Wollen Sie Freund*innen, Familienmitglieder oder Geschäftspartner*innen nach Deutschland einladen? Damit "Drittstaatsangehörige" ein Besuchervisum bekommen können, benötigen sie neben vielen anderen Unterlagen auch ein Einladungsschreiben. Mit dem Einladungsschreiben bestätigen Sie, dass Sie eine bestimmte Person nach Deutschland einladen möchten. Ein Einladungsschreiben muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die wir hier genauer beschreiben. Alles rund um die sonstigen Voraussetzungen für ein Besuchervisum, erfahren Sie in unserem Kapitel "Besuchervisum".
Das Einladungsschreiben muss keine besondere Form haben. Es kann also als ganz normaler Brief formuliert werden. Wichtig ist, dass es alle notwendigen Informationen enthält. Mehr dazu erfahren Sie in den nächsten Abschnitten.
Wichtig: Das Einladungsschreiben für einen geschäftlichen Besuch muss den offiziellen Firmenbriefkopf, den Firmenstempel und die Unterschrift der*des Geschäftsführenden enthalten.
Das Einladungsschreiben für einen privaten Besuch muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:
- Ihren vollständigen Namen und Ihre vollständige Adresse sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
- Ihre Personalausweisnummer oder die Nummer Ihres Aufenthaltstitels.
- Eine Kopie Ihres Ausweises oder Aufenthaltstitels.
- Den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Reisepassnummer und die vollständige Adresse der Person, die eingeladen wird.
- Nachweise über Ihre Verwandtschaft oder Bekanntschaft mit der Person, die Sie einladen möchten. Das können z.B. Heirats- oder Geburtsurkunden sein. Oder Nachweise früherer Treffen oder Briefe, E-Mails etc.
- Den Zweck der Reise, z.B. der Besuch einer Hochzeit oder eines Geburtstages. Dabei sollten Sie auch genau beschreiben, in welchem verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Verhältnis Sie zueinander stehen, wie lange Sie sich schon kennen usw.
- Den Zeitrahmen und geplanten Verlauf des geplanten Besuchs
- Datum und Ort
- Ihre Unterschrift
Das Einladungsschreiben für einen geschäftlichen Besuch muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:
- Ihren vollständigen Namen und Ihre vollständige Adresse sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
- Den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Reisepassnummer und die vollständige Adresse der Person, die eingeladen wird.
- Wenn die Person, die eingeladen wird, Arbeitnehmer*in ist: Ein Schreiben des Arbeitgebenden der Person, in dem der Grund und die Dauer des Besuches erläutert werden.
- Den Zweck des Besuchs, also eine Erläuterung, wozu der Besuch dient und was genau das Ziel des Besuches ist.
- Den Zeitraum und geplanten Verlauf des geplanten Besuchs inklusive Flugnummern.
- Angaben darüber, wo die eingeladene Person untergebracht werden soll. Also z.B. die Adresse des Hotels, etc.
- Datum und Ort
- Ihre Unterschrift
Die*Der Gastgebende schreibt das Einladungsschreiben. Wenn Sie also Ihre Verwandten, Bekannten oder Geschäftspartner*innen einladen möchten, schreiben Sie die Einladung und schicken sie dann an die eingeladene Person. Die eingeladene Person legt das Einladungsschreiben dann in der deutschen Botschaft vor, wenn sie ihr Visum beantragt.
Ein Einladungsschreiben ist nicht das Gleiche wie eine Verpflichtungserklärung. Wenn die Person, die Sie einladen möchten, selbst nicht genügend Geld hat, um die Reise und den Aufenthalt in Deutschland zu bezahlen, braucht sie zusätzlich zum Einladungsschreiben eine sogenannte Verpflichtungserklärung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum".
Hier erfahren Sie, wie und wo Sie ein Schengen-Visum für Aufenthalte bis 90 Tage beantragen.
Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Schengen-Visum zu erhalten.
Hier finden Sie die deutsche Botschaft in Ihrem Land.