Welche Rechte habe ich?

In Deutschland darf jede Person ihre sexuelle Identität und Geschlechts-Identität frei ausleben. Das Gesetz beschützt lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, queere, nicht-binäre, pan-sexuelle, polysexuelle, intersexuelle und asexuelle Menschen. Dennoch gibt es noch immer Anfeindungen und Diskriminierungen von Seiten anderer Menschen. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und was Sie gegen Diskriminierung tun können.

Was muss ich wissen?
Was bedeutet LGBTQIA+ oder Queer?

LGBTQIA+ oder LGBT sind englische Abkürzungen für Geschlechtsidentitäten und sexuelle Identitäten, diese sind Selbstdefinitionen und werden nicht von der Außenwelt bestimmt. Im Deutschen wird manchmal die Abkürzung LSBTTIQ (lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, transsexuell, intersexuell, queer) verwendet. Lesben sind Frauen oder Menschen, die sich einer Weiblichkeit (wie auch immer) zuordnen, die Frauen oder Menschen, die sich einer Weiblichkeit (wie auch immer) zuordnen, hingezogen fühlen. Schwule sind Männer, oder Menschen, die sich einer Männlichkeit (wie auch immer) zuordnen, die Männer oder Menschen, die sich einer Männlichkeit (wie auch immer) zuordnen, hingezogen fühlen. Bisexuelle empfinden Anziehung in zwei oder mehr Geschlechter. Als trans*/ transgender/ transident werden Menschen bezeichnet, die bei der Geburt einem Geschlecht zugeordnet wurden, aber deren Geschlechtsidentität nicht mit diesem Geschlecht übereinstimmt. Inter*/ intergeschlechtliche Menschen, sind Menschen mit körperlichen Geschlechtsmerkmalen, die sich nicht eindeutig als ausschließlich „männlich“ oder „weiblich“ einordnen lassen. Und asexuelle Menschen haben kaum bis kein Interesse an sexuellen Handlungen. Sich als nicht-binär zu identifizieren bedeutet, sich weder als männlich noch als weiblich zu fühlen, sondern jenseits der traditionellen Geschlechterzuschreibungen. Das kann sich unterschiedlich auswirken; entweder als agender (kein Geschlecht), bigender (gleichzeitig „männlich“ und „weiblich“), gernderfluid (Geschlechtsidentität ändert sich immer wieder) oder genderqueer (hat nichts mit „Männlichkeit“ oder „Weiblichkeit“ zu tun). Das + in LGBTQIA+ verdeutlicht, dass es weitere sexuelle und Geschlechts-Identitäten gibt.

Queer wird oft als Oberbegriff für Menschen verwendet, deren Geschlechtsidentität, sexuelle Identität oder Geschlechtsausdruck nicht den traditionellen Erwartungen der Gesellschaft entspricht. Menschen, die sich nicht eindeutig als heterosexuell oder cisgender identifizieren, nutzen den Begriff queer als Selbstbezeichnung. (Cisgender sind Menschen, die in dem bei ihrer Geburt zugewiesenen Geschlecht leben bzw. sich damit wohlfühlen und identifizieren.) Es ist wichtig zu beachten, dass queer sein von verschiedenen Menschen unterschiedlich interpretiert verwendet werden kann, deshalb ist es besser, respektvoll nachzufragen, wie jemand den Begriff für sich selbst versteht.

FLINTA* ist in der deutschen Sprache die Abkürzung für Frauen, Lesben, Inter*, nicht-binär/enby, Trans*, Agender Personen und wird als Zusammensetzung verschiedener Selbstbezeichnungen verwendet. Das Sternchen am Ende steht für alle Selbstbezeichnungen, die hier nicht explizit genannt werden. Obwohl es sich bei der Bezeichnung "lesbisch" nicht um ein eigenes Geschlecht handelt, werden Lesben im Begriff "FLINTA*" extra erwähnt. Auf diese Weise wird deutlich, dass im patriarchalen System Heterosexualität als Norm gilt und lesbische Sexualität unterdrückt wird.

