Wie viel darf ich verdienen?
Minijob

Studierende, Rentner*innen, Hausfrauen und Hausmänner oder auch Arbeitnehmer*innen viele Menschen verdienen sich durch einen sogenannten Minijob etwas dazu. Hier erklären wir, was ein Minijob eigentlich ist und was Sie als Minijobber*in beachten müssen.

Was muss ich wissen?
Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der Sie nicht mehr als 538 Euro pro Monat verdienen dürfen. Oder nur kurzfristig für ein paar Wochen oder Monate angestellt werden. Es gibt also zwei Arten von Minijobs:

  • Beim Minijob „mit Verdienstgrenze“ verdienen Sie höchstens 538 Euro pro Monat bzw. 6.456 Euro pro Jahr. Sie können also in einzelnen Monaten mehr als 538 Euro verdienen und dafür in anderen Monaten weniger. Wichtig ist, dass Sie im Jahr nicht mehr als 6.456 Euro verdienen. Dabei zählen auch einmalige Zahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld.
  • Beim Minijob als sogenannte „kurzfristige Beschäftigung“ arbeiten Sie weniger als drei Monate (bei einer 5-Stunden-Woche) bzw. 70 Arbeitstage (wenn Sie weniger als 5 Tage pro Woche arbeiten). Wie viel Sie in dieser Zeit verdienen, ist egal. Wichtig ist nur, dass Sie nur kurzfristig beschäftigt sind.
Wo kann ich als Minijobber*in arbeiten?

Sie können sowohl bei einem Unternehmen als auch in Privathaushalten als Minijobber*in arbeiten. Viele Minijobs sind in der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Handwerk zu finden. In Privathaushalten arbeiten viele Minijobber*innen als Putzkraft, Haushaltshilfe oder als Babysitter*in.

Welche Rechte habe ich als Minijobber*in?

Das Arbeitsrecht gilt für Minijobber*innen genauso wie für andere Arbeitnehmer*innen. Sie haben also auch Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn oder Urlaub. Mehr zu Ihren Rechten als Arbeitnehmer*in erfahren Sie auf unseren ThemenseitenArbeitnehmerrechte“ und "Arbeitsvertrag".

Muss ich beim Minijob Sozialabgaben bezahlen?

Minijobber*innen müssen keine Sozialabgaben bezahlen. Das bedeutet, dass Sie als Minijobber nicht in die Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen. Sie können sich auch von der Rentenversicherung befreien lassen. Dazu müssen Sie bei Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellen. Wenn Sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wird ein Teil Ihres Lohns in die Rentenversicherung eingezahlt. Sie verdienen dann also etwas weniger, erwerben dafür aber einen (niedrigen) Rentenanspruch und können später früher in Rente gehen. Mehr zum Thema Rente erfahren Sie auf unserer Themenseite „Rentner*in in Deutschland“.
Bitte beachten Sie: In Deutschland muss jeder Mensch krankenversichert sein. Auch Minijobber*innen. Da Sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie anderweitig krankenversichert sein. Zum Beispiel durch die Familienversicherung oder die Krankenversicherung für Studierende. Wenn das nicht möglich ist, müssen Sie die regulären Beiträge selbst bezahlen. Mehr zum Thema Krankenversicherung erfahren Sie auf unserer Themenseite "Krankenversicherung".

Muss ich als Minijobber*in Steuern bezahlen?

Auch ein Minijob ist grundsätzlich steuerpflichtig.

Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze wird in der Regel aber die sogenannte pauschale Versteuerung gewählt. In diesem Fall zahlt Ihr*e Arbeitgeber*in eine Pauschale von 2% Ihres monatlichen Bruttogehalts. Damit sind dann alle steuerlichen Pflichten erledigt.

Bei einem Minijob als kurzfristigen Beschäftigung gibt es zwei Möglichkeiten: Eine Pauschalversteuerung in Höhe von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) oder eine individuelle Versteuerung nach Lohnsteuerkarte. In der Regel ist die Versteuerung über die Lohnsteuerkarte für Sie günstiger, da Ihr Einkommen steuerfrei bleibt, wenn Sie weniger als den Grundfreibetrag verdienen. Mehr zum Thema Steuern erfahren Sie auf unseren ThemenseitenDas deutsche Steuersystem“ und „Steuererklärung“.

Kann ich mehrere Minijobs kombinieren?

Ja, Sie können auch mehrere Minijobs haben. Wenn Sie die Grenze von 538 Euro pro Monat oder 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage pro Jahr insgesamt überschreiten, gelten Ihre Jobs aber nicht mehr als Minijobs und Sie müssen beispielsweise die Sozialabgaben bezahlen.

Kann ich neben meinem Vollzeitjob einen Minijob haben?

