebnisse Ihrer Suche können Sie dann einzeln und detaillierter ansehen. Viele Internetseiten bieten auch die Möglichkeit einen Alarm einzurichten: Sie erhalten dann eine Nachricht an Ihre Email-Adresse, sobald eine neue Wohnungsanzeige nach Ihren Suchkriterien online gestellt wird. Auf Seiten wie eBay Kleinanzeigen, Immobilienscout24 und Immonet, können Sie viele Anzeigen finden und nach Ihren Kriterien durchsuchen. Wenn sie nach einem Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) suchen, ist WG-gesucht eine mögliche Suchseite. Vor allem bei der Suche nach einem WG-Zimmer kann es sich auch lohnen auf Schwarzen Brettern in den Universitäten und in verschiedenen lokalen facebook-Gruppen nach einem passenden Zimmer zu suchen oder einen eigenen Aufruf zu starten.
In Online-Anzeigen finden Sie meist Bilder der Wohnung und alle notwendigen Informationen zu den Mietkosten, den Nebenkosten, dem möglichen Einzugsdatum und wie Sie Vermieter*innen kontaktieren sollen. In der Regel bevorzugen Vermieter*innen eine E-Mail oder eine Nachricht über die Website. Schreiben Sie in dieser Nachricht auch einige Sätze über sich selbst und bitten Sie höflich um einen Besichtigungstermin. Reagieren Sie schnell, wenn Sie etwas Passendes gefunden haben. Geeignete Mieter*innen werden schnell ausgewählt und die Anzeige verschwindet sofort wieder.
In einigen Städten gibt es Organisationen, die Sie bei der Wohnungssuche unterstützen. Fragen Sie bei Nachbarschaftstreffs oder Vereinen nach Hilfe. Eine Migrationsberatung für Erwachsene oder ein Jugendmigrationsdienst in Ihrer Nähe kann Ihnen eventuell Adressen von Treffs und Vereinen nennen. Fragen Sie auch Freund*innen und Bekannte, ob Sie Ihnen helfen können oder ob Sie jemanden kennen, der eine Wohnung vermietet oder eine*n Nachmieter*in für eine Wohnung sucht. Umso mehr Leute von Ihrer Suche wissen, desto besser.
Sie können auch eine*n Makler*in beauftragen für Sie eine Wohnung zu finden. Achten Sie aber darauf, nur seriösen Makler*innen zu engagieren. Sie sollten erst bezahlen, wenn sie eine Wohnung für Sie gefunden haben und Sie den Mietvertrag unterschrieben haben. Makler*innen verlangt üblicherweise zwei Kaltmieten plus Mehrwertsteuer für die erfolgreiche Vermittlung einer Wohnung.
Viele Leute suchen verzweifelt nach Wohnungen und sind bereit viel zu geben, um endlich an eine Wohnung zu kommen. Diese Situation wird von Betrüger*innen ausgenutzt. Deswegen sollten Sie bei Ihrer Suche vorsichtig sein. Insbesondere wenn eine Wohnung viel zu günstig ist oder Sie aufgefordert werden vorab Geld online zu überweisen und Ihnen die Schlüssel anschließend zugeschickt werden sollen. Oder wenn Sie aufgefordert werden, die Kaution direkt bei der Besichtigung in bar zu bezahlen. Wichtig: Zahlen Sie niemals Geld, bevor Sie den Mietvertrag unterschrieben haben.
Wenn Sie eine*n Makler*in engagieren, legen Sie die Höhe der Provision und den Zweck schriftlich fest. Zahlen Sie nichts, bevor beide Seiten diese Abmachung unterschrieben haben. Makler*innen müssen Sie erst bezahlen, wenn sie eine passende Wohnung für Sie gefunden haben. Auch hier gibt es viele Betrüger*innen, die sich als Makler*innen ausgeben, Ihr Geld nehmen und sich dann nie wieder bei Ihnen melden.
Wenn Sie finanzielle Unterstützung vom Sozialamt oder Jobcenter bekommen, müssen Sie diese Frage unbedingt noch vor der Wohnungssuche klären. Das Sozialamt oder Jobcenter übernimmt die Mietkosten nur bis zu einer bestimmten Höhe und nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Holen Sie sich zunächst eine schriftliche Bestätigung Ihrer Sachbearbeiter*innen, dass Sie sich eine eigene Wohnung suchen dürfen. Ihre Sachbearbeiter*innen können Ihnen auch mitteilen, wie hoch die Miete sein darf und welche Voraussetzungen die Wohnung sonst noch erfüllen muss. Die erlaubte Höhe der Mietkosten ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren, wie der Art der Heizung und der Größe des Gebäudes ab. Außerdem muss die Wohnung einerseits eine bestimmte Größe haben und darf andererseits auch eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Viele Ämter lehnen außerdem befristete Mietangebote sowie Mietangebote mit Staffelmiete grundsätzlich ab. Erkundigen Sie sich darum unbedingt vor Beginn Ihrer Suche nach den für Sie geltenden Bedingungen.
