Das hängt von Ihrem Status ab:
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 beantragt oder bereits bekommen haben, dürfen Sie arbeiten. Sie dürfen sich auch selbständig machen. Nachdem Sie die Aufenthaltserlaubnis nach §24 beantragt haben, bekommen Sie eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Dort steht bereits, dass Sie arbeiten dürfen („Erwerbstätigkeit gestattet“). Damit dürfen Sie sowohl arbeiten als auch sich selbständig machen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG gestellt haben, eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgelaufen haben und sich in Deutschland aufhalten.
Solange Sie visumsfrei oder mit einem Besuchervisum in Deutschland sind, dürfen Sie nicht arbeiten.
Wenn Sie keine Aufenthaltserlaubnis nach §24 bekommen können und die Voraussetzungen erfüllen, können Sie z.B. ein Visum als Fachkraft beantragen. Damit können Sie dann auch arbeiten. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Aufenthalt“.
Als Asylbewerber*in oder Geduldete*r müssen Sie viele Regeln beachten. Auch im Bereich Arbeit. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Arbeitserlaubnis für Geflüchtete“.
Wenn Sie in Deutschland arbeiten dürfen, dürfen Sie grundsätzlich auch in Ihrem erlernten Beruf arbeiten. Es gibt aber einige Berufe, für die Sie vorab eine Anerkennung brauchen. Das sind z.B. Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen, Krankenpfleger*innen oder Ingenieur*innen. Diese Berufe nennt man „reglementierte Berufe“. Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, müssen Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen. Für Handwerker*innen gilt: Wenn Sie sich in einem sogenannten „zulassungspflichtigen Handwerk“ selbständig machen möchten, müssen Sie Ihren Berufsabschluss ebenfalls anerkennen lassen.
Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Beruf nicht reglementiert ist, müssen Sie Ihren Abschluss nicht anerkennen lassen. Eine Anerkennung verbessert allerdings Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Wichtig: Sie müssen Ihre Diplome auch übersetzen lassen. In einigen Fällen müssen Sie auch eine Bestätigung vorlegen, dass die Übersetzung korrekt und vollständig ist. Lassen Sie sich diese Bestätigung von der*m Übersetzer*in geben. Fragen Sie aber erstmal bei Ihrem Jobcenter oder bei Ihrer Agentur für Arbeit nach, ob eine Bestätigung erforderlich ist. Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie auf jobcenter-ge.de. Klicken Sie dafür auf Ihr Bundesland und dann auf den Namen Ihrer Stadt. Wenn Ihre Stadt nicht in der Liste steht, können Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit suchen. Geben Sie dafür den Namen Ihres Wohnortes oder Ihre Postleitzahl ein.
Bitte beachten Sie: Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Übersetzung Ihrer Diplome und Beglaubigung der Übersetzung. Kontaktieren Sie Ihre*n Sachbearbeiter*in im Jobcenter, bevor Sie die Übersetzung Ihrer Abschlüsse in Auftrag geben.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf Deutsch und Ukrainisch auf migrationsportal.de sowie auf der Website Anerkennung in Deutschland auf Russisch, Englisch, Polnisch und Ukrainisch.
Konkrete Beratung zur Anerkennung Ihrer Abschlüsse bekommen Sie kostenlos bei einer Beratungsstelle des IQ-Netzwerks in Ihrer Nähe. Die Mitarbeiter*innen sprechen verschiedene Sprachen.
Sie können sich auch bei der IHK auf Deutsch beraten lassen. Oder die „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ kontaktieren. Die Mitarbeiter*innen erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 30 1815 1111. Die Mitarbeiter*innen sprechen Deutsch und Englisch. Sie können auch online ein Kontaktformular ausfüllen und absenden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Kapitel „Anerkennung ausländischer Abschlüsse“.
