In Deutschland beginnen viele Kinder die Schule, wenn sie 6 oder 7 Jahre alt sind. Wann genau ein Kind mit der Schule beginnt, entscheiden oft die Eltern. Diese Entscheidung ist manchmal nicht leicht zu treffen. Daher unterstützen Kinderärzt*innen die Eltern bei ihrer Entscheidung. Sie untersuchen die Kinder und schauen, ob das Kind bereit für die Schule ist oder ob es noch ein Jahr warten sollte. Diese Untersuchung heißt „Schuleingangsuntersuchung“. Sie ist kostenlos und für alle Kinder in Deutschland Pflicht, die bald mit der Schule anfangen. Hier finden Sie mehr Infos zum Thema Einschulung.
Die Schuleingangsuntersuchung müssen alle Kinder in Deutschland machen, bevor sie in die Schule kommen. Das ist in Deutschland ein Gesetz. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Kind bereit für die Schule ist. Wenn Sie nicht an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen, meldet das Gesundheitsamt das dem Jugendamt. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich also unbedingt vorher beim Gesundheitsamt und machen Sie einen neuen Termin aus. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie per Post. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Wann und wo findet die Schuleingangsuntersuchung statt?“.
Die Untersuchung führen Kinderärzt*innen des Gesundheitsamtes durch. Sie heißen auch Schulärzt*innen. Das sind Ärzt*innen, die speziell für Schulkinder zuständig sind. Sie werden von Kinderpfleger*innen unterstützt. Bei der Untersuchung überprüfen die Ärzt*innen, ob Ihr Kind gesund ist, wie Ihr Kind sich körperlich entwickelt hat und wie es sich gegenüber anderen Menschen verhält. Die Ärzt*innen testen, zum Beispiel, ob Ihr Kind gut hören und sehen kann, ob es sich für eine bestimmte Zeit von seinen Eltern trennen kann oder wie es mit Schere und Stift umgeht. Am Ende besprechen die Ärzt*innen mit Ihnen die Ergebnisse der Tests und geben Ihnen eine Bescheinigung mit. Diese Bescheinigung brauchen Sie, um Ihr Kind einzuschulen.
Bitte beachten Sie: Die Schuleingangsuntersuchung ersetzt nicht die Früherkennungsuntersuchung U9. Sie müssen mit Ihrem Kind zu beiden Untersuchungen gehen.
Wie genau die Schuleingangsuntersuchung abläuft, hängt von Ihrer Kommune oder Stadt ab. Denn diese organisiert die Schuleingangsuntersuchung.
In der Regel besteht die Schuleingangsuntersuchung aus zwei Teilen.
Im ersten Teil sehen sich die Ärzt*innen den Impfausweis und das Vorsorgeheft („das gelbe Heft“) Ihres Kindes an. Damit überprüfen die Ärzt*innen, ob Ihr Kind alle notwendigen Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen bekommen hat. Außerdem überprüfen die Ärzt*innen das Gewicht und die Größe Ihres Kindes. Sie testen, ob Ihr Kind gut genug hören und sehen kann, um dem Unterricht in der Schule folgen zu können. Wenn die Ärzt*innen feststellen, dass Ihr Kind dabei Probleme hat, können sie Ihrem Kind eine Brille oder ein Hörgerät verschreiben. Außerdem überprüfen die Ärzt*innen auch die geistige und motorische Entwicklung Ihres Kindes. Dafür untersuchen sie folgendes:
- Die soziale und emotionale Entwicklung: Dabei beobachten die Ärzt*innen zum Beispiel, wie gut sich Ihr Kind konzentrieren kann, wie es auf fremde und vertraute Menschen reagiert, ob es neugierig auf die Schule ist und wie gut sein Selbstvertrauen ist.
- Die körperliche und motorische Entwicklung: Dabei beobachten die Ärzt*innen zum Beispiel, ob Ihr Kind Bewegungen nachmachen kann und ob es mit einem Stift oder einer Schere umgehen kann.
- Entwicklung des Denkens (kognitive Fähigkeiten): Dabei beobachten die Ärzt*innen zum Beispiel, ob Ihr Kind gut genug Deutsch spricht, ob es Farben und Formen unterscheiden kann, ob es seinen Namen schreiben kann und ob es weiß, wie alt es ist. Auch schauen die Ärzt*innen, ob Ihr Kind sich Dinge merken und Zusammenhänge herausfinden kann.
Der zweite Teil der Untersuchung heißt „schulärtzliche Untersuchung“. Dieser Teil findet nicht immer statt. In folgenden Fällen findet der zweite Teil statt:
- Sie haben die Vorsorgeuntersuchung U9 verpasst.
