Familienasyl
Wenn Ihre Familie nach Ihrer Anerkennung als Asylberechtigte*r, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigte*r im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen ist, kann Ihre Familie „Familienasyl“ beantragen. Familienasyl bedeutet, dass Ihre Familie den gleichen Status und alle damit verbundenen Rechte wie Sie selbst bekommt.
Familiennachzug für Geflüchtete
Wenn Sie Ihre Familie nach Deutschland holen möchten, müssen Sie viele Regeln beachten. Entscheidend ist Ihr Aufenthaltsstatus. Wenn Ihr Asylverfahren noch läuft oder Sie eine Duldung haben, ist ein Familiennachzug in der Regel nicht möglich. Wenn Sie als Asylberechtigte*r oder "Flüchtling" anerkannt sind, haben Sie ein Recht auf eine Familienzusammenführung. Für Personen mit subsidiärem Schutz und Abschiebeverbot gelten besondere Regelungen.
Hier erfahren Sie alles rund um den Familiennachzug für Geflüchtete. Für andere Drittstaatsangehörige gelten andere Regeln. Mehr dazu finden Sie in unserem Kapitel "Familienzusammenführung".
Familienzusammenführung
Ehe und Familie stehen in Deutschland unter besonderem Schutz. Trotzdem ist es für sogenannte „Drittstaatsangehörige“ gar nicht so leicht, die eigene Familie nach Deutschland zu holen. Ob Sie Ihre Familie nach Deutschland holen können, hängt vor allem von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Zusätzlich müssen allerdings noch viele andere Voraussetzungen erfüllt werden.
Hier erfahren Sie alles rund um den Familiennachzug für „Drittstaatsangehörige“ ohne Fluchthintergrund. Für Geflüchtete gelten andere Voraussetzungen. Mehr dazu finden Sie in unserem Kapitel "Familiennachzug für Geflüchtete".