Ab Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro brutto pro Stunde. Brutto bedeutet, dass von Ihrem Lohn noch etwas Geld abgezogen wird. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Haben Sie Fragen zum Thema Mindestlohn oder wollen Sie sich beschweren, so können Sie sich an die Mindestlohn-Hotline wenden. Die Mitarbeiter*innen erreichen Sie unter der Nummer: 030/60 28 00 28 von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 20 sowie freitags von 08 Uhr bis 12 Uhr.
Bitte beachten Sie: In Deutschland gibt es zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn auch einen Branchenmindestlohn. Er gilt nur für bestimmte Branchen, also Arbeitsbereiche. Das sind, z.B. die Pflege, das Baugewerbe und die Gebäudereinigung. In einem Tarifvertrag steht meistens, wie hoch der Mindestlohn für die jeweilige Branche ist. In der Regel liegt er über dem gesetzlichen Mindestlohn. Auf bmas.de finden Sie eine Übersicht in deutscher Sprache über die Mindestlöhne in den einzelnen Branchen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Themenseite „Arbeit“.
Informationen zur Arbeitssuche in Deutschland finden Sie in unserem Kapitel „Arbeitssuche und Bewerbung“.
Workeer ist eine Job-Plattform, auf dem tausende Unternehmen aktiv sind, die Geflüchtete einstellen möchten. Sie können in nur wenigen Minuten ein eigenes Profil erstellen und von Arbeitgebern kontaktiert werden oder sich direkt auf offene Jobs bewerben. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Kontakt mit Initiativen aufzunehmen, die Sie bei der Arbeitssuche und anderen Fragen unterstützen. Die Seite ist auf Deutsch, hat aber Google translate. Sie können die Seite also auch in Ihrer Sprache nutzen.
Die Plattform Social-bee.de hilft Ihnen bei der Suche nach einer Arbeit oder Sprachkursen. Socialbee vermittelt Jobs in den Bereichen Logistik, Gastronomie, Produktion und Handwerk. Um diese Hilfe zu bekommen, müssen Sie sich auf der Seite registrieren. Die Seite ist auf Ukrainisch, Deutsch, Englisch und Russisch verfügbar.
Es gibt außerdem einige Plattformen, speziell für Menschen aus der Ukraine, die Arbeit in der EU suchen:
happymonday.ua/en
Auf der Seite uahelp.wiki/jobs sind viele Internetplattformen aufgelistet, auf denen Sie eine passende Arbeitsstelle suchen können. Die Links sind dort je nach Beruf (z.B. Arzt, Lehrer, Journalist) geordnet. Auf der Seite sind auch Plattformen aufgelistet, auf denen Studenten*innen und Kinder (ab 14 Jahren) nach Arbeitsangeboten suchen können.
Falls Sie in Berlin sind, finden Sie auch auf ukr-dim.de zahlreiche Plattformen, auf denen nach Arbeitsstellen in Berlin suchen können. Die meisten der dort aufgezählten Arbeitgeber bieten nicht nur eine Arbeit an, sondern helfen Ihnen auch bei Problemen. Zum Beispiel dabei, einen passenden Sprachkurs zu finden.
Auf der Seite des Netzwerks new-start.media können Geflüchtete aus der Ukraine nach einer Arbeitsstelle in den Bereichen Kultur, Film und Medienwirtschaft suchen. Die Seite ist auf Ukrainisch, Deutsch und Russisch verfügbar. Das Netzwerk new-start-media bietet im Rahmen der Online-Akademie außerdem einen Online-Deutschkurs für Anfänger*innen und Hilfe bei der Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche an.
Mriya unterstützt geflüchtete Musiker*innen aus der Ukraine bei der Arbeitssuche. Sie können sich auf mriya.de registrieren und Hilfe bei der Arbeitssuche im musikalischen Bereich bekommen. Die Internetseite ist auf Ukrainisch und Deutsch verfügbar. Auch ukrainische Künstler*innen aus anderen Branchen können sich auf der Plattform registrieren und Unterstützung bekommen. Wenn Sie Fragen zu diesem Angebot haben, schreiben Sie eine E-Mail an info@mriya.de. Die Mitarbeiter*innen des Teams beherrschen mehrere Sprachen – unter anderem Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch.
