In Mecklenburg-Vorpommern besuchen Kinder nach der Grundschule entweder eine Regionale Schule, die Gesamtschule oder das Gymnasium.
Die Grundschule dauert in Mecklenburg-Vorpommern vier Jahre. Anschließend wechseln alle Schüler*innen für zwei Jahre auf eine Orientierungsstufe. Diese hilft den Kindern, herauszufinden, welcher Bildungsweg der richtige für sie ist. Die Orientierungsphase findet meistens an einer Regionalen Schule oder einer Gesamtschule statt.
Nach der Orientierungsstufe entscheiden die Eltern, auf welche Schule ihr Kind geht. Die Schule hilft mit einer Empfehlung bei der Entscheidung. Es gibt drei Möglichkeiten:
- die Regionale Schule
- die Gesamtschule
- das Gymnasium
Die Regionale Schule beginnt in der 5. Klasse und endet mit der 9. bzw. 10. Klasse. Die Regionale Schule bereitet Ihr Kind frühzeitig auf die berufliche Orientierung vor. Ihr Kind kann hier die Berufsreife nach neun Jahren oder die Mittlere Reife nach zehn Jahren erwerben. Ihr Kind kann mit beiden Abschlüssen eine Berufsausbildung beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Schüler*innen mit Mittlerer Reife und guten Leistungen können anschließend auch auf eine Gesamtschule oder auf ein Gymnasium wechseln und dort Abitur machen.
Die Gesamtschule beginnt in der 5. Klasse und endet mit der 10. oder 12. Klasse. Ihr Kind kann hier die Berufsreife, die Mittlere Reife oder das Abitur erwerben. Es gibt zwei Arten von Gesamtschulen:
- In den Kooperativen Gesamtschulen muss sich Ihr Kind am Ende der 6. Klasse für einen Abschluss entscheiden.
- In den Integrierten Gesamtschulen muss sich Ihr Kind erst in der 9. oder 10. Klasse für einen Abschluss entscheiden.
Mit der Berufsreife oder der Mittleren Reife kann Ihr Kind eine Berufsausbildung beginnen. Mit dem Abitur kann es zwischen einer Ausbildung und einem Studium wählen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Das Gymnasium beginnt in der 5. Klasse und endet mit dem Abitur in der 12. Klasse. In Gymnasien haben die Schüler*innen viel Unterrichtsstoff. Wer das Gymnasium nach der 9. bzw. 10. Klasse verlässt, hat meist automatisch mindestens die Berufsreife bzw. die Mittlere Reife. Mit diesen beiden Schulabschlüssen kann man eine Berufsausbildung aufnehmen. Mit dem Abitur kann Ihr Kind entscheiden, ob es lieber studieren oder eine Berufsausbildung beginnen will. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
In Mecklenburg-Vorpommern muss Ihr Kind in die Schule gehen, sobald Sie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben.
Die für Ihr Kind zuständige Schule ist die Schule, die Ihrer Wohnung oder Unterkunft am nächsten ist. Kinder, die kein oder wenig Deutsch sprechen, werden zunächst in speziellen Deutschklassen unterrichtet.
Die Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei der Anmeldung.
In Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie einen Termin für die Anmeldung vom Kindergarten oder direkt an der für Ihr Kind zuständigen Schule. Die für Sie zuständige Grundschule ist diejenige Grundschule, die Ihrer Wohnung am nächsten ist. Bei der Anmeldung wird Ihr Kind schulärztlich untersucht und seine Deutschkenntnisse werden überprüft.
Die Mitarbeiter*innen im Kindergarten Ihres Kindes können Sie beraten. Weitere Infos erhalten Sie in unserem Kapitel Einschulung.
Informationen und Regelungen, die in allen Bundesländern gelten.
Schule
Bildung ist in Deutschland Ländersache. Das heißt auch, dass jedes der 16 Bundesländer ein eigenes Schulsystem hat.