Welche Wohnarten gibt es?
Männlich gelesene Person öffnet Fenster um zu lüften.

In Deutschland gibt es unterschiedliche Wohnformen, die an verschiedene Lebenssituationen angepasst sind. Hier erhalten Sie einen Überblick über einige Wohnarten, die je nach individuellem Bedürfnis wichtig für Sie sein können.

Was muss ich wissen?
Wohnen mit Behinderung

Für ein selbstbestimmtes Leben können die Wohnbedingungen für Menschen mit Behinderung eine große Rolle spielen. In Deutschland gibt es dafür zum Beispiel barrierefreie Wohnungen, die an die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen angepasst sind. Diese Wohnungen sind oft mit breiteren Türen, ebenerdigen Duschen und Aufzügen ausgestattet. Zumindest neugebaute Wohnungen sind in Deutschland mittlerweile häufiger barrierefrei.

Unterstützung für Menschen mit Behinderung gibt es auch in Form von betreutem Wohnen, bei dem Pflege- und Hilfsdienste zur Verfügung stehen, während die Bewohner*innen trotzdem ein selbstständiges Leben führen können. Eine weitere Möglichkeit sind inklusive Wohngemeinschaften und Wohnprojekte, in denen teilweise Menschen mit und ohne Behinderung zusammenleben. 

Einen Überblick über die verschiedenen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung hat die Aktion Mensch zusammengestellt. Außerdem informiert der Verein Lebenshilfe über die Rechte von Menschen mit Behinderung, wenn es um das Thema Wohnen geht.

Es gibt Beratungsstellen, die Menschen mit Behinderung bei der Wohnungssuche und Finanzierung (z. B. durch Zuschüsse) unterstützen. Die Bezirksämter betreiben solche Beratungsstellen bei Ihnen vor Ort.

Weitere allgemeine Informationen finden Sie auf unserer Themenseite „Menschen mit Behinderung“.

Wohngemeinschaft (WG)

In einer Wohngemeinschaft (WG) teilen Sie sich eine Wohnung mit anderen Personen. Alle haben ein eigenes Zimmer, aber Bad, Küche und manchmal auch das Wohnzimmer werden gemeinsam genutzt. Die Suche nach einem WG-Zimmer ist in der Regel etwas einfacher als die Suche nach einer eigenen Wohnung, da Sie keine Vermieter*innen, sondern nur die Bewohner*innen der WG von sich überzeugen müssen. Außerdem kann ein Zimmer meistens billiger als eine ganze Wohnung sein.

In WGs können zudem schnell Kontakte aufgebaut werden und soziale Unterstützung gefunden werden, was besonders für Newcomer hilfreich sein kann. Es gibt spezielle Online-Portale, auf denen Sie nach WGs suchen können, so zum Beispiel WG-gesucht, aber auch auf Portalen zur Wohnungssuche wie ImmoScout24Immowelt usw. werden immer mal wieder WG-Zimmer angeboten. Außerdem gibt es Facebook Gruppen in jeder Stadt, wo Sie Mitglied werden können. In diesen Facebook Gruppen werden täglich Anzeigen von privaten Personen geteilt.

Passen Sie aber auf! Es gibt leider auch auf bekannten Plattformen wie Immoscout, Immowelt und WG-Gesucht sowie in Facebook-Gruppen unseriöse und betrügerische Anzeigen. Bitte teilen Sie niemals persönliche Daten wie Ausweiskopien oder Passkopien, ohne vorher gründlich zu prüfen, ob das Angebot echt ist. Überweisen Sie auch kein Geld, bevor Sie die Wohnung persönlich besichtigt und einen unterschriebenen Mietvertrag vorliegen haben. Bleiben Sie vorsichtig und recherchieren Sie immer, um sich vor Betrug zu schützen.

Sie können sich aber auch mit anderen Menschen zusammentun und gemeinsam eine Mietwohnung suchen, um eine neue WG zu gründen. In dem Fall sind Sie entweder alle gemeinsam Hauptmieter*innen der Wohnung, stehen also alle zusammen im Mietvertrag und haben die gleichen Rechte und Pflichten. Das bedeutet auch, dass alle gemeinsam haften: Wenn also ein*e Mieter*in den Mietanteil nicht bezahlt, stehen alle anderen gegenüber dem*der Vermieter*in in der Verantwortung.

Anders ist es, wenn nur eine Person Hauptmieter*in ist und die anderen als Untermieter*innen in der WG wohnen. Das passiert oft, wenn man in eine bereits bestehende WG einzieht. In diesem Fall ist der*die Hauptmieter*in allein dafür verantwortlich, dass die Miete pünktlich bezahlt wird. Als Untermieter*in sollten Sie unbedingt einen richtigen Untermietvertrag verlangen. In diesem Vertrag sollten die Höhe der Miete, die Mietdauer, die Kündigungsfrist und andere Rechte und Pflichten genau geregelt sein.

Seltener gibt es in Wohngemeinschaften auch die Möglichkeit, dass alle Personen, die in der WG wohnen, einen eigenen Mietvertrag für ihr Zimmer und die Nutzung der Gemeinschaftsräume (Küche, Bad, Wohnzimmer) mit dem*der Vermieter*in abschließen. Dabei ist der Vorteil, dass jede*r Mieter*in nur für den eigenen Mietvertrag verantwortlich ist. Wenn also ein*e Mitbewohner*in die Miete nicht zahlt, haben die anderen keinen Nachteil.

