Auch wer nur kurz Familie oder Freund*innen besuchen will: Um ein Besuchervisum für Deutschland zu bekommen, müssen Drittstaatsangehörige in der Regel nachweisen, dass sie genügend Geld haben, um während ihres Aufenthalts für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Wenn jemand selbst nicht genügend Geld nachweisen kann, kann eine in Deutschland lebende Person für die Besucher*innen bürgen. Das kann ein*e Verwandte*r, Bekannte*r oder auch eine Firma oder Institution sein, die selbst ausreichend Geld nachweisen können. Diese Bürgschaft nennt man "Verpflichtungserklärung". Diese Verpflichtungserklärung können die Besucher*innen dann der Botschaft als Finanzierungsnachweis vorlegen, wenn sie ihr Visum beantragen.
Hier erfahren Sie, ob und wie Sie eine Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum abgeben können. Alles rund um das Besuchervisum selbst, erfahren Sie in unserem Kapitel "Besuchervisum". Mehr zum Thema Verpflichtungserklärung für längerfristige Aufenthalte erfahren Sie in unserem Kapitel "Verpflichtungserklärung für ein Nationales Visum".
Wenn jemand ein Visum für Deutschland haben will, muss er oder sie nachweisen, dass sie die Kosten für ihre Reise und ihren Aufenthalt in Deutschland bezahlen können. Wenn jemand die Kosten nicht selbst bezahlen kann, kann eine dritte Person eine sogenannte "Verpflichtungserklärung" abgeben. Damit verpflichtet sich diese Person, im Notfall die Kosten für die Besucher*innen zu übernehmen. Das umfasst auch die Kosten für eine Krankenbehandlung oder Abschiebung.
Wenn also z.B. Freund*innen oder Familienmitglieder von Ihnen ein Visum für Deutschland beantragen möchten, aber selbst nicht nachweisen können, dass sie die Kosten für die Reise und ihren Aufenthalt selbst bezahlen können, dann können Sie eine Verpflichtungserklärung für sie abgeben.
Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu dürfen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind in Deutschland gemeldet.
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines EU- Landes, die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein oder Norwegen oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis für Deutschland. Bitte beachten Sie: Ihre Aufenthaltserlaubnis muss länger gültig sein als Ihre Besucher*innen in Deutschland bleiben wollen. Wichtig: Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung können keine Verpflichtungserklärung abgeben.
- Sie haben genug Einkommen oder Sparguthaben und können dies nachweisen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt "Wie kann ich nachweisen, dass ich genügend Geld habe?" und "Wie viel Geld muss ich haben, um eine Verpflichtungserklärung abzugeben?".
Welche Dokumente als Finanzierungsnachweise in Frage kommen, hängt von Ihrem beruflichen Status ab.
- Ich bin Arbeitnehmer*in:
Ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen. Falls Sie nicht jeden Monat eine Gehaltsabrechnung bekommen: Bringen Sie Ihre letzte Gehaltsabrechnung und Ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate mit. - Ich bin Rentner*in:
Der Bescheid über Ihre Altersrente. - Ich bekomme Arbeitslosengeld I:
Der Bescheid über die Höhe Ihres Arbeitslosengelds.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Bürgergeld oder Geld vom Sozialamt bekommen, können Sie keine Verpflichtungserklärung abgeben. - Ich bin selbständig oder freiberuflich tätig:
- Ihr letzter Steuerbescheid oder
- Eine Bescheinigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers über ihr aktuelles Netto-Einkommen der letzten drei Monate
- Ein Nachweis über die Höhe Ihrer Krankenkassenbeiträge, falls Sie privat versichert sind oder einen Nachweis über Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Ich habe kein regelmäßiges Einkommen, aber ein Sparguthaben:
Nachweise über die Höhe Ihres Sparguthabens. Wichtig: Den Nachweis müssen Sie im Original mitbringen. Es werden nur Sparkonten oder Festgeldkonten bei deutschen Banken berücksichtigt. Keine Konten bei ausländischen Banken und keine Aktien, Fonds, etc.