- Es gab Auffälligkeiten bei der Vorsorgeuntersuchung U9.
- Ihr Kind hat keine Kita besucht.
- Sie sind nicht sicher, ob Ihr Kind schon mit der Schule beginnen soll.
Bei dieser Untersuchung überprüfen die Ärzt*innen, wie sich Ihr Kind generell körperlich und geistig entwickelt hat. Die Untersuchung ähnelt den Vorsorgeuntersuchungen U8 und U9.
Am Ende der Schuleingangsuntersuchung besprechen die Ärzt*innen mit Ihnen das Ergebnis der Tests. Egal ob Ihr Kind nur den ersten Teil oder beide Teile der Schuleingangsuntersuchung gemacht hat. Wenn es Auffälligkeiten gibt, werden Ihnen die Ärzt*innen Fördermöglichkeiten in Ihrer Nähe empfehlen. Welche das sein können, erfahren Sie im Abschnitt „Mein Kind ist noch nicht bereit für die Schule. Wo finde ich Fördermöglichkeiten?“.
Außerdem erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihr Kind an der Schuleingangsuntersuchung teilgenommen hat. Bewahren Sie dieses Dokument gut auf. Sie brauchen es, um Ihr Kind an der Schule anzumelden. Mehr zum Thema Einschulung, erfahren Sie in unserem Kapitel „Einschulung“. Die Ärzt*innen schicken das Ergebnis der Untersuchung an die zukünftige Schule Ihres Kindes. Sie schicken aber nur allgemeine Informationen über Ihr Kind, zum Beispiel, ob es in einem bestimmten Bereich Unterstützung braucht. Sie werden über alle Informationen, die mit der Schule geteilt werden, informiert. Die Schule erhält die Informationen nur dann, wenn Sie zustimmen.
Wichtig: Jedes Kind ist anders und bringt andere Voraussetzungen für den Schulstart mit. Mit der Schuleingangsuntersuchung wird sichergestellt, dass Ihrem Kind nichts fehlt und es gut auf die Schule vorbereitet ist. Benötigt Ihr Kind noch Unterstützung, ist das das nicht schlimm. Auch hängt das Ergebnis oft davon ab, wie es Ihrem Kind am Tag der Untersuchung geht. Wenn es zum Beispiel müde, krank oder aufgeregt ist, kann das das Ergebnis beeinflussen.
In der Regel findet die Schuleingangsuntersuchung ein Jahr vor der Einschulung Ihres Kindes statt. Also wenn Ihr Kind ungefähr 5 Jahre alt ist. Ihr Kind kann aber bereits vorher an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen. Die Teilnahme ist bis zu zwei Jahre vor der Einschulung möglich.
In der Regel erhalten Sie eine schriftliche Einladung vom Gesundheitsamt zur Schuleingangsuntersuchung. Sie können aber auch von Ihrer Kita oder zukünftigen Schule die Einladung bekommen. In dem Brief stehen der genaue Termin und die Adresse, wo die Untersuchung stattfindet. Neben der Einladung schicken manche Ämter auch einen Fragebogen mit. Im Fragebogen stehen meistens Fragen zur Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes. Zum Beispiel, welche Krankheiten Ihr Kind hatte oder ab wann es laufen konnte. Mehr zum Fragebogen, erfahren Sie im Abschnitt „Was muss ich zur Schuleingangsuntersuchung mitbringen?“.
Wann Ihr Kind eine Einladung bekommt, hängt vom Stichtag Ihres Bundeslandes ab. Der Stichtag ist der Tag, an dem Ihr Kind ein bestimmtes Alter erreicht haben muss, um im nächsten Jahr mit der Schule beginnen zu dürfen. Ist Ihr Kind vor oder an diesem Stichtag geboren, darf es also mit der Schule im kommenden Schuljahr beginnen. Der Stichtag ist aber in jedem Bundesland unterschiedlich. Wann der Stichtag in Ihrem Bundesland ist, könne Sie auf der Website des Bildungsserver auf Deutsch nachschauen. Dort sind alle Bundesländer mit ihren aktuellen Regeln gelistet.
Wenn Sie keine Einladung zu einer Schuleingangsuntersuchung erhalten haben, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort. Das für Sie zuständige Gesundheitsamt finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts. Dafür geben Sie den Namen Ihres Wohnortes oder Ihre Postleitzahl in den Suchkasten ein. Sie erhalten dann die Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse Ihres Gesundheitsamtes.