Welche der drei Möglichkeiten – ein*e Hauptmieter*in plus Untermieter*innen, alle sind Hauptmieter*innen oder alle haben Einzelmietverträge – gilt, entscheidet der*die Vermieter*in.

Wenn Sie bei Ihrer WG-Suche Beratung benötigen, bietet "Zusammenleben Willkommen" Einzelpersonen Unterstützung vor Ort, telefonisch und digital an. Sie helfen bei der Bewerbung und geben unter anderem Informationen zur Übernahme von Mietkosten. 

Gut zu wissen: Wenn Sie finanzielle Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen, müssen Sie dem Amt sowohl Ihren Untermietvertrag als auch den Hauptmietvertrag der Hauptmieter*innen vorlegen. Viele Sachbearbeiter*innen wollen außerdem auch eine Bestätigung des*der Vermieter*in sehen, dass der*die Hauptmieter*in Zimmer untervermieten darf.

Wohnen auf Zeit (Unter-/Zwischenmiete)

Wohnen auf Zeit ist eine flexible Wohnform, bei der Sie eine Wohnung oder ein Zimmer für einen begrenzten Zeitraum mieten. Dies ist besonders praktisch, wenn Sie nur für eine begrenzte Zeit in einem Ort wohnen möchten oder übergangsweise eine Unterkunft suchen. Es gibt zwei Hauptformen:

- Untermiete: Sie mieten ein Zimmer oder eine Wohnung von jemandem, der*die selbst Hauptmieter*in ist.

- Zwischenmiete: Dies ist eine zeitlich befristete Untervermietung – oft, wenn der*die Hauptmieter*in vorübergehend abwesend ist (z. B. bei Auslandsaufenthalten).

Beide Formen bieten Flexibilität und sind eine gute Option, wenn Sie noch keine langfristige Wohnoption gefunden haben. Darüber hinaus handelt es sich bei vielen Wohnen-auf-Zeit-Optionen um möblierte Wohnungen oder Zimmer – Sie sparen sich also Möbelsuche und -transport.

Wichtig ist beim Wohnen auf Zeit, dass der*die eigentliche Mieter*in die Erlaubnis zur Unter- oder Zwischenvermietung von dem*der Vermieter*in hat. Ohne diese Erlaubnis kann das Wohnen auf Zeit zu einer außerordentlichen und eventuell auch fristlosen Kündigung führen. Und: Auch beim Wohnen auf Zeit sollten Sie das Mietverhältnis durch einen schriftlichen Mietvertrag regeln.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen befristeten Mietvertrag geschlossen haben, also mit Ihrem*Ihrer Vermieter*in eine feste Laufzeit Ihres Mietverhältnisses vereinbart haben, können Sie in der Regel nicht vor Ablauf der Laufzeit kündigen. Viele befristete Mietverträge sind aber rechtlich nicht wirksam. In so einem Fall könnten Sie dann dennoch innerhalb der gesetzlich festlegten Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Ob Ihr befristeter Mietvertrag rechtlich wirksam ist, kann Ihnen die Verbraucherzentrale oder ein Mieter*innenschutzverein sagen. Bei den meisten Mieter*innenschutzvereinen müssen Sie Mitglied werden, um die Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen zu können. Als Mitglied müssen Sie einen kleinen jährlichen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Auf mieterbund.de finden Sie einen Mieter*innenschutzbund in Ihrer Nähe.

Wohnen in Sozialwohnungen für Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen

Wenn Sie wenig oder gar kein Geld verdienen, haben Sie das Recht, eine Sozialwohnung zu mieten. Diese Wohnungen sind günstiger als andere, da sie vom Staat gefördert werden. Um eine solche Wohnung zu mieten, brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) von der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie leben. Der WBS beweist, dass Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Den WBS müssen Sie dem*der Vermieter*in bei der Besichtigung zeigen. Mehr zum Thema WBS erfahren Sie auf unserer Themenseite "WBS".

Wohnen im Alter

Ältere Menschen haben in Deutschland verschiedene Wohnmöglichkeiten, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Neben dem klassischen Wohnen in einer eigenen Wohnung gibt es altersgerechte Wohnungen, die barrierefrei und mit Sicherheitseinrichtungen ausgestattet sind. Zudem gibt es Seniorenresidenzen oder betreute Wohnanlagen, wo neben dem Wohnen auch Pflege- und Betreuungsdienste angeboten werden. Viele Senior*innen möchten aber eher so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld bleiben, was durch ambulante Pflegedienste unterstützt werden kann.

Eine andere Möglichkeit ist das gemeinsame Wohnen im Alter mit anderen, zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft für Senior*innen. Das Portal „Zuhause im Alter“ des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend hat hier Vor- und Nachteile derartiger Wohnformen zusammengestellt. Weitere Informationen zum Wohnen im Alter gibt es hier von der Caritas.

Wichtig

Es gibt viele verschiedene Wohnformen in Deutschland, die an unterschiedliche Bedürfnisse und Lebenssituationen angepasst sind. Je nach persönlichen Voraussetzungen, familiärer Situation und finanziellen Möglichkeiten sollten Sie sich gut informieren, welche Wohnart für Sie die beste Option ist – wichtig ist, dass Sie sich an Beratungsstellen und Online-Portale wenden, um die passende Unterkunft zu finden.