Wie viel Einkommen bzw. Sparguthaben Sie benötigen, hängt davon ab, wen und wie viele Personen Sie einladen möchten. Außerdem hängt es davon ab, ob Sie verheiratet sind und / oder Kinder haben. Jede Stadt hat auch unterschiedliche Regelungen bezüglich des Mindesteinkommens für die Verpflichtungserklärung. Wie viel das für die jeweilige Stadt/das jeweilige Bundesland ist, können Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Ausländerbehörden nachlesen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Kinder haben oder eine*n Ehepartner*in ohne eigenes Einkommen, erhöht sich das Mindesteinkommen bzw. das Mindest-Sparguthaben, das Sie benötigen. Erkundigen Sie sich bei der Ausländerbehörde nach den Mindesteinkommen bzw. Mindest-Sparguthaben für Ihren Fall.
Eine Verpflichtungserklärung kann sechs Monate lang als Finanzierungsnachweis bei der Beantragung eines Visums genutzt werden. Zwischen der Abgabe der Verpflichtungserklärung und der Erteilung des Visums sollten also nicht mehr als sechs Monate liegen.
Die Verpflichtung für alle Kosten aufzukommen, besteht so lange weiter, bis die Person, für die Sie sich verpflichtet haben, die Bundesrepublik Deutschland verlässt oder ihr ein Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck erteilt wird. Spätestens nach 5 Jahren endet Ihre Verpflichtung. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie im Notfall alle Kosten für die Person übernehmen bzw. zurückzahlen, falls dem Staat Kosten entstehen.
Wichtig: Sobald das Visum erteilt ist, können Sie Ihre Verpflichtungserklärung nicht mehr zurücknehmen.
Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich alle Kosten zu übernehmen, die dem deutschen Staat durch die Person entstehen könnten, für die Sie die Verpflichtungserklärung abgeben. Das umfasst:
- Die Kosten für den Lebensunterhalt (Essen, Kleidung, etc.)
- Die Kosten für eine Unterkunft
- Die Kosten für die medizinische Versorgung
- Die Kosten für eine eventuelle Abschiebung
Falls dem Staat Kosten entstehen, müssen Sie ihm diese Kosten zurückzahlen.
Eine Verpflichtungserklärung können Sie nur bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnsitz in Deutschland abgeben. Dazu müssen Sie persönlich erscheinen und Ihre Unterlagen mitbringen. Die Adresse der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort finden Sie auf bamf.de.
Sie brauchen einen Termin. Den können Sie in der Regel auf der Website der Ausländerbehörde buchen. Falls dies nicht möglich ist, rufen Sie dort an und fragen nach einem Termin. Wenn Sie mehrere Verpflichtungserklärungen abgeben, benötigen Sie in der Regel mehrere Termine. Nur wenn Sie für Ehepaare oder Eltern mit minderjährigen Kindern Verpflichtungserklärungen abgeben wollen, genügt ein Termin.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kostet 29 Euro.
Folgende Unterlagen müssen Sie zu Ihrem Termin in der Ausländerbehörde mitbringen:
- Ein ausgefülltes Formular „Angaben zur Verpflichtungserklärung“ für jede Person, für die Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben wollen. Ausnahme: Für Ehepaare oder Eltern mit minderjährigen ledigen Kindern genügt ein Formular.
- Ein ausgefülltes Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten im VIS“.
- Ein nicht-unterschriebenes Formular „Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung“.
- Nachweise über Ihr Einkommen oder Sparguthaben.
- Ihren Ausweis oder Aufenthaltstitel und Pass.
- Eine Kopie des Passes der Person, für die Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben möchten.
Bitte beachten Sie: Es kann sein, dass die Ausländerbehörde weitere Unterlagen von Ihnen haben will. Informieren Sie sich deshalb am besten bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde vor Ihrem Termin.
Wenn all Ihre Unterlagen in Ordnung sind, erstellt die Ausländerbehörde die Verpflichtungserklärung direkt während Ihres Termins. Das Original bekommen Sie ausgehändigt. Sie müssen es der Person, die nach Deutschland einreisen will, schicken. Die Person gibt sie dann mit all den anderen Unterlagen bei der deutschen Botschaft ab. Ob die Person dann tatsächlich ein Visum bekommt, ist die Entscheidung der Botschaft. Mehr darüber erfahren Sie auf unserer Themenseite zum Besuchervisum.
Vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung sind strafbar. Sie können dafür mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe bestraft werden.
Hier erfahren Sie, wie und wo Sie ein Schengen-Visum für Aufenthalte bis 90 Tage beantragen.
Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Schengen-Visum zu erhalten.
Hier finden Sie die deutsche Botschaft in Ihrem Land.