Damit die Rechte und Interessen von Arbeitnehmer*innen geschützt werden, gibt es Betriebsräte und Gewerkschaften. Betriebsräte sind in einzelnen – größeren - Unternehmen aktiv. Gewerkschaften vertreten die Interessen von Arbeitnehmer*innen bestimmter Branchen. Hier erfahren Sie, was Betriebsrat und Gewerkschaft machen und wie Sie dort Mitglied werden können.
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer*innen vor dem Arbeitgeber. Er kümmert sich zum Beispiel darum, dass:
- Gesetze und Tarifverträge eingehalten werden.
- bei der Einstellung oder Beförderung von Mitarbeiter*innen niemand aufgrund seines Geschlechts, seines Alters, seiner Herkunft, etc. diskriminiert wird.
- Ideen der Beschäftigten zur Verbesserung der Arbeitssituation umgesetzt werden.
Die Betriebsräte arbeiten ehrenamtlich. Das bedeutet, dass sie kein zusätzliches Geld bekommen. Die Arbeit des Betriebsrats wird aber während der normalen Arbeitszeit erledigt. Der Arbeitgeber muss die Mitglieder des Betriebsrats dafür für eine bestimmte Anzahl von Stunden freistellen.
Eine Gewerkschaft ist ein Zusammenschluss von Arbeitnehmer*innen. Sie vertritt die Interessen der Arbeitnehmer*innen gegenüber dem Arbeitgeber und der Politik und kämpft für bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne oder mehr Urlaub. Im Rahmen dieses Kampfes für bessere Arbeitsbedingungen rufen Gewerkschaften auch immer wieder zu Streiks auf. Wenn die für Sie zuständige Gewerkschaft zum Streik aufruft und Sie daran teilnehmen, darf Ihr Arbeitgeber Sie dafür nicht bestrafen. Er muss Ihnen für den Tag des Streiks, an dem Sie nicht gearbeitet haben, aber keinen Lohn bezahlen. Wenn Sie Mitglied in der Gewerkschaft sind, erhalten Sie als Ausgleich dann aber ein sogenanntes „Streikgeld“. Als Mitglied werden Sie von der Gewerkschaft außerdem auch beraten und unterstützt, wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem mit Ihrem Arbeitgeber haben. Zum Beispiel, wenn er Sie ohne guten Grund kündigt.
Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Tarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen (also die Arbeitszeiten, Löhne, etc.) der Arbeitnehmer*innen eines Unternehmens oder eine Branche wie z.B. der Metall- und Elektroindustrie oder der Chemieindustrie. In der Regel sind die in einem Tarifvertrag festgeschriebenen Arbeitsbedingungen besser als in ähnlichen Unternehmen oder Branchen ohne Tarifvertrag.
Es gibt in Deutschland verschiedene Gewerkschaften für verschiedene Branchen. Die größte Gewerkschaft ist aktuell der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Eine Übersicht über alle Gewerkschaften in Deutschland finden Sie auf wikipedia.de. Um in einer Gewerkschaft Mitglied zu werden, müssen Sie sich dort registrieren und den Mitgliedsbeitrag bezahlen.
Wenn es in Ihrem Betrieb bereits einen Betriebsrat gibt, können Sie sich bei der nächsten Wahl als Kandidat*in bewerben. Dazu müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen über 18 Jahre alt sein,
- Sie dürfen kein leitender Angestellter sein und
- Sie müssen seit mindestens 6 Monaten im Betrieb beschäftigt sein.
Wenn es in Ihrem Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt, können Sie unter den folgenden Voraussetzungen einen Betriebsrat gründen: Es muss mindestens 5 wahlberechtigte Beschäftigte in dem Betrieb geben, von denen 3 auch wählbar sein müssen.
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer*innen über 18 Jahre, die keine leitenden Angestellten sind. Auch Mini-Jobber*innen, Aushilfen, Teilzeitkräfte und Leiharbeiter*innen, die seit mindestens 3 Monate im Betrieb sind, sind wahlberechtigt. Wählbar sind alle Arbeitnehmer*innen über 18 Jahre ist, die keine leitenden Angestellten sind und die seit mindestens 6 Monaten im Betrieb beschäftigt sind. Wenn der Betrieb neu gegründet wurde und keiner der Arbeitnehmer*innen länger als 6 Monate dort tätig ist, sind alle Beschäftigten über 18 Jahren wählbar, die zum Zeitpunkt der Wahl im Betrieb beschäftigt sind.
Der Betriebsrat wird immer für 4 Jahre gewählt.
Das hängt von der Größe des Betriebs ab. Hat der Betrieb weniger als 20 Beschäftigte, genügt ein Betriebsratsmitglied. Bei mehr als 21 Beschäftigten, muss der Betriebsrat aus mindestens 3 Personen bestehen. Bei mehr als 51 Beschäftigten aus mindestens 5 Personen. Und so weiter.
Die Initiator*innen, der Wahlvorstand und der Betriebsrat haben einen besonderen Kündigungsschutz. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Kündigung". Falls Sie Probleme bekommen, können Sie sich an die für Ihre Branche zuständige Gewerkschaft wenden.
Wenn Sie für einen großen Konzern arbeiten und es dort bereits einen Gesamtbetriebsrat gibt, kann dieser einfach einen Wahlvorstand bestellen, der sich um die Organisation einer Betriebsratswahl kümmert.
Wenn es keinen Gesamtbetriebsrat gibt, können drei Beschäftigte eine Betriebsversammlung einberufen. Dazu müssen Sie lediglich eine Einladung an alle Beschäftigten senden oder einen für alle Beschäftigten sichtbaren Aushang anbringen. Diese Einladung muss mindestens 3 Tage vor dem Termin für die Betriebsversammlung an die Beschäftigten gehen und Sie müssen darin auch deutlich machen, dass bei der Versammlung der Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl gewählt werden soll. Der Wahlvorstand organisiert die Betriebsratswahl und löst sich danach auf.
Die Betriebsversammlung muss während der Arbeitszeit stattfinden. Der Arbeitgeber und leitende Angestellte dürfen nicht teilnehmen. Nachdem zunächst formlos ein Leiter für die Betriebsversammlung gewählt wurde, wird dann der Wahlvorstand gewählt. Dabei sind alle anwesenden Arbeitnehmer*innen stimmberechtigt und wählbar.
Es müssen mindestens 3 Personen für den Wahlvorstand gewählt werden. Wenn es mehr sind, muss die Zahl ungerade sein. Es können zusätzlich auch Ersatzmitglieder gewählt werden. Einer dieser 3 Personen wird entweder zum Vorsitzenden des Wahlvorstands bestimmt oder gewählt.
Bei der Betriebsratswahl sind viele Einzelheiten und Regeln zu beachten, über die sich der Wahlvorstand vorab informieren muss. Dazu muss der Arbeitgeber Zeit und finanzielle Mittel – z.B. für den Kauf von Büchern oder dem Besuch eines Seminars – zur Verfügung stellen.
Falls Sie Fragen zu den rechtlichen Regelungen haben, können Sie sich auch an die für Ihre Branche zuständige Gewerkschaft wenden.
Durch einen Betriebsrat werden die Rechte und Interessen der Beschäftigten gestärkt. Der Betriebsrat wird von der Gewerkschaft unterstützt und beraten.
Hier finden Sie eine Beratungsstelle zum Thema Arbeitnehmerrechte und Arbeitsbedingungen in Ihrer Nähe.
Hier finden Sie Infos zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten eines Betriebsrates.