Kann ich eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Two people greeting each other at the airport

Wenn Drittstaatsangehörige ein Nationales Visum für Deutschland beantragen wollen, müssen sie in der Regel nachweisen, dass sie genügend Geld haben, um während ihres Aufenthalts für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Wenn sie das selbst nicht können, kann unter bestimmten Umständen eine in Deutschland lebende Person für sie bürgen. Das kann ein*e Verwandte*r, Bekannte*r oder auch eine Firma oder Institution sein, die selbst ausreichend Geld nachweisen können. Diese Bürgschaft nennt man "Verpflichtungserklärung".  Diese Verpflichtungserklärung kann dann für den Visumantrag als Finanzierungsnachweis vorgelegt werden. Das funktioniert aber nicht für alle Visa, sondern in der Regel nur für folgende Visa:

Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Verpflichtungserklärung für längerfristige Besuche. Wie jemand ein Nationales Visum bekommen kann, erfahren Sie in unserem Kapitel "Nationales Visum". Mehr zum Thema Verpflichtungserklärung für kurzfristige Aufenthalte erfahren Sie in unserem Kapitel "Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum".

Was muss ich wissen?
Was ist eine Verpflichtungserklärung?

Damit jemand ein Visum für Deutschland bekommen kann, muss sie oder er nachweisen, dass sie die Kosten für ihre Reise und ihren Aufenthalt in Deutschland bezahlen können. Wenn sie die Kosten nicht selbst bezahlen können, kann für bestimmte Visa-Arten (Studentenvisum, Heiratsvisum,…) eine dritte Person eine sogenannte "Verpflichtungserklärung" abgeben. Damit verpflichtet sich diese Person, im Notfall alle Kosten für die Einreisenden zu übernehmen. Die Verpflichtungserklärung umfasst auch die Kosten für eine Krankenbehandlung oder eine Abschiebung.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Verpflichtungserklärung für jemanden abzugeben?

Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu dürfen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind in Deutschland angemeldet.
  • Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft, die Staatsbürgerschaft eines EU- Landes, die Staatsbürgerschaft von Island, Liechtenstein oder Norwegen oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis für Deutschland. Bitte beachten Sie: Ihre Aufenthaltserlaubnis muss länger gültig sein als die einreisende Person in Deutschland bleiben will. Wichtig: Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung können keine Verpflichtungserklärung abgeben.
  • Sie haben genug Einkommen und können dies nachweisen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt "Wie kann ich nachweisen, dass ich genügend Geld habe?" und "Wie viel Geld muss ich haben, um eine Verpflichtungserklärung abzugeben?".
Wie kann ich nachweisen, dass ich genügend Geld habe, um eine Verpflichtungserklärung abzugeben?

Welche Dokumente als Finanzierungsnachweise in Frage kommen, hängt von Ihrem beruflichen Status ab:

  • Ich bin Arbeitnehmer*in:
    Ihre letzten sechs Gehaltsabrechnungen. Falls Sie nicht jeden Monat eine Gehaltsabrechnung bekommen, bringen Sie Ihre letzte Gehaltsabrechnung und Ihre Kontoauszüge der letzten sechs Monate mit.
  • Ich bin Rentner*in:
    Der Bescheid über Ihre Altersrente.
  • Ich bekomme Arbeitslosengeld I:
    Den Bescheid über die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Bürgergeld oder Geld vom Sozialamt bekommen, können Sie keine Verpflichtungserklärung abgeben.

  • Ich bin selbständig oder freiberuflich tätig:
    • Ihr letzter Steuerbescheid oder
    • eine Bescheinigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers über ihr aktuelles Netto-Einkommen der letzten sechs Monate.
    • Ein Nachweis über die Höhe Ihrer Krankenkassenbeiträge, falls Sie privat versichert sind oder ein Nachweis über Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wie viel Geld muss ich haben, um eine Verpflichtungserklärung abzugeben?

Wie viel Einkommen Sie für die Verpflichtungserklärung nachweisen müssen, hängt vom Zweck des Besuchs (Ausbildung, Heirat, etc.) ab. Außerdem hängt es davon ab, ob Sie verheiratet sind und/oder Unterhalt für jemanden (Ehepartner*in, Kinder) zahlen müssen. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde nach den Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen.