Gut zu wissen: Die Staffelmiete ist eine besondere Mietenform. Hier wird von Anfang an festgelegt, dass die Miete regelmäßig erhöht wird. Im Vertrag steht genau, wann und um wie viel die Miete steigt, zum Beispiel jedes Jahr um einen bestimmten Betrag. So wissen Mieter*innen und Vermieter*innen von Anfang an, wie sich die Miete entwickelt.
Sobald Sie eine Zusage von einem*r Vermieter*in haben, bitten Sie diesen, Ihnen ein Mietangebot auszustellen. Auf diesem Mietangebot müssen alle für das Amt relevanten Daten über die Wohnung sowie die Telefonnummer des*der Vermieters*in zu finden sein. Viele Ämter haben dafür auch Formulare, die Sie dem Vermieter geben können. Fragen Sie Ihre Sachbearbeiter*innen nach einem Formular. Mit dem ausgefüllten Mietangebot des*der Vermieters*in müssen Sie so schnell wie möglich zu Ihren Sachbearbeiter*innen gehen, damit diese das Mietangebot prüfen und Ihnen bzw. Ihrem*r Vermieter*in die Kostenübernahme zusichern können. Mit der schriftlichen Bestätigung der Kostenübernahme gehen Sie wieder zum*r Vermieter*in und können dort dann den Mietvertrag unterschreiben.
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu Ihrer Miete. Das Geld bekommen in der Regel Personen, die mit ihrem Einkommen ihre Miete nicht selbst bezahlen können. Daher erhalten Personen kein Wohngeld, wo der Staat die Miete bereits bezahlt. Das gilt zum Beispiel für Empfänger*innen von Bürgergeld, BAföG, Sozialhilfe oder Erwerbsminderung.
Mit dem neuen Wohngeldgesetz, dem sogenannten „Wohngeld Plus“, können ab 1. Januar 2023 viel mehr Menschen Wohngeld bekommen. Das neue Wohngeld hat sich verdoppelt. Im Durchschnitt von 180 Euro pro Monat auf durchschnittlich 370 Euro. Das liegt zum einen daran, dass die Einkommensgrenze, bis zu der Sie Wohngeld beantragen, können, heraufgesetzt wurde. Das Wohngeld enthält außerdem eine Heizkostenkomponente. Diese wird auf das Wohngeld dazugerechnet. Sie müssen nichts extra beantragen. Dieses Geld hat nichts mit dem Heizkostenzuschuss zu tun. Die Heizkostenzuschüsse I und II sind zeitlich befristet. Mehr dazu lesen Sie im Kapitel „Hilfe bei steigenden Preisen“.
Bei manchen Wohnungen gilt: Es kommt eine „Klimakomponente“ dazu. Das soll helfen, den klimaneutralen Umbau für Menschen mit geringen Einkommen nicht zum Nachteil werden zu lassen. Das bedeutet, Sie bekommen noch etwas Geld dazu, wenn ihre Miete durch eine klimaneutrale Sanierung teurer geworden ist. In diesem Fall gibt es 40 Cent pro Quadratmeter „Klimakomponente“ zum Wohngeld dazu.
Derzeit (Stand Januar 2023) haben diese Personen Anspruch auf Wohngeld:
- Menschen, die nicht viel Geld verdienen und ihre Miete bislang komplett selbst bezahlt haben.
- Rentner*innen
- Studierende, die kein BAföG bekommen können und nicht bei ihren Eltern wohnen.
- Auszubildende, die keine Berufsausbildungsbeihilfe bekommen können und nicht bei ihren Eltern wohnen.
- Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I
- Bezieher*innen von Kurzarbeitergeld
Wie viel Geld Sie bekommen, hängt davon ab, wie viele Personen mit Ihnen wohnen. Und von der Höhe Ihres Gehalts und der Höhe Ihrer Miete. Mit dem neuen Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums für Bauen und Wohnen können Sie den ungefähren Betrag berechnen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Wohngeld bekommen können, stellen Sie trotzdem einen Antrag. Eine Ablehnung hat für Sie keine Nachteile.
