In Hamburg besuchen Kinder nach der Grundschule entweder eine Stadtteilschule oder ein Gymnasium.
Die Grundschule dauert in Hamburg vier Jahre.
Nach der Grundschule entscheiden die Eltern, auf welche Schule ihr Kind danach geht. Die Schule hilft mit einer Empfehlung bei der Entscheidung. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- die Stadtteilschule
- das Gymnasium
Die Stadtteilschule besucht Ihr Kind ab der 5. Klasse. Dort kann Ihr Kind alle Abschlüsse erwerben: nach der 9. Klasse den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss, nach der 10. Klasse den Mittleren Schulabschluss oder nach der 13. Klasse die Allgemeine Hochschulreife (Abitur). Die Stadtteilschule konzentriert sich auf die berufliche Orientierung der Schüler*innen. Mit allen drei Abschlüssen kann Ihr Kind eine Berufsausbildung beginnen. Mit dem Abitur kann Ihr Kind zwischen einer Ausbildung und einem Studium wählen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Auf einem Gymnasium macht man nach zwölf Jahren Abitur. In Gymnasien haben die Schüler*innen viel Unterrichtsstoff. So müssen sie zum Beispiel mindestens zwei Fremdsprachen lernen Viele Gymnasien haben bestimmte Schwerpunkte wie Naturwissenschaften, Musik oder Kunst, Sprachen oder Sport. Jedes Gymnasium hat eigene Kriterien für die Aufnahme von Schüler*innen. Wer das Gymnasium nach der 9. bzw. 10. Klasse verlässt, hat meist automatisch den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss bzw. den Mittleren Schulabschluss. Mit diesen beiden Abschlüssen kann man eine Berufsausbildung aufnehmen. Mit Abitur kann Ihr Kind entweder eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
In Hamburg muss Ihr Kind sofort nach der Ankunft in die Schule gehen.
Kinder, die in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, werden dort unterrichtet. Kinder, die nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen und noch nicht gut Deutsch sprechen, werden zunächst in speziellen Deutschklassen unterrichtet.
Die Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei der Anmeldung.
Sie erhalten mit der Post ein Einladungsschreiben. Mit diesem Einladungsschreiben und Ihren Papieren können Sie Ihr Kind an einer Schule ihrer Wahl anmelden. Bei der Anmeldung wird Ihr Kind schulärztlich untersucht und seine Deutschkenntnisse werden überprüft.
Die Mitarbeiter*innen im Kindergarten Ihres Kindes können Sie beraten. Weitere Infos erhalten Sie in unserem Kapitel Einschulung.
Informationen und Regelungen, die in allen Bundesländern gelten.
Schule
Bildung ist in Deutschland Ländersache. Das heißt auch, dass jedes der 16 Bundesländer ein eigenes Schulsystem hat.