Auch wenn Ihr Kind eine Behinderung oder chronische Krankheit hat, nimmt Ihr Kind an der Schuleingangsuntersuchung teil. Bei der Untersuchung überprüfen die Ärzt*innen, welche besonderen Bedürfnisse Ihr Kind hat und welche Schule am besten für Ihr Kind geeignet ist. In Deutschland dürfen alle Kinder, egal ob mit oder ohne Behinderung, auf die gleiche Schule gehen. Falls Sie das nicht möchten, kann Ihr Kind auf eine sogenannte Förderschule gehen. Eine Förderschule kann die besonderen Bedürfnisse Ihres Kindes besser berücksichtigen. Die Schüler*innen lernen dort zum Beispiel den Lernstoff etwas langsamer und mit mehr Unterstützung von speziell ausgebildeten Lehrer*innen.
Sie können die Ärzt*innen bei der Untersuchung nach passenden Schulen oder Angeboten in Ihrer Nähe fragen. Wenn Sie schon eine passende Schule gefunden haben, können Sie das auch mit den Ärzt*innen besprechen. Sind Sie sich noch unsicher, sprechen Sie das bei der Untersuchung an.
Unterstützung bekommen Sie auch bei der Schulleitung, der von Ihnen ausgewählten Schule oder der Inklusionsstelle Ihres Schulamtes. Die Inklusionsstelle können Sie im Internet finden. Geben Sie dafür die Stichwörter „Inklusion“ und „Schulamt“ und den Namen Ihres Wohnorts bei Google oder einer anderen Suchmaschine ein. Sie können sich auch beim Jugendmigrationsdienst oder bei der Elternhotline beraten lassen. Die Mitarbeiter*innen sprechen viele Sprachen. Die Beratung ist kostenlos.
Mehr zum Thema Behinderung erfahren Sie in unserem Kapitel „Menschen mit Behinderung“.
Nachdem Sie die Einladung bekommen haben, müssen Sie einen konkreten Termin vereinbaren, also den Tag und die Uhrzeit genau festlegen, wann Ihr Kind untersucht wird. Wie genau Sie sich anmelden können, erfahren Sie in der Einladung des Gesundheitsamts. Bei manchen Kommunen müssen Sie den Termin telefonisch vereinbaren. Bei anderen können Sie sich auch online anmelden. Wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie einen Termin bekommen können, rufen Sie bei Ihrem Gesundheitsamt an. Die Telefonnummer finden Sie in der Einladung zur Schuluntersuchung. Auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts können Sie auf Deutsch nach dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt suchen. Dafür geben Sie den Namen Ihres Wohnortes oder Ihre Postleitzahl in den Suchkasten ein. Sie erhalten dann die Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse Ihres Gesundheitsamtes.
Wenn Sie Unterstützung brauchen, können Ihnen die Mitarbeiter*innen des Jugendmigrationsdienstes oder der Elternhotline helfen. Sie sprechen viele Sprachen. Die Hilfe ist kostenlos.
Zur Schuleingangsuntersuchung müssen Sie unbedingt diese Dokumente mitbringen:
- Den Impfausweis Ihres Kindes
- Das Vorsorgeheft Ihres Kindes („das gelbe Heft“)
Falls in Ihrer Einladung ein Fragebogen war, sollten Sie ihn ausfüllen und auch mitbringen. Wenn Sie Fragen zum Fragebogen haben, können Sie die Ärzt*innen direkt bei der Schuleingangsuntersuchung ansprechen. Verstehen Sie eine Frage nicht, können Sie sich auch an eine Beratungsstelle wenden. Wo Sie eine Beratungsstelle finden, erfahren Sie im Abschnitt „Wo finde ich Beratung und Unterstützung?“.
Es ist wichtig, dass mindestens ein Elternteil oder jemand, der das Kind sehr gut kennt, bei der Schuleingangsuntersuchung dabei ist. Denn die Ärzt*innen stellen Ihnen während der Untersuchung Fragen zur bisherigen Entwicklung Ihres Kindes. Außerdem besprechen sie nach der Untersuchung mit Ihnen, ob Ihr Kind bereit für die Schule ist.
Nicht alle Kinder entwickeln sich gleich schnell. In Deutschland gibt es aber viele Möglichkeiten, wie Sie Ihr Kind unterstützen können. Welche konkreten Möglichkeiten es gibt, hängt von Ihrem Wohnort und der Art der Unterstützung ab, die Ihr Kind benötigt.
- Wenn Ihr Kind Probleme mit bestimmten Bewegungen hat, kann zum Beispiel eine Ergotherapie helfen. Dabei unterstützen speziell ausgebildete Therapeut*innen Ihr Kind dabei, bestimmte Bewegungen im Alltag zu lernen. Das kann zum Beispiel der Umgang mit Schere und Stift sein.