Andere Begriffe können Sie im „Queer Lexikon“ nachschlagen. Dort finden Sie auch weitere Begriffserklärungen und diverse Broschüren.

Durch welche Gesetze bin ich geschützt, und welche Rechte habe ich als queere Person in Deutschland?

Ihre sexuelle Identität oder Geschlechts-Identität werden vom Staat akzeptiert und respektiert. Sie haben das Recht, Ihre geschlechtliche und sexuelle Identität auszudrücken und genau so zu sein, wie Sie sind. Als erwachsene Person mit jeder Selbstidentität haben Sie das Recht, eine andere erwachsene Person mit jeder Selbstidentität zu lieben und mit dieser Person zusammenzuleben.

Das war allerdings nicht immer so. Homosexualität war über viele Jahrhunderte lang in Deutschland verboten und LGBTQIA+ wurden strafrechtlich verfolgt. Endgültig abgeschafft wurde dieses Verbot erst 1994, wobei das entsprechende Gesetz (§175 Strafgesetzbuch) auch vorher schon kaum mehr angewandt wurde. Seit dem 1. Oktober 2017 dürfen gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten. Davor war es nur möglich eine sogenannte „Lebenspartnerschaft“ einzugehen. „Eine Lebenspartnerschaft“ war der Ehe rechtlich fast gleichgestellt. Seit dem 1. Oktober 2017 können Personen, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, diese Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Das müssen Sie beim für Sie zuständigen Standesamt tun. Weitere Infos finden Sie auf Deutsch auf lsvd.de. Mehr zum Thema Heiraten erfahren Sie in unserem Kapitel „Heirat“.

Wenn Sie sich nicht dem Geschlecht zugehörig fühlen, dem Sie bei der Geburt zugeschrieben wurden, haben Sie in Deutschland das Recht Ihre Dokumente ändern zu lassen und Ihren Körper zu verändern. Sie können eine Umwandlung vom Mann zur Frau oder von einer Frau zum Mann machen, also eine Umwandlung der körperlichen Geschlechtsmerkmale. Der medizinische Vorgang – hormonelle Behandlung und manchmal Operationen - dauert normalerweise mehrere Monate. Seit 2011 können Sie Ihr Geschlecht in offiziellen Dokumenten ändern lassen ohne vorher eine Umwandlung gemacht zu haben oder eine zu planen. Um Ihren Geschlechtseintrag und Namen zu ändern, müssen Sie jedoch psychologische Gutachten durchlaufen und eine Erlaubnis vom Gericht erhalten. Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll den Prozess vereinfachen – jedoch wurde das Gesetz noch nicht eingeführt (Stand Februar 2024). Außerdem wird in vielen Ländern Kindern ohne eindeutige weibliche oder männliche Geschlechtsmerkmale trotzdem nach der Geburt ein Geschlecht zugeschrieben. Das kann auch dazu führen, dass das Kind sich später mit diesem Geschlecht gar nicht identifizieren kann. Seit 2013 müssen in Deutschland Eltern ihren Kindern in der Geburtsurkunde kein Geschlecht mehr zuschreiben.

Wenn Sie mehr zu Aufenthalt für LGBTQIA+ Geflüchtete erfahren möchten, besuchen Sie unsere Website zu dem Thema.

 

Was kann ich gegen Diskriminierung tun?

Laut Studien werden LGBTQIA+ vom Großteil der Bevölkerung in Deutschland akzeptiert. Dennoch erleben viele LGBTQIA+ Anfeindungen und Diskriminierung, wenn Sie sich als LGBTQIA+ „outen“. Gegen diese Anfeindungen und Diskriminierungen können Sie aber rechtlich vorgehen. Wenn Sie jemand aufgrund Ihrer sexuellen Identität oder Geschlechts-Identität beleidigt oder diskriminiert, können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt alle Menschen in Deutschland schützt, die wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Behinderung, ihres Alters oder wegen ihrer sexuellen Identität oder Geschlechts-Identität diskriminiert werden (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Wenn Sie bei der Arbeitssuche, auf Ihrem Arbeitsplatz oder bei einem Restaurant- oder Clubbesuch, beim Einkaufen, auf der Bank oder bei der Wohnungssuche wegen Ihrer sexuellen Identität oder Geschlechts-Identität schlecht behandelt oder benachteiligt werden, können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Die Antidiskriminierungsstelle prüft, ob Sie z.B. gerichtlich gegen die andere Person vorgehen können und berät Sie über Ihre Möglichkeiten. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Kapitel "Diskriminierung".