Auf freieberufe-jobportal.de können Sie außerdem gezielt nach Stellen für Freiberufler*innen suchen. Die Suche ist auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar.
Auf hoteljobs.help können Sie nach einer Arbeitsstelle in der Gastronomie oder Hotellerie in ganz Deutschland suchen.
Die sächsische Landesärztekammer unterstützt geflüchtete Ärzt*innen aus der Ukraine bei der Suche nach einer Arbeitsstelle. Die Beratungsstelle der Ärztekammer erreichen Sie täglich von 09:00 bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer 0351 8267-164. Die Mitarbeiter*innen sprechen Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch. Sie können die Mitarbeiter*innen auch unter der E-Mail foreigndocs@slaek.de kontaktieren.
Die geflüchteten Wissenschaftler*innen und Forscher*innen aus der Ukraine können auf der Website der Europäischen Kommission ERA4Ukraine nach Jobangeboten in der ganzen EU suchen.
Wenn Sie in einem Kindergarten arbeiten oder eine duale Ausbildung zur*m Kindergartenerzieher*in machen möchten, können Sie das bei Fröbel tun. Fröbel ist der größte überregionale freigemeinnützige Träger von Kinderkrippen, Kindergärten und Horten in Deutschland mit Niederlassungen in mehreren Bundesländern. Derzeit bietet Fröbel in Berlin und 12 weiteren Bundesländern Arbeits- und Ausbildungsplätze für Geflüchtete aus der Ukraine an. Bei Fragen können Sie sich mit Frau Anastasia Wolf in Verbindung setzen. Sie erreichen Frau Wolf unter der Telefonnummer +49 30 21235-379 oder unter der E-Mail-Adresse anastasiia.wolf@froebel-gruppe.de. Anfragen werden auf Ukrainisch, Deutsch und Russisch beantwortet.
Falls Sie in Berlin leben und dort in einem Kindergarten arbeiten wollen, schreiben Sie eine E-Mail an: KitaPersonalUkraine@senbjf.berlin.de. Eine sozialpädagogische Ausbildung ist keine Voraussetzung. Sie können auch als Sprachmittler*in im Kindergarten aushelfen.
In Berlin werden auch Fachkräfte aus der Ukraine gesucht, die Kinder und Jugendliche in Schulen, Kitas und anderen Bildungseinrichtungen unterrichten können. Füllen Sie das Online-Formular auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie aus. Nach der Überprüfung Ihrer Angaben werden Ihnen entsprechend Ihrer Qualifikation und Ihrem Sprachniveau unterschiedliche Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten.
Auf joinimage.typeform.com und imagine-ukraine.org können Sie Mentor*innen finden, Sie Ihnen bei der Arbeitsuche helfen.
Das Projekt Stark im Beruf hilft speziell Müttern, eine Arbeit zu finden. Die Mitarbeiterinnen helfen Ihnen auch dabei, einen Sprachkurs zu finden oder Ihre Abschlüsse anerkennen zu lassen. Auf starkimberuf.de finden Sie die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen.
Sie können sich auf work4u.org registrieren und Expert*innen kontaktieren, die Ihnen bei der Suche nach einer Arbeit helfen. Bei der Registriereng müssen Sie Ihre Kontaktdaten angeben und mitteilen, welche Sprache Sie sprechen. Sie können sich auch mit Ihrem Handy registrieren und anmelden. Die Expert*innen sind in den Sprachen Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar.
Auf hr-intgrate.com finden Sie Mentor*innen, die Ihnen bei der Suche nach Arbeit oder einer Ausbildung helfen. Die Mentor*innen sprechen Englisch und Deutsch.