- Stottert Ihr Kind oder hat es andere Probleme beim Sprechen, können Logopäd*innen helfen. Das sind Therapeut*innen mit einer speziellen Ausbildung für Probleme mit Sprache und Sprechen.
Bitte beachten Sie: Für diese Art der Hilfe benötigen Sie eine Überweisung von Ärzt*innen. Ansonsten müssen Sie die Kosten für die Behandlung selbst zahlen. Sprechen Sie mit einem Allgemeinarzt oder einer Allgemeinärztin, ob Ihr Kind diese Hilfe benötigt. Auf bundesaerztekammer.de können Sie nach Ärzt*innen in Ihrer Nähe suchen, die Ihre Sprache sprechen. Mehr Infos, wie Sie eine Überweisung von Ärzt*innen bekommen können, erfahren Sie in unserem Kapitel „Gesundheitsversorgung für Geflüchtete“.
Wichtig: Wenn Ihr Kind nicht Mitglied in einer Krankenkasse ist und es auch keine elektronische Gesundheitskarte besitzt, kann eine Überweisung schwierig werden. Suchen Sie sich in diesem Fall am besten Beratung. Hilfe finden Sie, zum Beispiel, beim Flüchtlingsrat in Ihrem Bundesland.
Wenn Ihr Kind noch nicht so gut Deutsch kann, können Sie Ihrem Kind, zum Beispiel, Geschichten vorlesen. Auf stiftung-lesen.de finden Sie Tipps zum Vorlesen für Kinder ab 3 Jahren in vielen Sprachen. Auf Projekt Bilingual Picture Book finden Sie verschiedene zweisprachige Bilderbücher. In manchen Bundesländern gibt es auch spezielle Förderprogramme in der Kita. Mehr dazu, finden Sie in unserem Kapitel „Einschulung“ im Abschnitt „Mein Kind kann noch kein Deutsch. Kann es mit der Schule beginnen?“.
In unserem Kapitel „Schule“ finden Sie im Abschnitt „Mein Kind hat einen besonderen Förderbedarf. Was kann ich tun?“ weitere Beratungsangebote. Weitere Förderangebote in Ihrer Nähe können Sie auch bei der Kita oder der zukünftigen Schule Ihres Kindes erfragen. Auch beim Jugendamt an Ihrem Wohnort finden Sie oft Angebote. Das für Sie zuständige Jugendamt finden Sie auf jugendaemter.com.
Ja, zu einer Schuleingangsuntersuchung können Sie Dolmetscher*innen mitnehmen. Besprechen Sie sich aber vorher mit Ihrem Kind, ob es das auch möchte, und suchen Sie eventuell gemeinsam eine Person aus.
Falls Sie niemanden persönlich kennen, der für Sie übersetzen kann, kann Ihnen der Jugendmigrationsdienst vielleicht helfen. Dort können Sie auch Informationen erhalten, ob Sie die Kosten für Dolmetscher*innen selbst bezahlen müssen. Sie können auch die Elternhotline nach Kontakten zu Dolmetscher*innen in Ihrer Sprache fragen.
Beim Jugendmigrationsdienst und der Elternhotline finden Eltern Beratung und Unterstützung. Die Mitarbeiter*innen sprechen verschiedene Sprachen. Die Hilfe ist kostenlos.
Weitere Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf Deutsch auf der Internetseite des Bundeskonferenz für Erziehungsfragen e.V.. Dort können Sie auch nach Angeboten in Ihrer Sprache suchen.
Wenn Sie Fragen zu speziellen Familien- und Kinderthemen haben, finden Sie auf Deutsch auf der Internetseite der Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. passende Beratungsstellen. Geben Sie dafür den Namen Ihres Wohnortes oder Ihre Postleitzahl in das mittlere Feld ein und wählen Sie das Thema im linken Drop-Down-Menü aus. Sie erhalten dann eine Liste mit den möglichen Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Wenn ein Kind mit der Schule beginnt, kann das auch Stress für Eltern und Geschwister bedeuten. Auf der Internetseite der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. können Sie auf Deutsch nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe suchen. Dort könne Sie auch Berater*innen finden, die Ihre Sprache sprechen.
Bei der Elternhotline finden Sie anonym und kostenlos Beratung und Unterstützung in vielen Sprachen.
Der Jugendmigrationsdienst (JMD) berät deutschlandweit Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren und deren Eltern in mehreren Sprachen.
Auf der Website des Ministeriums für Soziales und Gesundheit in Baden-Württemberg finden Sie Informationen zur Untersuchung in mehreren Sprachen.