Viele denken beim Thema Behinderung nur an Menschen im Rollstuhl. Behinderung ist aber vielfältig, und es gibt auch unsichtbare Behinderungen. Lernschwierigkeiten, chronische und psychische Krankheiten können zum Beispiel auch als Behinderung gelten. Dabei ist es egal, ob die Behinderung von Geburt an bestand oder durch einen Unfall oder eine Krankheit entstanden ist.
Wir informieren Sie hier über die Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung.
Behinderung wird als eine Einschränkung körperlicher, seelischer oder geistiger Fähigkeiten definiert, die länger als sechs Monate dauert und eine Person daran hindert, ein für ihr Alter typisches Leben zu führen. Als Behinderung können nicht nur körperliche Behinderungen oder Neurodiversität (z.B. Lernschwierigkeiten), sondern auch chronische Krankheiten (z.B. Rheuma, Multiple Sklerose, Krebs) und psychische Erkrankungen zählen.
Es gibt verschiedene Grade von Behinderungen (kurz: GdB), die zwischen 20 und 100 variieren können. Je höher Ihr GdB ist, desto schwerer ist Ihre Behinderung und desto mehr Unterstützung erhalten Sie vom Staat. Ihr GdB wird von Ihren Ärzt*innen bestimmt.
Gut zu wissen: Neurodiversität bedeutet, dass es viele verschiedene Arten von Gehirnen gibt, und dass dies sowohl normal als auch wertvoll ist. Menschen mit verschiedenen Denkmustern, Fähigkeiten und Verhaltensmustern werden wertgeschätzt. Damit sind auch Menschen mit Autismus, ADHS, Dyslexie und anderen neurodiversen Merkmalen gemeint. Der Gedanke dahinter ist, Unterschiede zu akzeptieren und zu respektieren, ohne Menschen zu stigmatisieren, und eine Welt zu fördern, in der jeder Mensch unabhängig von seiner Denkweise anerkannt wird. Um mehr darüber zu erfahren, schauen Sie sich die Seite von NeuroDivers e.V. an. Dort finden Sie Informationen und Beratungsangebote.
Der deutsche Staat unterstützt Menschen mit Behinderung, um die Nachteile, die behinderte Menschen aufgrund ihrer Behinderung haben, auszugleichen. Das nennt man „Nachteilsausgleich.“
Behinderte Menschen können z.B. folgende Unterstützung bekommen:
- Besondere medizinische Betreuung
- Unterstützung bei der Jobsuche oder dabei ihren Job zu behalten
- eine Haushaltshilfe
- Unterstützung bei den Kosten für die Kinderbetreuung
- Kostenlose Nutzung von Bussen & Bahnen
- Sie können früher in Rente gehen
- Sie müssen weniger Steuern bezahlen
Aber nicht jede Person mit einer Behinderung bekommt jede Unterstützung. Es hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, ob und welche Unterstützung Sie bekommen.
Um Unterstützung vom Staat zu beantragen, müssen Sie sich zuerst für einen „Schwerbehindertenausweis“ registrieren. Nur Menschen mit einer schweren Behinderung (ein GdB von 50 oder höher) können diesen Ausweis bekommen. Um den Schwerbehindertenausweis zu beantragen, müssen Sie ein Formular ausfüllen und dieses Formular zusammen mit all Ihren ärztlichen Attesten beim für Sie zuständigen Versorgungsamt abgeben. Das für Sie zuständige Versorgungsamt finden Sie auf schwerbehindertenantrag.de. Falls Ihr GdB niedriger als 50 ist, können Sie unter bestimmten Umständen trotzdem die für Sie notwendige Unterstützung bekommen. Lassen Sie sich in diesem Fall von einer Beratungsstelle helfen. Hilfe finden Sie z.B. bei den Migrationsberatungsstellen für Erwachsene oder dem Jugendmigrationsdienst. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen verschiedene Sprachen. Beratung speziell für Menschen mit Behinderung finden Sie auf Deutsch auf teilhabeberatung.de.
Bitte beachten Sie: Den Schwerbehindertenausweis können Sie unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus beantragen. Das heißt, auch wenn Sie noch im Asylverfahren sind oder eine Duldung haben, können Sie einen Schwerbehindertenausweis bekommen.
Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie die Stadt, in der Sie leben, ein und suchen Sie nach Asyl, Aufenthaltsrecht, Behinderung oder Rechtsberatung. Alle Beratungsstellen unterstützen auch Menschen mit Behinderung. Sie können sich zum Beispiel an eine Migrationsberatung für Erwachsene wenden. Wenn Sie jünger als 27 Jahre sind, können Sie sich bei einem Jugendmigrationsdienst in Ihrer Nähe beraten lassen. Die Mitarbeiter*innen in den Migrationsberatungen und Jugendmigrationsdiensten sprechen verschiedene Sprachen.