Das Wohngeld beantragen Sie bei der zuständigen Behörde in Ihrem Wohnort. Das ist meistens die sogenannte „Wohngeldstelle“. Dort füllen Sie einen Antrag aus. Die richtige Behörde in Ihrer Nähe finden Sie per Internetsuche. Geben Sie in der Suche die Wörter „Wohngeldstelle“ und den Namen Ihres Wohnortes ein. Die Anträge für jedes Bundesland finden Sie auf der Website wohngeld.org. Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich. Denn bis Sie Geld bekommen, dauert es oft mehrere Wochen. Mehr zum Thema erfahren Sie auf unserer Themenseite "Wohngeld".
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, erhalten Sie nur in Ausnahmefällen Wohngeld.
Wenn Sie wenig oder gar kein Geld verdienen, haben Sie das Recht eine Sozialwohnung zu mieten. Diese Wohnungen sind günstiger als andere, da sie vom Staat gefördert werden. Um eine solche Wohnung zu mieten, brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) von der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie leben. Der WBS beweist, dass Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Den WBS müssen Sie dem*r Vermieter*in bei der Besichtigung zeigen. Mehr zum Thema WBS erfahren Sie in unserem Kapitel "WBS".
In einer WG (Wohngemeinschaft) teilen Sie sich eine Wohnung mit anderen Personen. Jede*r hat sein eigenes Zimmer, aber Bad und Küche werden gemeinsam genutzt. Die Suche nach einem WG-Zimmer ist in der Regel etwas einfacher als die Suche nach einer eigenen Wohnung, da sie nicht den*die Vermieter*in, sondern nur die Bewohner*innen der WG von sich überzeugen müssen. Außerdem ist ein Zimmer billiger als eine ganze Wohnung.
Wenn Sie finanzielle Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen, müssen Sie dem Amt sowohl Ihren Untermietvertrag als auch den Hauptmietvertrag der Hauptmieter*innen vorlegen. Viele Sachbearbeiter*innen wollen außerdem auch eine Bestätigung des Vermieters sehen, dass der*die Hauptmieter*in Zimmer untervermieten darf.
- Seien Sie pünktlich zum verabredeten Termin vor Ort.
- Kleiden Sie sich seriös.
- Verhalten Sie sich auch gegenüber anderen Interessenten höflich.
- Versuchen Sie auch bei großem Andrang direkt mit dem*der Vermieter*in zu sprechen und einen guten Eindruck bei ihm zu hinterlassen. Erkundigen Sie sich z.B. nach der nächsten Schule oder betonen Sie, wie sehr Ihnen die Blumen im Hinterhof gefallen. Sprechen Sie aber keine unangenehmen Themen wie z.B. Renovierungsarbeiten an.
- Halten Sie Ihre Mappe mit allen Unterlagen bereit.
- Lesen Sie den Mietvertrag genau durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Wenn Sie selbst noch nicht so gut Deutsch können, nehmen Sie eine Person mit, die den Mietvertrag für Sie durchlesen kann.
- Lassen Sie bei der Übergabe der Wohnung alle Schäden in der Wohnung genau dokumentieren und machen Sie Fotos davon. Andernfalls werden Sie bei einem späteren Auszug für diese Schäden verantwortlich gemacht.
- In der Regel müssen sie direkt nach der Unterzeichnung des Mietvertrags eine Kaution für die Wohnung bezahlen. Für die Kaution darf der Vermieter höchstens drei Kaltmieten verlangen, die Sie in drei monatlichen Raten bezahlen dürfen. Wenn Sie keine Kosten durch Schäden in der Wohnung verursachen, muss Ihr*e Vermieter*in bei Ihrem Auszug die Kaution (mit Zinsen) an Sie zurückzahlen. Mehr Informationen darüber erfahren Sie auf unserer Themenseite "Mietvertrag".
- Sie müssen sich beim Bürgeramt / Einwohnermeldeamt anmelden. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Themenseite „Wohnsitz an- und abmelden“. In einigen Städten genügt dafür die Vorlage des Mietvertrags. In anderen Städten müssen Sie eine sogenannte „Wohnungsgeberbescheinigung“ vorlegen, in der der*die Vermieter*in Ihren Einzug bestätigt.
- Teilen Sie der Ausländerbehörde so schnell wie möglich Ihre neue Adresse mit. Wenn Sie noch im Asylverfahren sind, müssen Sie Ihre neue Adresse außerdem sofort dem BAMF mitteilen, da Sie sonst vielleicht wichtige Briefe des BAMF verpassen.
- Informieren Sie auch alle anderen Behörden, mit denen Sie zu tun haben (Jobcenter, Sozialamt, Finanzamt, …) und Ihre Bank, Ihre Versicherung, etc. über Ihre neue Adresse.
- Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie keine Briefe verpassen, können Sie für einen bestimmten Zeitraum einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post und der Pin Mail AG stellen. Dafür müssen Sie aber Geld bezahlen.
- Sie müssen Ihre Wohnung bei einem Stromanbieter anmelden. Stromkosten sind nicht in der Warmmiete, die Sie an Ihre*n Vermieter*in bezahlen, enthalten. Für die Anmeldung müssen Sie dem Stromanbieter den Zählerstand Ihres Stromzählers (vom Datum der Übergabe) mitteilen. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf unserer Themenseite "Eine Wohnung Mieten".
- Auch der staatliche Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt direkt über Sie als Mieter*in abgerechnet. Wenn Sie sich bei der Meldebehörde angemeldet haben, erhalten Sie automatisch per Post einen Brief zur Anmeldung beim Beitragsservice. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Kapitel „Rundfunkbeitrag“.
Für Asylbewerber*innen, anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte und Personen mit subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot oder Duldung gelten zum Teil besondere Regeln. Sie dürfen in der Regel erst nach einer bestimmten Zeit oder gar nicht in eine Wohnung oder eine andere Stadt umziehen. Hier erfahren Sie, welche Regeln für Ihren Aufenthaltsstatus gelten.
Ob Sie in eine Wohnung umziehen dürfen, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab:
Ich bin Asylberechtigte*r, anerkannter Flüchtling oder habe subsidiären Schutz: Sie haben das Recht in eine eigene Wohnung zu ziehen.
Ich bin Asylbewerber*in: Ob Sie als Asylbewerber*in in eine Wohnung umziehen dürfen, hängt von Ihrem Herkunftsland, der bisherigen Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland und den Regelungen Ihres Bundeslandes ab. Generell gilt, dass Asylbewerber*innen mindestens sechs Wochen und höchstens 24 Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Während Sie verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, dürfen Sie nicht in eine Wohnung ziehen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie aus einem sogenannten "sicheren Herkunftsland" kommen, müssen für die gesamte Dauer Ihres Asylverfahrens und im Falle einer Ablehnung ihres Asylantrags bis zur Ausreise oder Abschiebung in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Sichere Herkunftsländer".
Ich habe eine Duldung: Personen mit einer Duldung haben generell kein Recht darauf, in eine Wohnung umzuziehen. Offiziell ist die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft für Geduldete vorgesehen. Zum Teil ist dies sogar auf Ihrer Duldung als Auflage eingetragen. In einigen Gemeinden gibt es aber zu wenige Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, um alle dort unterzubringen. In diesem Fall wird Ihnen entweder eine Wohnung zugewiesen oder Ihnen wird erlaubt eine eigene Wohnung zu suchen. Wenn Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen müssen, können Sie versuchen, die Streichung dieser Auflage bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Zusätzlich müssen Sie beim Sozialamt beantragen, dass es die Kosten für Ihre Wohnung übernimmt. Die Behörden können Ihrem Wunsch folgen, können ihn aber auch ablehnen. Generell sind Ihre Chancen eher gering, wenn Sie nicht wichtige Gründe, z.B. psychische oder physische Erkrankungen vorbringen können. Lassen Sie sich vorab von einer Beratungsstelle oder Anwält*innen beraten. Anwält*innen und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie die Stadt, in der Sie leben, ein und suchen Sie nach Asyl, Aufenthaltsrecht oder Rechtsberatung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihr Einkommen durch Arbeit selbst verdienen und weiter in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Ihrem Arbeitslohn eine hohe Miete für Ihren Platz im Heim zahlen müssen.
Ob Sie auch in andere Städte oder Gemeinden umziehen dürfen, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab.
Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, die Sozialleistungen vom Sozialamt oder Jobcenter bekommen, müssen in der Regel für drei Jahre in dem Bundesland bleiben, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen haben. Die Bundesländer haben zudem die Möglichkeit zusätzliche Regelungen zu schaffen, in denen Sie z.B. festlegen, dass die Person auch in der Gemeinde bleiben muss, in der sie während ihres Asylverfahrens gelebt hat. Diese "Wohnsitzzuweisung" ist umstritten. Wenn Sie gute Gründe haben, warum Sie in eine andere Gemeinde umziehen möchten, können Sie einen „Antrag auf Aufhebung der Wohnsitzzuweisung“ (gemäß §12a Abs. 5 Satz 2c AufenthG) bei der für Sie aktuell zuständigen Ausländerbehörde und der Ausländerbehörde Ihrer Wunsch-Stadt stellen. Lassen Sie sich dazu von einer Beratungsstelle oder Anwält*innen in Ihrer Nähe beraten.