Hier finden Sie einige Beispiele, um einen Eindruck für die ungefähre Höhe Ihres Mindesteinkommens zu erhalten (Stand 2024):

  • Um eine Verpflichtungserklärung für eine Person abzugeben, die für ein Studium oder eine Ausbildung nach Deutschland kommen möchte, benötigen Sie ein monatliches Netto-Einkommen von mindestens 2.700 Euro. Wenn Sie für eine Person (Ehepartner*in, Kind) Unterhalt bezahlen müssen, dann steigt der Betrag auf mindestens 3.750 Euro netto monatlich. Wenn Sie für zwei Personen Unterhalt bezahlen müssen, müssen Sie mindestens 4.378 Euro netto pro Monat verdienen. Wenn Sie für mehr Personen Unterhalt bezahlen müssen, erhöht sich der Betrag entsprechend.
  • Um eine Verpflichtungserklärung für eine Person abzugeben, die zur Arbeitsplatzsuche oder zur Heirat nach Deutschland kommen möchte, benötigen Sie ein monatliches Netto-Einkommen von mindestens  2.830 Euro. Wenn Sie für eine Person (Ehepartner*in, Kind) Unterhalt bezahlen müssen, müssen Sie mindestens 3.930 Euro netto pro Monat verdienen.  Wenn Sie für zwei Personen Unterhalt bezahlen müssen, dann steigt der Betrag auf mindestens 4.468 Euro netto monatlich. Wenn Sie für mehr Personen Unterhalt bezahlen müssen, erhöht sich der Betrag entsprechend.
  • Um eine Verpflichtungserklärung für eine Person abzugeben, die für einen Sprachkurs oder einen Schulbesuch nach Deutschland kommen möchte, benötigen Sie ein monatliches Netto-Einkommen von mindestens 2.660 Euro pro Monat. Wenn Sie für eine Person (Ehepartner*in, Kind) Unterhalt bezahlen müssen, dann steigt der Betrag auf mindestens 3.690 Euro netto monatlich. Wenn Sie für zwei Personen Unterhalt bezahlen müssen, müssen Sie mindestens 4.347 Euro netto pro Monat verdienen. Wenn Sie für mehr Personen Unterhalt bezahlen müssen, erhöht sich der Betrag entsprechend.

Gut zu wissen: Wenn Ihr Einkommen alleine nicht reicht, können Sie auch gemeinsam mit anderen Personen eine Verpflichtungserklärung abgeben. Fragen Sie dazu am besten bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde nach.

Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung gültig?

Eine Verpflichtungserklärung kann sechs Monate lang als Finanzierungsnachweis bei der Beantragung eines Visums genutzt werden. Zwischen der Abgabe der Verpflichtungserklärung und der Erteilung des Visums sollten also nicht mehr als sechs Monate liegen.

Die Verpflichtung für alle Kosten aufzukommen, besteht so lange weiter, bis die Person, für die Sie sich verpflichtet haben, die Bundesrepublik Deutschland verlässt oder ihr ein Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck erteilt wird. Spätestens nach fünf Jahren endet Ihre Verpflichtung. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie im Notfall alle Kosten für die Person übernehmen bzw. zurückzahlen, falls dem Staat Kosten entstehen.

Wichtig: Sobald das Visum erteilt ist, können Sie Ihre Verpflichtungserklärung nicht mehr zurücknehmen.

Wozu verpflichte ich mich mit einer Verpflichtungserklärung?

Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich alle Kosten zu übernehmen, die dem deutschen Staat durch die Person entstehen könnten, für die Sie die Verpflichtungserklärung abgeben. Das umfasst:

  • Die Kosten für den Lebensunterhalt (Essen, Kleidung, etc.)
  • Die Kosten für eine Unterkunft
  • Die Kosten für die medizinische Versorgung
  • Die Kosten für eine eventuelle Abschiebung

Falls dem Staat Kosten entstehen, müssen Sie ihm diese Kosten zurückzahlen.

