Manchmal ist es nötig, sein Recht vor Gericht einzufordern. Oder sich vor Gericht gegen einen Vorwurf zu verteidigen. Ein Gerichtsverfahren kostet allerdings viel Geld: Wenn Sie verlieren, müssen Sie Ihre*n Anwält*in und die Gerichtskosten bezahlen. Damit auch Menschen mit wenig Geld ihr Recht einfordern können, gibt es in Deutschland die "Prozesskostenhilfe". Das ist eine Hilfe vom Staat für Menschen mit wenig Einkommen. Für bestimmte Gerichtsverfahren übernimmt der Staat dann die Kosten für die Anwält*innen und das Gericht. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass eine Person nur wegen Geldmangels nicht vor Gericht geht.
Sie können Prozesskostenhilfe bekommen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie können die Kosten für das Gerichtsverfahren nicht oder nur zum Teil bezahlen. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie Hilfe vom Staat wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bekommen. Wenn Sie Einkommen haben, müssen Sie Ihr Einkommen, Ihr Vermögen und Ihre Ausgaben offenlegen. Das Gericht prüft dann, ob Sie wirklich zu wenig Geld haben.
- Sie haben zumindest eine Chance auf ein erfolgreiches Gerichtsverfahren. Wenn also von Anfang an klar ist, dass Sie vor Gericht verlieren werden, bekommen Sie keine Prozesskostenhilfe.
- Das Gerichtsverfahren macht für Sie Sinn. Wenn Sie also z.B. durch das Gerichtsverfahren mehr Geld ausgeben würden, als sie am Ende gewinnen könnten, bekommen Sie keine Prozesskostenhilfe.
Bitte beachten Sie: Es ist egal, ob Sie selbst Ihr Recht vor Gericht einfordern, also der Kläger sind oder ob Sie sich vor Gericht verteidigen müssen, also der Beklagte sind.
Prozesskostenhilfe ist für Gerichtsverfahren vor den folgenden Gerichten möglich:
- Verwaltungsgericht: z.B. wenn Sie gegen die negative Entscheidung des BAMF klagen.
- Zivilgericht: z.B. wenn Sie einen Streit mit einem Nachbarn vor Gericht klären müssen.
- Arbeitsgericht, z.B. wenn Sie gegen eine Kündigung klagen möchten.
- Sozialgericht, z.B. wenn Sie gegen die Kürzung Ihrer Sozialhilfe klagen möchten.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie wegen einer Straftat angeklagt sind, können Sie keine Prozesskostenhilfe bekommen. Wenn Sie wenig oder kein Geld haben, bezahlt der Staat aber eine*n Anwält*in für Sie. Diese*n Anwält*in können Sie sich aber nicht selbst aussuchen. Sie werden vom Gericht bestimmt.
Wenn Sie das Gerichtsverfahren verlieren, können Sie mit der Prozesskostenhilfe Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin und die Gerichtskosten bezahlen. Wenn Sie verlieren und Ihr Gegner Anwält*innen hatte, müssen Sie allerdings die Kosten für diese Anwält*innen selbst bezahlen. Das gilt für alle Verfahren – außer für Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht, müssen Sie die Anwält*innen der Gegenseite auch nicht bezahlen, wenn Sie verlieren.
Wenn Sie das Gerichtsverfahren gewinnen, muss Ihr Gegner die Kosten für Ihre Anwält*innen und das Gericht bezahlen.
Bitte beachten Sie: Sie können Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin selbst auswählen. Er wird nicht vom Gericht bestimmt.
Sie müssen einen Antrag stellen. Das Formular bekommen Sie direkt beim Gericht oder auf der Website des für Sie zuständigen Gerichts. Das für Sie zuständige Gericht finden Sie auf gerichtsverzeichnis.de. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen brauchen, kann Ihnen ein Anwalt oder eine Anwältin helfen. Auch eine Migrationsberatung für Erwachsene oder ein Jugendmigrationsdienst kann Ihnen helfen. Eine Migrationsberatung für Erwachsene finden Sie auf bamf.de. Einen Jugendmigrationsdienst in Ihrer Nähe finden Sie auf jugendmigrationsdienste.de. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen verschiedene Sprachen.
Sie können innerhalb eines Monats nach der Ablehnung Ihres Antrags auf Prozesskostenhilfe eine "Beschwerde" gegen die Ablehnung einlegen. Informationen darüber finden Sie in der schriftlichen Ablehnung Ihres Antrags.
Das Gericht kann bis zu vier Jahre danach Ihre finanzielle Situation prüfen. Dazu verschickt das Gericht ein Formular. Dieses Formular müssen Sie zusammen mit Unterlagen zu Ihrem Einkommen, Vermögen und Ausgaben an das Gericht zurückschicken. Wenn sich Ihre finanzielle Situation innerhalb dieser vier Jahre sehr verbessert, kann das Gericht die Prozesskostenhilfe von Ihnen zurückverlangen. In diesem Fall müssen Sie die Prozesskostenhilfe dann in Raten zurückbezahlen.
Wenn Sie kein oder wenig Geld haben und sich bei einer*m Anwält*in beraten lassen möchten, können Sie einen sogenannten "Beratungshilfeschein" beantragen. Diesen Beratungshilfeschein bekommen Sie beim für Sie zuständigen Amtsgericht. Das für Sie zuständige Amtsgericht finden Sie auf gerichtsverzeichnis.de. Die Voraussetzungen sind ähnlich für die Prozesskostenhilfe.
Mit diesem Beratungshilfeschein können Sie sich dann bei einer*m Anwält*in Ihrer Wahl beraten lassen. Die Anwält*innen werden dann vom Amtsgericht bezahlt. Sie selbst müssen höchstens 15 Euro selbst bezahlen.
Bitte beachten Sie: Beratungshilfe können Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten bekommen.
Die richtige Anwältin oder den richtigen Anwalt zu finden, ist nicht einfach. Fragen Sie Freund*innen und Bekannte nach Tipps. Auf anwaltauskunft.de können Sie nach Anwält*innen in Ihrer Nähe suchen. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie die Stadt, in der Sie leben, ein und suchen Sie nach Asyl, Aufenthaltsrecht oder Rechtsberatung.
Der Jugendmigrationsdienst (JMD) berät deutschlandweit Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren und deren Eltern in mehreren Sprachen.
Hier finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Geben Sie Ihren Suchbegriff und den Ort, in dem Sie leben, auf unserer Seite Lokale Informationen ein.
Die Mitarbeiter der Beratungsstellen für erwachsene Zuwanderer beraten Erwachsene über 27 Jahren in mehreren Sprachen.
Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Prozesskostenhilfe vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.