Beratung speziell für Menschen mit Behinderung finden Sie auf Deutsch auf teilhabeberatung.de.
Außerdem können Sie sich an einen der fünf Verbände und Vereinigungen für Menschen mit Behinderung in Deutschland wenden. Hier können Sie sich zu Arbeit, Krankenversicherung und anderen Themen, die Ihre Bedürfnisse als Mensch mit Behinderung betreffen, auf Deutsch beraten lassen.
Das Jugendamt in Ihrer Kommune oder Ihrem Bezirk ist für Kinder mit Behinderung zuständig. Sie erhalten dort Beratung und Unterstützung. Auf www.jugendaemter.com finden Sie das für Sie zuständige Jugendamt. Informationen über Ihre Rechte und Möglichkeiten finden Sie außerdem auch auf www.familienratgeber.de und www.kindergesundheit-info.de. Auf www.bvkm.de finden Sie eine Broschüre über Hilfen für behinderte Kinder auf Deutsch, Türkisch und Arabisch. Unter www.patiententelefon.de finden Sie eine Linksammlung und Telefonnummern für Eltern von Kindern mit Behinderung.
Die Inklusion von Kindern mit Behinderung an regulären Schulen wird in Deutschland gefördert. Es gibt aber auch spezielle Schulen für Kinder mit Behinderungen, die auf deren Bedürfnisse eingestellt sind. Das für Sie zuständige Jugendamt oder der Jugendmigrationsdienst können Sie dazu beraten.
Auf einem Behindertenparkplatz dürfen Sie nur parken, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis und einen Behindertenparkausweis haben. Den Behindertenparkausweis bekommen in der Regel nur Personen, die "außergewöhnlich gehbehindert" (Merkzeichen: aG) oder blind (Merkzeichen: "Bl") sind. In einigen Bundesländern bekommen auch schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen "G" und "B" einen Behindertenparkausweis. Schwerbehinderte Menschen ohne Behindertenparkausweis dürfen nicht auf einem Behindertenparkplatz parken.
Wichtig: Sie müssen nicht selbst fahren. Sie können z.B. auch für Ihr schwerbehindertes Kind einen Behindertenparkausweis beantragen. Wenn Ihr Kind dabei ist, dürfen Sie dann den Behindertenparkplatz nutzen.
Welche Behörde für die Beantragung des Behindertenparkausweises zuständig ist, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Fragen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, wo Sie den Parkausweis beantragen können. Hilfe finden Sie auch bei einer Migrationsberatung oder dem Jugendmigrationsdienst.
Wichtig: Wenn Sie ohne Behindertenparkausweis auf einem Behindertenparkplatz parken, müssen Sie eine Geldstrafe bezahlen. Außerdem kann Ihr Auto auf Ihre Kosten abgeschleppt werden.
Öffentliche Behinderten-Toiletten auf Raststätten, Bahnhöfen, Fußgängerzonen, etc. sind in der Regel nicht frei zu zugänglich. Um sie nutzen zu können, brauchen Sie einen sogenannten "Euroschlüssel". Mit diesem speziellen Schlüssel können Sie europaweit alle Behinderten-Toiletten aufschließen und nutzen. Den Schlüssel können Sie beim Club Behinderter und ihrer Freunde gegen eine Gebühr von 23 Euro beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Schwerbehindertenausweis mit einem der folgenden Merkzeichen haben: aG, B, H, oder BL. Berechtigt sind außerdem Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G, wenn ihr GdB 70 oder höher ist.
Bei Behinderten-Toiletten in Gaststätten, Hotels oder Betrieben bestimmen die Besitzer*innen, ob diese Toiletten auch für Nichtbehinderte zugänglich sind. Generell gilt aber: Behinderten-Toiletten sollten für diejenigen Menschen freigehalten werden, die diese wirklich benötigen.
Leider gibt es noch keinen bundesweiten barrierefreien Notruf für gehörlose oder schwerhörige Menschen und Menschen, die keine Lautsprache in der Kommunikation benutzen. Es gibt teilweise regionale Notfallnummern, über die Sie per SMS einen Notruf absetzen können. Auch private App-Anbieter wie Handhelp, Tess, MeinNotruf und InstantHelp ermöglichen einen sprachfreien Notruf.
Auf dieser Website können Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden.
Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie einen Ausweis für eine Person mit Behinderung beantragen können.
Das Studentenwerk informiert über Themen wie Studienfinanzierung und führt eine IBS-Beratungsstelle, die Sie unter 030/297727-64 erreichen können.
Wenn Sie diskriminiert werden, lassen Sie sich von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beraten.