Asylbewerber*innen und Menschen mit Duldung müssen in der Regel in der Gemeinde wohnen bleiben, der sie zu Beginn zugeteilt wurden. Nur wenn Sie Ihren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen bestreiten und keine finanzielle Unterstützung vom Sozialamt bekommen, dürfen Sie umziehen. Für Personen, die finanzielle Unterstützung vom Sozialamt bekommen, gibt es nur wenige Möglichkeiten dennoch die Erlaubnis für einen Umzug in eine andere Gemeinde zu bekommen. In der Regel wird die Ausländerbehörde einem entsprechenden Antrag von Ihnen nur zustimmen, wenn Sie z.B. sehr krank sind und es in Ihrer Gemeinde keine auf Ihre Krankheit spezialisierten Ärzt*innen gibt oder wenn Sie sich um ein krankes Familienmitglied in einer Stadt kümmern müssen. Ihre Gründe müssen Sie durch Atteste nachweisen. Lassen Sie sich vorab von einer Beratungsstelle oder Anwält*innen beraten.
Beachten Sie: Anwält*innen und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie die Stadt, in der Sie leben, ein und suchen Sie nach Asyl, Aufenthaltsrecht oder Rechtsberatung.
Diskriminierung bei der Wohnungssuche ist in Deutschland trotz gesetzlicher Regelungen und Bemühungen um Gleichberechtigung leider immer noch Realität. Menschen mit Migrationshintergrund, Angehörige bestimmter ethnischer Gruppen, Menschen mit Behinderungen oder LGBTQIA+-Personen sind häufig mit Diskriminierungen und Vorurteilen auf dem Wohnungsmarkt konfrontiert.
Eine der häufigsten Formen der Diskriminierung ist die ethnische Diskriminierung. Wohnungssuchende mit ausländisch klingenden Namen oder ausländischem Aussehen werden oft benachteiligt. Vermieter*innen oder Makler*innen können Vorurteile haben, die auf Stereotypen oder Vorannahmen basieren und dadurch potenzielle Mieter*innen aufgrund ihrer Herkunft diskriminieren.
Auch Menschen mit Behinderungen stoßen bei der Wohnungssuche auf Schwierigkeiten. Barrierefreie Wohnungen sind oft nur begrenzt verfügbar, und Vermieter können ungern die notwendigen Anpassungen vornehmen. Dies führt zu einer eingeschränkten Auswahl und erschwert Menschen mit Behinderungen den Zugang zu angemessenem Wohnraum.
Auch die LGBTQIA+-Gemeinschaft erlebt Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Manche Vermieter*innen können Vorurteile gegenüber homosexuellen, bisexuellen oder transgender Personen haben und sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität ablehnen.
Um diese Formen der Diskriminierung zu bekämpfen, sind sowohl gesetzliche Maßnahmen als auch Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit notwendig. Vermieter*innen und Makler*innen müssen sensibilisiert werden, um Vorurteile zu überwinden, und es ist wichtig, dass die Einhaltung der Antidiskriminierungsgesetze effektiv überwacht wird. Eine offene und integrative Wohnungspolitik ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ethnischen Zugehörigkeit, Behinderung oder sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität die gleichen Chancen auf angemessenen Wohnraum haben.
Wenn Sie aufgrund von Diskriminierung Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung. Beratungsstellen, Organisationen und Rechtsbeistände können Sie beraten, Ihnen Informationen über Ihre Rechte geben und Sie bei rechtlichen Schritten unterstützen. Auch Wohnungsämter, Behörden, Selbsthilfegruppen und das Teilen deiner Erfahrungen können dabei helfen, gegen Diskriminierung vorzugehen und für Gleichberechtigung bei der Wohnungssuche zu kämpfen.
Mehr über Diskriminerungsformen und Unterstützungsmöglichkeiten erfahren Sie in unserer Informationsseite zur Diskriminierung.
Zahlen Sie niemals Geld, bevor Sie den Mietvertrag unterschrieben haben. Wenn Sie den Vertrag auf Deutsch nicht verstehen, lassen Sie sich helfen. Stellen Sie sicher, dass Sie mit allen Konditionen im Vertrag einverstanden sind, bevor Sie unterschreiben.
Auf der Website der EU-Gleichbehandlungsstelle finden Sie Infos rund um das Thema Wohnen.
Auf diesem Portal bekommen geflüchtete Menschen Infos und Unterstützung bei der WG-Suche.