Ja. Ihr*e Arbeitgeber*in muss aber damit einverstanden sein. Solange Sie nur einen Minijob haben, bleibt dieser sozialversicherungsfrei. Wenn Sie mehr als einen Minijob neben Ihrem Vollzeitjob haben, werden alle weiteren Minijobs mit Ihrer Vollzeitstelle zusammengerechnet. Für diese weiteren Minijobs müssen Sie dann Sozialabgaben bezahlen.

Wie viele Stunden darf ich als Minijobber*in arbeiten?

Es gibt keine Unter- oder Obergrenze für Ihre Stundenzahl. Wichtig ist nur, dass Sie die Grenze von 538 Euro bzw. bei einer kurzfristigen Beschäftigung die drei Monate bzw. 70 Arbeitstage nicht überschreiten.

Was passiert, wenn ich mehr als 538 Euro verdiene?

Wenn Sie regelmäßig mehr als 538 Euro pro Monat, also mehr als 6456 Euro (538 Euro x 12) verdienen, gilt Ihr Job nicht mehr als Minijob, sondern als Midijob. In diesem Fall müssen Sie dann Sozialabgaben bezahlen. Mehr zum Thema Midijob erfahren Sie im Abschnitt „Was ist ein Midijob?". Wenn Sie nur ausnahmsweise und ungeplant (z.B. weil Sie für einen kranken Kollegen eingesprungen sind) mehr Geld verdient haben und dies nicht öfter als drei Mal pro Jahr passiert ist, gilt Ihr Job weiterhin als Minijob (höchstens 7.532 Euro im Jahr).

Kann ich trotz Jobcenter oder Arbeitslosengeld I einen Minijob haben?

Ja. Wenn Sie trotz Jobcenter oder dem Bezug von Arbeitslosengeld I einen Minijob annehmen, müssen Sie allerdings einige Dinge beachten.

Wenn Sie beim Jobcenter sind:

  • Sie müssen das Jobcenter unbedingt vor Beginn Ihrer Tätigkeit über Ihren Minijob informieren. Wenn Sie das nicht machen, werden Ihre Leistungen gekürzt.
  • Der Freibetrag wird je nach Bruttoeinkommen unterschiedlich berechnet. Die ersten 100 Euro sind immer anrechnungsfrei. Zusätzlich wird je nach Höhe des Einkommens ein weiterer Betrag nicht angerechnet:
    • Wenn Sie zwischen 100 und 520 Euro brutto verdienen, dürfen Sie 20 Prozent des Restbetrags behalten.
    • Wenn Sie zwischen 520 und 1000 Euro brutto verdienen, können Sie weitere 30 Prozent des Restbetrags behalten.
    • Bei einem Bruttoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro, wenn Sie ein Kind unter 18 Jahren betreuen) können Sie zusätzlich 10 Prozent des Einkommens behalten.
  • Der Betrag, der über den Freibetrag hinausgeht, wird auf das Bürgergeld angerechnet. Sie erhalten dann weniger Bürgergeld, haben aber insgesamt mehr Geld im Monat zur Verfügung.

Wenn Sie Arbeitslosengeld I bekommen:

  • Sie müssen die Arbeitsagentur unbedingt vor Beginn Ihrer Tätigkeit über Ihren Minijob informieren.
  • Sie dürfen höchstens 14 Stunden und 59 Minuten pro Woche arbeiten. Wenn Sie wöchentlich 15 Stunden oder mehr arbeiten, gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und bekommen kein Arbeitslosengeld I mehr.
  • Ihr Arbeitslosengeld wird durch Ihr zusätzliches Einkommen reduziert. Sie dürfen pro Monat 165 Euro dazu verdienen. Alles was Sie darüber hinaus verdienen, wird von Ihrem Arbeitslosengeld I abgezogen.
Was ist ein Midijob?

Wenn Sie zwischen 538,01 Euro und 2000 Euro pro Monat verdienen, sind Sie Midijobber (Stand 2024). Ein Midijob ist– im Gegensatz zu einem Minijob – sozialversicherungspflichtig. Sie zahlen aber einen geringeren Beitrag zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung als reguläre Angestellte. Dabei erwerben Sie einen Rentenanspruch. Mehr zum Thema Rente erfahren Sie auf unserer Themenseite „Rentner*in in Deutschland“.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mehrere Midijobs haben, werden die Gehälter aus allen Midijobs zusammengerechnet. Nur wenn die Summe aus allen Gehältern unter 2000 Euro liegt, profitieren Sie noch von der Midijob-Regelung. Wenn Sie einen Minijob und einen Midijob kombinieren, bleibt der Minijob sozialversicherungsfrei. Wenn Sie mehr als einen Minijob haben, werden alle weiteren Minijobs zu Ihrem Midijob dazugerechnet. Wenn Sie mehr als 2000 Euro in diesen Jobs verdienen, gelten Sie nicht mehr als Midijobber*in.

Wichtig

Minijobber*innen und Midijobber*innen haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Mehr zum Thema Mindestlohn erfahren Sie auf unserer Themenseite  "Arbeitsvertrag".