Der erste Schultag ist ein sehr wichtiger Tag im Leben Ihres Kindes. In der Schule lernt es nicht nur Lesen, Schreiben und Rechnen, sondern wird auch viele Freund*innen finden. Daher feiern viele Schulen und auch Familien den ersten Schultag mit einem besonderen Fest. Doch bis dahin gibt es einige Dinge vorzubereiten. Hier erfahren Sie, wann Ihr Kind mit der Schule beginnen kann und was es für den ersten Schultag benötigt.
Vor der Einschulung gibt es noch die sogenannte Schuleingangsuntersuchung.
Mit dem Wort „Einschulung“ ist der erste Schultag eines Kindes gemeint. Daher heißt es manchmal auch „ein Kind einschulen“. In manchen Bundesländern ist dieser Tag ein kleiner Festtag für die Kinder und findet sogar an einem Samstag statt. In anderen Bundesländern ist der Tag zwar auch ein besonderes Ereignis, aber Erstklässler*innen beginnen die Schule meistens an einem normalen Schultag. Das Datum für den ersten Schultag unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Oft findet die Einschulung ein paar Tage vor oder nach dem Start des neuen Schuljahres statt und das beginnt in allen Bundesländern nach den Sommerferien. Wann genau ein neues Schuljahr beginnt, können Sie auf schulferien.org nachsehen.
Den ersten Schultag gestaltet jede Schule selbst. Daher unterscheiden sich die Abläufe oftmals von Schule zu Schule. In der Regel gibt es eine Begrüßung durch die Schulleitung und die Klassenlehrer*innen. In manchen Schulen finden auch gemeinsame Gottesdienste statt. Ob Ihr Kind daran teilnehmen muss, erfahren Sie bei der Schulleitung. Meistens ist das ein freiwilliges Angebot an die Schüler*innen und die Eltern. Nach dem Gottesdienst gehen die Kinder in ihr neues Klassenzimmer, um ihre Klassenkamerad*innen und die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer kennenzulernen. Dort informieren die Klassenlehrer*innen die Kinder über die ersten Tage an der Schule und die Klassenlehrer*innen zeigen den Kindern das Schulgebäude. Viele Schulen bemühen sich, den ersten Schultag für die Kinder schön und besonders zu machen.
In Deutschland ist jedes Kind schulpflichtig, wenn es das 6. Lebensjahr vollendet hat. Das heißt, alle Kinder, die älter als 6 Jahre sind, müssen eine Schule besuchen. In Deutschland regeln die Bundesländer das Schulsystem selbst. Daher gibt es in Deutschland viele verschiedene Regeln, wann ein Kind mit der Schule starten kann.
Wann Ihr Kind mit der Schule beginnen kann, hängt also davon ab, in welchem Bundesland Sie leben. In den Bundesländern gibt es sogenannte Stichtage. Wenn Ihr Kind bis zu diesem Stichtag 6 Jahre alt ist, kann es in der Regel mit der Schule beginnen. Vor der Einschulung gibt es eine Schuleingangsuntersuchung. Daran müssen alle Kinder teilnehmen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Schuleingangsuntersuchung“.
Das sind die aktuellen Stichtage für die verschiedenen Bundesländer (Stand 2023):
- 30. Juni: Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
- 01. Juli: Hamburg, Hessen
- 01. August: Thüringen
- 31. August: Rheinland-Pfalz
- 30. September: Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wie Sie Ihr Kind zum Schulstart an einer Schule anmelden, erfahren Sie für Ihr Bundesland in unseren Kapiteln zu den Schulsystemen in den einzelnen Bundesländern. Sie finden diese aufgelistet unten. Im Abschnitt „Wo und wie kann ich mein Kind einschulen?“ finden Sie die genauen Regelungen für Ihr Bundesland.
Ob Ihr Kind auch mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen mit der Schule beginnen kann, entscheiden die Bundesländer. Daher gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen. In manchen Bundesländern gibt es für Kinder mit wenig Deutschkenntnissen Förderprogramme in der Kita. In anderen Bundesländern erhalten Schüler*innen, die wenig oder kein Deutsch sprechen, Deutschkurse in der Schule. Das können spezielle Klassen sein oder zusätzliche Unterrichtsstunden.
Lassen Sie sich am besten frühzeitig beraten. Wenn Ihr Kind in die Kita geht, können die Erzieher*innen Ihnen weiterhelfen. Sie können sich aber auch beim Jugendmigrationsdienst oder der Elternhotline beraten lassen. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen viele Sprachen. Die Beratung ist kostenlos.
Wie Sie Ihr Kind beim Deutsch Lernen unterstützen können, erfahren Sie in unserem Kapitel „Schuleingangsuntersuchung“.
Wenn Sie während des laufenden Schuljahres nach Deutschland gekommen sind oder innerhalb von Deutschland umgezogen sind, muss Ihr Kind nicht ein ganzes Jahr lang warten. Es kann auch während des Schuljahres mit der Schule beginnen. Das Schuljahr startet und endet in Deutschland in den Sommermonaten. Wann es genau beginnt, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Auf schulferien.org finden Sie die genauen Termine für jedes Bundesland.
Ob Ihr Kind während des Schuljahres mit der Schule beginnen sollte, besprechen Sie am besten mit der Schule, auf die Ihr Kind gehen soll. Dort erfahren Sie auch, wie Sie Ihr Kind anmelden können und ob Ihr Kind die Schuleingangsuntersuchung machen muss. An welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden können, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. Denn in einigen Bundesländern wird Ihr Kind einer Schule zugewiesen, die in Ihrer Nähe ist. In anderen Bundesländern können Sie selbst die Schule wählen. Darüber werden Sie meistens in einem Brief informiert. Wie Sie Ihr Kind an einer Schule anmelden können, erfahren Sie im Abschnitt „Wie melde ich mein Kind für die Schule an?“.