Sie erreichen die Antidiskriminierungsstelle Montag bis Donnerstag zwischen 9 -15 Uhr  unter der Telefonnummer 0800-546 546 5 oder unter der Email beratung@ads.bund.de oder durch das Kontaktformular. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen Deutsch, Englisch und Arabisch. Sie können mit Hilfe der Beratungsstellensuche auch nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen Deutsch, Englisch und Arabisch. Sie können auch nach einer Beratungsstelle der Antidiskriminierungsstelle in Ihrer Nähe suchen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie verbal, körperlich oder sexuell angegriffen werden, können Sie jederzeit die Polizei unter der Nummer 110 anrufen. Um Hasskriminalität gegen LGBTQIA+ Personen zu bekämpfen, haben einige Städte und Bundesländer Ansprechpartner*innen in den Polizeiämtern beauftragt, darunter in Hamburg, Hannover, Hessen, Berlin, Köln, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Sachsen usw. Informieren Sie sich am besten bei der Polizeidienststelle, in Ihrer Stadt oder Ihrem Bundesland.

Wo finde ich Beratung & Unterstützung?

Es gibt in Deutschland viele Beratungsstellen für LGBTQIA+. Sie helfen und unterstützen Sie bei allen möglichen Fragen in den Bereichen Liebe, Sex, Krankheiten, Diskriminierung, Coming-Out, etc. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie z.B. auf der Website des Verbands für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intersexuelle und queere Menschen in der Psychologie (VLSP). Wenn Sie in Berlin sind, können Sie sich von den Mitarbeiter*innen von GLADT e.V. auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Farsi, Kurdisch Sorani und Dänisch, unter der Telefonnummer 030 – 587 684 9300 oder der Emailadresse info@gladt.de beraten lassen. Es kann auch eine Beratung in einer anderen Sprache organisiert werden. Teilen Sie den Mitarbeiter*innen bei der Beratungsanfrage Ihren Bedarf mit, damit Ihnen eine Dolmetscher*in zur Seite gestellt werden kann. Beratungsstellen speziell für geflüchtete LGBTQIA+ finden Sie auf der Website von queer-refugees.de.

Wenn Sie zwischen 18 und 27 Jahren sind, können Sie sich außerdem auch an die Mitarbeiter*innen von lambda-peersupport wenden. Sie bieten sowohl individuelle Unterstützung als auch Unterstützungsgruppen an. Sie sind auf Deutsch und Englisch zu erreichen.

Um Hasskriminalität gegen LGBTQIA+ Personen zu bekämpfen, haben einige Städte und Bundesländer Ansprechpartner*innen in den Polizeiämtern, darunter Hamburg, Hannover, Hessen, Berlin, Köln, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Sachsen. Am besten erkundigen Sie sich bei der Polizeidienststelle, in Ihrer Stadt oder Ihrem Bundesland.

Sie können außerdem auch Mitglied im Lesben- und Schwulenverband (LSVD) werden. Der LSVD setzt sich für die Rechte von LGBTQIA+ ein.

Wo kann ich andere LGBTQIA+ treffen?

In größeren Städten gibt es Bars, Clubs und andere Treffs für LGBTQIA+. Unter gay-location.de finden Sie Orte, an denen sich andere LGBTQIA+ in Ihrer Stadt treffen. Außerdem bieten viele Beratungsstellen offene Treffs und Freizeitaktivitäten für LGBTQIA+ an. Adressen von Beratungsstellen finden Sie im Abschnitt "Wo finde ich Beratung & Unterstützung?".  Mindestens einmal im Jahr finden in vielen größeren Städten außerdem sogenannte Gay Prides oder Christopher-Street-Days (CSD) statt, bei denen sich zahlreiche LGBTQIA+ und ihre Unterstützer*innen zu einem Straßenfest versammeln. Die aktuellen Termine für ganz Deutschland finden Sie auf queer.de.

