Wer in Deutschland einen guten Beruf bekommen möchte, kann statt eines Studiums auch eine Ausbildung machen. Die Ausbildungen für diese Berufe dauern zwischen einem Jahr und dreieinhalb Jahren. Sie finden entweder nur an einer Schule statt („Schulische Ausbildung“) oder kombinieren Schulunterricht mit praktischen Einheiten in einem Betrieb oder einem Unternehmen („Duale Ausbildung“). In diesem Kapitel informiere wir Sie über die schulische Ausbildung. Informationen über die duale Ausbildung finden Sie im Kapitel „Duale Ausbildung“.
Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind Sie eine qualifizierte Fachkraft. Qualifizierte Fachkräfte werden in Deutschland gesucht und erhalten mehr Geld für ihre Arbeit als ungelernte Arbeiter. Eine Ausbildung kann daher ein wichtiger Karriereschritt für Sie sein.
Schulische Ausbildungen sind Ausbildungen, die nur an einer Schule stattfinden. Das betrifft vor allem Berufe aus dem Gesundheits- und Pflegewesen sowie aus den gestalterischen, kaufmännischen oder technischen Bereichen. Bei einer schulischen Ausbildung lernen Sie in einer Berufsschule oder einem Berufskolleg und können das Schulwissen bei längeren Praktika in Betrieben oder sozialen Einrichtungen in die Praxis umsetzen und erproben. Schulische Ausbildungen dauern zwischen ein und drei Jahren. Es gibt staatliche und private Schulen, wobei Sie für die Ausbildung an privaten Schulen meistens Schulgeld zahlen müssen.
Sie sollten Deutsch können, da die Schule und der Arbeitsalltag im Betrieb/Unternehmen und die Prüfungen auf Deutsch sind. Welches Sprachniveau verlangt wird, ist davon abhängig, in welchem Beruf die Ausbildung absolviert wird.
Welchen Schulabschluss Sie brauchen, hängt von Ihrem Berufswunsch und der dazugehörigen Ausbildung ab. Falls Sie einen Schulabschluss aus Ihrem Heimatland haben, sollten Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen. Mehr zum Thema Anerkennung erfahren Sie in unserem Kapitel "Berufliche Anerkennung".
Um sich für eine schulische Ausbildung zu bewerben, benötigen Sie einen Platz in einer Berufsfachschule. Dafür brauchen Sie einen Schulabschluss von einer deutschen Schule oder einen gleichwertigen anerkannten Abschluss aus dem Ausland. Umso höher Ihr Schulabschluss, desto größer sind Ihre Chancen an der Schule aufgenommen zu werden. Für manche Ausbildungen sollten Sie auch Berufserfahrung in dem Bereich nachweisen (zum Beispiel mit einem Praktikumszeugnis).
Für einige schulische Ausbildungen müssen Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Ansonsten gibt es keine Altersbeschränkung. Das bedeutet, dass es egal ist, wie alt Sie sind, wenn Sie Ihre Ausbildung beginnen. Sie müssen nur Ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben. Mehr zum Thema Schulpflicht erfahren Sie in unserem Kapitel "Schule".
Generell brauchen Drittstaatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung, um eine Ausbildung in Deutschland beginnen zu können. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Ausbildungsvisum".
Für Personen, die nach Deutschland geflüchtete sind, gilt: Eine schulische Ausbildung können sie jederzeit und ohne Arbeitserlaubnis aufnehmen. Das heißt, dass Sie auch als Asylbewerber*in oder Geduldete*r keine Genehmigung von der Ausländerbehörde brauchen.
Sie können eine Duldung bekommen, wenn Sie eine Ausbildung in Deutschland aufnehmen oder aufgenommen haben. Das nennt man Ausbildungsduldung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Ausbildungsduldung".
In Deutschland gibt es für Menschen, die eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz suchen, Hilfe vom Staat. Dafür ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter bieten kostenlose Beratungen zum Thema Ausbildung und Beruf an. Die Mitarbeiter sprechen allerdings fast immer nur Deutsch.
Die Beratungsstellen des Jugendmigrationsdiensts und der Migrationsberatungen für Erwachsene bieten ebenfalls Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz an. Die Mitarbeiter dort sprechen viele Sprachen.
Um einen Ausbildungsplatz zu finden, können Sie auch die Suche auf www.ausbildung.de, www.azubi.de, planet-beruf.de und kursnet verwenden.
Für eine schulische Ausbildung müssen Sie sich bei der Schule Ihrer Wahl bewerben. Die Schulen haben eigene Fristen. Informieren Sie sich direkt bei der Schule Ihrer Wahl.
Auf www.azubi.de finden Sie eine Anleitung für die Bewerbung. Die Seite erklärt Ihnen auch, wie Sie sich auf das Bewerbungsgespräch vorbereiten können. Informationen über die richtige Bewerbungsmappe und das richtige Auftreten beim Bewerbungsgespräch finden Sie auch auf planet-beruf.de. Der Jugendmigrationsdienst und die Migrationsberatungen für Erwachsene helfen Ihnen direkt bei der Bewerbung. Suchen Sie einfach nach einem Jugendmigrationsdienst oder einer Migrationsberatung in Ihrer Nähe. Die Mitarbeiter dort sprechen viele Sprachen. Mehr zum Thema Bewerbung erfahren Sie auch in unserem Kapitel "Arbeitssuche und Bewerbung".