Wo kann ich die Verpflichtungserklärung abgeben?

Eine Verpflichtungserklärung können Sie nur bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnsitz in Deutschland abgeben. Dazu müssen Sie persönlich erscheinen und Ihre Unterlagen mitbringen. Die Adresse der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort finden Sie auf bamf.de.

Sie brauchen einen Termin. Den können Sie in der Regel auf der Website der Ausländerbehörde buchen. Falls dies nicht möglich ist, rufen Sie dort an und fragen nach einem Termin. Wenn Sie mehrere Verpflichtungserklärungen abgeben, benötigen Sie in der Regel mehrere Termine. Nur wenn Sie für Ehepaare oder Eltern mit minderjährigen Kindern Verpflichtungserklärungen abgeben wollen, genügt ein Termin.

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kostet 29 Euro.

Welche Unterlagen brauche ich?

Folgende Unterlagen müssen Sie zu Ihrem Termin in der Ausländerbehörde mitbringen:

  • Ein ausgefülltes Formular „Angaben zur Verpflichtungserklärung“ für jede Person, für die Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben wollen. Ausnahme: Für Ehepaare oder Eltern mit minderjährigen ledigen Kindern genügt ein Formular. Das Formular bekommen Sie auf der Website der Ausländerbehörde oder vor Ort.
  • Ein ausgefülltes Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten im VIS“. Das Formular bekommen Sie auf der Website der Ausländerbehörde oder vor Ort.
  • Ein nicht-unterschriebenes Formular „Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung“. Das Formular bekommen Sie auf der Website der Ausländerbehörde oder vor Ort.
  • Nachweise über Ihr Einkommen. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt "Wie kann ich nachweisen, dass ich genügend Geld habe?".
  • Ihren Ausweis oder Ihren Aufenthaltstitel und Pass.
  • Ihre Meldebestätigung.
  • Eine Kopie des Passes der Personen, für die Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben möchten.
  • Einen Nachweis über die Höhe Ihrer Miete. Das kann z.B. ein Kontoauszug sein. Falls Sie im eigenen Haus oder Ihrer eigenen Wohnung leben: Ein Nachweis über Ihr Eigentum (z.B. ein Grundbuchauszug) und ein Nachweis über Ihre monatlichen Kosten für Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung (z.B. Kontoauszug).
  • Unterlagen über sonstige regelmäßige Ausgaben, die Sie haben. Das können z.B. die Kosten für ein Auto sein oder für zusätzliche Versicherungen.
  • Falls Sie Unterhalt für andere Personen (z.B. geschiedene Ehepartner*in oder Kinder) bezahlen: einen Nachweis über die Höhe des Unterhalts.
  • Ihre Kontoauszüge der letzten Monate.
  • Falls Sie Arbeitnehmer*in sind: Eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers darüber, dass Sie Ihren Job weiterhin haben - inklusive der Angabe, ob Ihr Job unbefristet oder befristet ist.

Bitte beachten Sie: Es kann sein, dass die Ausländerbehörde weitere Unterlagen von Ihnen haben will. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Termin, welche Unterlagen für Ihren Fall benötigt werden.

Was mache ich nach dem Termin in der Ausländerbehörde?

Wenn all Ihre Unterlagen in Ordnung sind, erstellt die Ausländerbehörde die Verpflichtungserklärung direkt während Ihres Termins. Das Original bekommen Sie ausgehändigt. Sie müssen es der Person, zuschicken, die nach Deutschland einreisen will. Die Person gibt sie dann mit all seinen anderen Unterlagen bei der deutschen Botschaft ab. Ob die Person dann tatsächlich ein Visum bekommt, ist die Entscheidung der Botschaft.

Wo finde ich Informationen für eine Verpflichtungserklärung im Rahmen eines Aufnahmeprogramms?

Aktuell gibt es nur Aufnahmeprogramme für syrische und irakische Staatsangehörige und das nur in einigen Bundesländern. Mehr Informationen dazu finden Sie auf proasyl.de.

Wichtig

Vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung sind strafbar. Sie können dafür mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe bestraft werden.