Ja, Ihr Kind kann auch früher oder später mit der Schule anfangen.
Sie können Ihr Kind bereits mit 5 Jahren an einer Schule anmelden. Jüngere Kinder dürfen noch nicht zur Schule gehen. Die genauen Regeln zu einer Einschulung mit 5 Jahren sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Fragen Sie am besten bei der Schule nach, die Ihr Kind besuchen soll, wie die Regelungen genau sind. Oft müssen Sie dafür einen Antrag bei der Schule stellen.
Wenn Sie denken, dass Ihr Kind noch nicht bereit für die Schule ist, kann es auch erst mit 7 Jahren mit der Schule beginnen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. Wie genau Sie die spätere Einschulung für Ihr Kind beantragen, regelt jedes Bundesland anders. Oft müssen Sie ein Formular ausfüllen. Das erhalten Sie meist an der Schule, wo Ihr Kind eingeschult werden soll. Fragen Sie dort nach, was genau Sie tun müssen. Erkundigen Sie sich mindestens ein halbes Jahr vor Beginn des neuen Schuljahres. So haben Sie genügend Zeit, sich um alle Dokumente zu kümmern. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars brauchen, können Sie sich an Beratungsstellen wenden. Adressen finden Sie im Abschnitt „Wo finde ich Beratung und Unterstützung?“.
Ja, jedes Kind darf in Deutschland in die Schule gehen. Das ist in der UN-Kinderrechtskonvention geregelt. Alle Kinder, die sich in Deutschland aufhalten, dürfen auch zur Schule gehen. Die genauen Regelungen sind allerdings in jedem Bundesland unterschiedlich.
Mehr zu den Regelungen in Ihrem Bundesland, erfahren Sie für Ihr Bundesland in unseren Kapiteln zu den Schulsystemen in den einzelnen Bundesländern. Sie finden diese aufgelistet unten. Im Abschnitt „Wann müssen geflüchtete Kinder eine Schule besuchen?“ finden Sie die genauen Regelungen für Ihr Bundesland.
Vor dem Schulstart müssen Sie einiges besorgen. Was genau, erfahren Sie meistens von Ihrer Schule. Oft erhalten Sie eine Liste mit allen nötigen Dingen. Ihr Kind braucht zum Beispiel einen Schulranzen, ein Schulmäppchen mit Buntstiften und Bleistiften, einen Wassermalkasten und Schulhefte. Diese Dinge müssen Sie vor dem ersten Schultag kaufen. Ihr Kind sollte auch Sportkleidung haben. All diese neuen Dinge sind oft teuer. Wo Sie Unterstützung bekommen, erfahren Sie im Abschnitt „Ich habe nicht genug Geld, um alle Schulsachen zu kaufen. Wo finde ich Hilfe?“.
Am ersten Schultag bekommt jedes Kind auch eine „Schultüte“. Die Schultüte können Sie kaufen oder selbst basteln. In manchen Kitas treffen sich die Eltern vor dem Schulstart und basteln die Schultüte gemeinsam. Fragen Sie bei der Kita Ihres Kindes nach, ob die Mitarbeiter*innen dort gemeinsam mit den Eltern Schultüten basteln. Sie finden aber auch entsprechende Anleitungen im Internet. Zum Beispiel auf der Internetseite von Basteln und Gestalten. Oder auf Youtube unter dem Suchbegriff „Schultüte basteln“.
Die vielen neuen Dinge für den Schulstart können viel Geld kosten. Wenn Sie finanzielle Unterstützung vom Sozialamt oder Jobcenter bekommen, zum Beispiel Bürgergeld, können Sie für den Schulstart Hilfe vom Staat bekommen. Diese Hilfe ist Teil des Bildungs- und Teilhabepakets. Mehr dazu, erfahren Sie in unserem Kapitel „Bildungs- und Teilhabepaket“.
In manchen Kommunen gibt es auch Förderangebote vor Ort. Fragen Sie am besten bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe nach oder bei der Schule Ihres Kindes. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie im Abschnitt „Wo finde ich Beratung und Unterstützung?“.
Beim Jugendmigrationsdienst und der Elternhotline finden Sie Beratung und Unterstützung. Die Mitarbeiter*innen sprechen verschiedene Sprachen. Die Hilfe ist kostenlos.
Weitere Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf Deutsch auf der Internetseite des Bundesverbandes für Erziehungsfragen e.V.. Dort können Sie auch nach Angeboten in Ihrer Sprache suchen.
Wenn Sie Fragen zu speziellen Familien- und Kinderthemen haben, finden Sie auf Deutsch auf der Internetseite der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. passende Beratungsstellen. Geben Sie dafür den Namen Ihres Wohnortes oder Ihre Postleitzahl in das mittlere Feld ein und wählen Sie das Thema im linken Drop-Down-Menü aus. Sie erhalten dann eine Liste mit den möglichen Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Ob Sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen, beim Schulweg Ihres Kindes gibt es ein paar Dinge zu beachten. Die Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen hat Tipps und Übungen zusammengestellt, wie Ihr Kind sicher in der Schule ankommt.
Bei der Elternhotline finden Sie anonym und kostenlos Beratung und Unterstützung in vielen Sprachen.
Der Jugendmigrationsdienst (JMD) berät junge Menschen unter 27 Jahren und deren Eltern in mehreren Sprachen.