Auslandsreisen als Geflüchtete*r
Sie möchten Ihre Tasche packen und Deutschland für eine Weile verlassen? Ob Sie aus beruflichen oder familiären Gründen verreisen wollen oder einfach nur im Ausland Urlaub machen möchten: es ist gar nicht so einfach herauszufinden, ob Sie als Geflüchtete*r in Deutschland ins Ausland reisen dürfen oder nicht. Hier erfahren Sie, ob Sie mit Ihrem Aufenthaltsstatus und Reiseausweis in ein anderes Land verreisen dürfen.
Ausländer*innen in Deutschland sind generell verpflichtet einen gültigen Pass oder Passersatz zu besitzen. Für die Ausstellung und Verlängerung von Pässen sind in der Regel die Botschaft oder das Konsulat des Herkunftsstaats zuständig.
Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch bestimmte Personengruppen, denen ein Passersatz ausgestellt werden kann:
- Asylberechtigte und "anerkannte Flüchtlinge" nach der Genfer Flüchtlingskonvention
-Sogenannte "Staatenlose" Menschen
-Personen, die subsidiären Schutz haben
-Personen, bei denen ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt wurde und die keine zumutbare Möglichkeit haben, einen Pass ihres Heimatstaates zu erlangen.
Diese Personengruppen bekommen in der Regel ein Passersatzpapier aus Deutschland, das es in drei Arten gibt:
- Den Reiseausweis für Flüchtlinge („Blauer Pass“)
- Den Reiseausweis für Staatenlose
- Den Reiseausweis für Ausländer
Den Reiseausweis für Flüchtlinge bekommen Sie in der Regel gemeinsam mit Ihrem Aufenthaltstitel in der Ausländerbehörde. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Blauer Pass“. Als Staatenlose*r oder Ausländer*in mit einer Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigter oder aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots, müssen Sie den Reiseausweis für Ausländer und Staatenlose („Grauer Pass“) in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass es für Sie nicht möglich oder zumutbar ist, einen Pass von Ihren Heimatbehörden zu bekommen. Die für Sie zuständige Ausländerbehörde finden Sie auf bamf.de.
Blauer Pass
Wenn Sie in Deutschland als "Asylberechtigte*r" oder "Flüchtling" anerkannt sind, bekommen Sie einen sogenannten "Reiseausweis für Flüchtlinge". Der Reiseausweis ist ein Ersatz für den Reisepass aus Ihrem Herkunftsland oder dem Land, aus dem Sie geflohen sind. Der "Reiseausweis für Flüchtlinge" wird auch „Konventionspass“ oder „Blauer Pass“ genannt.
Bitte beachten Sie: Als "Asylberechtigte*r" oder "anerkannter Flüchtling" dürfen Sie keinen Pass aus Ihrem Herkunftsland beantragen. Wenn Sie einen Pass aus Ihrer Herkunftsland beantragen oder die Botschaft Ihres Herkunftslandes besuchen, verlieren Sie in der Regeln Ihren Status als "Asylberechtigte*r" oder "Flüchtling" und damit Ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland.
Fahrradfahren
Fahrradfahren ist gesund, gut für die Umwelt und macht Spaß. In den meisten deutschen Städten gibt es Fahrradwege, auf denen Sie sicher radeln können. Und auch auf dem Land ist das Rad ein beliebtes Fortbewegungsmittel, das Sie leicht von A nach B bringen kann.
Führerschein
Ein Führerschein kann sehr nützlich sein. Besonders wenn Sie in einem Dorf oder einer kleinen abgelegenen Stadt ohne Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel leben. Dann ist ein Führerschein und oft auch der Kauf eines Autos notwendig. Hier erfahren Sie, wie Sie einen deutschen Führerschein machen können, wie Sie Ihren Führerschein aus Ihrem Heimatland umschreiben lassen und wie Sie es vermeiden können, Ihren Führerschein zu verlieren.
Innerhalb Deutschlands verreisen
Deutschland ist groß und hat viele schöne Städte und Regionen, die einen Besuch lohnen. Sie haben auch ohne Auto viele Möglichkeiten innerhalb Deutschlands zu verreisen und neue Orte oder alte Freunde zu besuchen.
Unterwegs mit Bus & Bahn
Um in Deutschland mobil zu sein, brauchen Sie nicht unbedingt ein Auto. Mit Bus und Bahnen können Sie sich sowohl innerhalb einer Stadt als auch von Ort zu Ort bequem bewegen.
Wichtig: Seit Mai 2023 können Sie mit dem „Deutschland-Ticket“, auch „49- Euro-Ticket“ genannt, in ganz Deutschland reisen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Deutschland Ticket / 49-Euro-Ticket“.