Bei der schulischen Ausbildung verdient man in der Regel kein Geld. Für manche privaten Schulen muss man sogar ein Schulgeld bezahlen. Ausnahme: Wenn Sie eine schulische Ausbildung im Gesundheits- / Pflegebereich machen, bekommen Sie wegen der langen Praxisphasen in Krankenhäusern und Pflegeheimen ein Gehalt. Sie verdienen zum Beispiel als Gesundheits- und Krankenpfleger im ersten Ausbildungsjahr bei ca. 1040 Euro brutto pro Monat. Von diesem Gehalt werden noch die Gebühren der Sozialversicherung und möglicherweise Steuern abgezogen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für eine schulische Ausbildung Schüler-BAföG bekommen. BAföG bedeutet Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist eine staatliche Förderung für Schüler und Studenten. Die Höhe der Förderung wird individuell berechnet; der Höchstsatz liegt aktuell bei 992 Euro pro Monat (Stand 2024). Im Gegensatz zum BAföG für Studierende müssen Sie das Schüler-BaföG in der Regel später nicht zurückzahlen.
Um BAföG zu bekommen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen zu Beginn Ihrer Ausbildung unter 45 Jahre sein. Ausnahme: Für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte gibt es keine Altersbeschränkung, d.h. sie können auch mit über 30 Jahren BAföG beantragen.
- Die Ausbildung muss mindestens zwei Jahre dauern.
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft werden allerdings nur unterstützt, wenn:
- Sie EU-Bürger*innen mit dem Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU sind.
- Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen.
- Sie anerkannter Flüchtling, Asylberechtigte*r oder subsidiär Schutzberechtigte*r sind.
- Sie geduldet sind und sich seit mindestens 15 Monaten in Deutschland aufhalten. In den ersten 15 Monaten können Sie Asylbewerberleistungen bekommen.
- Sie sich seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten und in dieser Zeit erwerbstätig waren.
- sich mindestens ein Elternteil während der letzten sechs Jahre insgesamt mindestens drei Jahre in Deutschland aufgehalten hat und erwerbstätig war.
Bitte beachten Sie: Asylbewerber*innen können kein BAföG bekommen. Sie bekommen aber auch während einer schulischen Ausbildung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Welche Behörde für Ihren BAföG-Antrag zuständig ist, erfahren Sie bei der BAföG-Hotline unter der Telefonnummer 0800-223 63 41. Sie können sich auch auf bafög.de über die für Sie zuständige Behörde und die für den Antrag notwendigen Unterlagen informieren.
Bürgergeld können Sie während einer schulischen Ausbildung normalerweise nicht bekommen. Ausnahme: Wenn Sie eine schulische Ausbildung absolvieren, die zu einem allgemeinbildenden Schulabschluss (z.B. Fachabitur, Abitur) führt, können Sie Bürgergeld beim Jobcenter beantragen.
Sie können außerdem auch Wohngeld beantragen. Das ist eine finanzielle Unterstützung, die Sie bei der Zahlung Ihrer Miete unterstützt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie volljährig sind und nicht bei Ihren Eltern wohnen. Die für das Wohngeld zuständige Behörde finden Sie, wenn Sie im Internet nach den Stichwörtern Wohngeld und dem Namen Ihrer Stadt suchen.
Während der Ausbildung können Sie bis zu zehn Stunden pro Woche in einem anderen Job arbeiten.
Um die passende Ausbildung zu finden, können Sie sich von der Agentur für Arbeit persönlich beraten lassen oder die Hotline 0800/4 5555 00 anrufen (innerhalb Deutschlands kostenlos, aus dem Ausland mit Gebühr unter 0049 911 12031010). Die Berater*innen helfen Ihnen, eine passende Ausbildung zu finden. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen allerdings nur Deutsch. Es gibt außerdem Internetseiten, wie www.ausbildung.de, Berufenet, www.azubi.de, www.planet-beruf.de, www.berufe.tv und die IHK Stellenbörse, auf denen Sie sich Berufsprofile ansehen können. Der Jugendmigrationsdienst und die Migrationsberatungen für Erwachsene helfen Ihnen bei der Wahl der richtigen Ausbildung. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen viele Sprachen.
Auf der Webseite der Arbeitsagentur finden Sie zudem Veranstaltungen zum Berufsleben.
Interessant für Ihre Wahl könnte auch die "Positivliste" sein. Auf dieser Liste stehen alle Berufsausbildungen von Berufen, die in Deutschland als Mangelberufe bezeichnet werden. Das heißt, dass es hier viele freie Stellen gibt. Die Positivliste ändert sich immer wieder. Die aktuellen Mangelberufe für Facharbeiter*innen finden Sie auf mangelberufe.de.
Am Ende Ihrer Ausbildung erhalten Sie ein Zeugnis von der Berufsschule, der Berufsakademie oder von der Kammer (HWK oder IHK), welche die Ausbildung anbietet.
Aber was kommt danach? Vielleicht haben Sie sich schon vor dem Beginn Ihrer Ausbildung überlegt, welches Ziel Sie haben. Es gibt viele Möglichkeiten: Sie können eine Arbeit beginnen, eine Weiterbildung anfangen oder studieren.
Eine Ausbildung lohnt sich. Damit haben Sie nicht nur Chancen auf einen gut bezahlten Job, sondern auch die Möglichkeit, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland zu bekommen.
Lesen Sie mehr zur dualen Berufsausbildung auf Deutsch und Arabisch.
Der Jugendmigrationsdienst (JMD) berät deutschlandweit Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren und deren Eltern in mehreren Sprachen.
Finden Sie den passenden Beruf. Hier können Sie ihre Stärken und Interessen testen, Berufsfelder erkunden und Informationen zum Wunschberuf finden.
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Die Mitarbeiter der Beratungsstellen für erwachsene Zuwanderer beraten Erwachsene über 27 Jahren in mehreren Sprachen.
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