Wie kann ich die LGBTQIA+ Community unterstützen?

Die Unterstützung der LGBTQIA+ Community ist ein andauernder Prozess. Sie können einen positiven Beitrag leisten, indem Sie sich regelmäßig informieren und sich aktiv an der Förderung der Inklusion beteiligen:

  • Bildung und Verständnis: Informieren Sie sich über die verschiedenen LGBTQIA+-Themen, um ein besseres Verständnis für die vielfältigen Identitäten und Herausforderungen in der Community zu entwickeln. Auf diese Weise können Vorurteile abgebaut und Empathie entwickelt werden.
     
  • Respekt und Akzeptanz: Respektieren Sie die Identitäten und Erfahrungen der Menschen in der LSBTQIA+ Community. Nehmen Sie ihre Geschichten und Lebensweisen an, ohne Vorurteile oder Bewertungen.
     
  • Selbstreflexion: Reflektieren Sie Ihre eigenen Überzeugungen und Vorurteile. Fragen Sie sich, ob es Dinge gibt, die Sie besser verstehen oder ändern könnten, um eine inklusivere und unterstützendere Denkweise zu entwickeln.
     
  • Familiäre und soziale Unterstützung: Wenn Sie Familienmitglieder oder Freund*innen haben, die Teil der LGBTQIA+ Community sind, zeigen Sie ihnen Ihre Unterstützung und Akzeptanz. Seien Sie ein Verbündeter in ihrem persönlichen Umfeld.
     
  • Sprechen Sie sich gegen Diskriminierung aus: Wenn Sie Zeuge von Diskriminierung oder Vorurteilen gegenüber LSBTQIA+ werden, ergreifen Sie aktiv Maßnahmen, um dies zu verhindern. Setzen Sie sich für Gerechtigkeit und Gleichbehandlung ein.
     
  • Respektvolle Sprache: Verwenden Sie eine respektvolle und integrative Sprache. Dazu gehört auch die Verwendung der richtigen Pronomen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie höflich nach den bevorzugten Pronomen.
     
  • Unterstützen Sie queer-freundliche Organisationen und Geschäfte: Spenden Sie Geld oder Zeit an Organisationen, die sich für die Rechte und das Wohlergehen der LGBTQIA+ Community einsetzen. Dies können lokale gemeinnützige Organisationen, Aktivistengruppen oder nationale/internationale Organisationen sein. Sie können auch Geschäfte und Unternehmen unterstützen, die von LGBTQIA+ Personen geführt werden. Einige dieser Geschäfte finden Sie auf der Website „Everywhereisqueer“, indem Sie auf der interaktiven Weltkarte nach einem Ort Ihrer Wahl suchen. Die Adresse und Kontaktinformationen der Geschäfte werden dann auf der Karte angezeigt.
     
  • Solidarität zeigen: Zeigen Sie Solidarität, indem Sie an LGBTQIA+-Veranstaltungen wie Pride Paraden oder Events teilnehmen. Dies kann dazu beitragen, ein unterstützendes Umfeld zu schaffen.
     
  • Ressourcen teilen: Teilen Sie Informationen, Artikel oder Ressourcen, die das Verständnis von LGBTQIA+-Themen fördern. Soziale Medien sind eine gute Plattform, um Aufklärung zu verbreiten.
     
  • Zuhören und Lernen: Hören Sie den Erfahrungen von LBGTQIA+ Menschen zu und lernen Sie von ihnen. Respektieren Sie ihre Perspektiven und nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Verständnis zu vertiefen.
Wichtig

Holen Sie sich unbedingt Unterstützung, wenn Sie diskriminiert werden oder Hass erfahren. Das Gesetz in Deutschland steht auf Ihrer Seite und wird Sie gegen Diskriminierung, Hass und Gewalt schützen. Wenden Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle oder eine Beratungsstelle für LGBTQIA+, wenn Sie Hilfe brauchen. Beratungsstellen finden Sie unter queer-refugees.de.