Auch auf Volunteer Vision können Geflüchtete aus der Ukraine Mentor*innen finden. Dafür müssen Sie sich auf app.volunteer-vision.com registrieren. Die Mentor*innen unterstützen Sie bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und beim Deutschlernen. Sie helfen Ihnen, Bewerbungen zu schreiben und bereiten Sie auf Bewerbungsgespräche vor. Die Gespräche mit den Mentor*innen finden in deutscher Sprache statt.
Außerdem können Sie auf capgemini.com an einem Buddy-Programm teilnehmen. Dieses Programm gibt Ihnen die Möglichkeit, eine*n Mentor*in zu finden, die/der Ihnen beim Verfassen vom Lebenslauf helfen wird. Die Mentor*innen begleiten Sie auch den gesamten Bewerbungsprozess und unterstützen Sie auch beim Erlernen der deutschen Sprache. Auf capgemini.com finden Sie Informationen zum Buddy-Programm in ukrainischer Sprache. Die Information über dieses Programm in russischer Sprache erhalten Sie auf capgemini.com. Wenn Sie an diesem Programm teilnehmen möchten, müssen Sie ein Formular ausfüllen. Das Formular ist in ukrainischer, englischer und russischer Sprache verfügbar. Sobald für Sie eine passende Person gefunden wurde, werden Sie per E-Mail kontaktiert. Falls Sie Fragen zum Buddy-Programm haben, können Sie die Organisatoren über die E-Mail-Adresse ukraine_buddies.de@capgemini.com kontaktieren.
Sie können sich auch auf forms.office.com registrieren und nach Mentor*innen suchen. Die Registrierung ist auf Ukrainisch, Englisch und Russisch möglich. Sie können einen Termin für ein Videogespräch mit den Mentor*innen vereinbaren. In Gespräch überprüfen die Mentor*innen Ihre Bewerbung und geben Ihnen Tipps. Während des Gesprächs können Sie Fragen stellen. Sie bekommen auch Unterstützung beim Schreiben Ihrer Bewerbungen und beim Ausfüllen von Formularen. Sie erfahren, welche Jobportale es in Deutschland gibt. Auf der Seite können Sie auch nach Tandempartner*innen suchen, mit denen Sie Ihre Deutschkenntnisse verbessern können.
Trenkwalder.com hilft Ihnen bei der Arbeitssuche und bei der Suche nach einem Sprachkurs. Sie werden dort auch kostenlos zu den Themen Arbeitserlaubnis, Kontoführung und Unterkunftssuche beraten. Die Ansprechpartner*innen können Sie auf Ukrainisch, Deutsch oder Englisch unter ukrainejobs@trenkwalder.com kontaktieren.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG dürfen Sie sich auch selbstständig machen. Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, finden Sie auf wir-gruenden-in-deutschland.de wichtige Informationen auf Ukrainisch und Russisch.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Kapiteln „Existenzgründung als Freiberufler“ und „Existenzgründung als Gewerbetreibender“ auf Russisch oder Englisch.
Arbeitnehmer*innen sind in Deutschland gut geschützt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Arbeitnehmerrechte“ und „Arbeitsvertrag“ auf Englisch und Russisch.
Informationen und Beratung zu Ihren Rechten als Arbeitnehmer*in bekommen Sie bei „Faire Integration“. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen verschiedene Sprachen. Für den Fall, dass Sie in Berlin oder Berliner Umgebung arbeiten und Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben, finden Sie bei bema.berlin Beratung und Unterstützung in Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch. Information über Ihre Rechte als Arbeitnehmer*in und Hinweise zur Arbeitssuche finden Sie in deutscher Sprache im Flyer der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM).
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 können Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Die Mitarbeiter*innen dort helfen Ihnen dann dabei, eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz zu finden. Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie auch finanziell bei verschiedenen Maßnahmen, wie z.B. der Anerkennung Ihres Abschlusses. Die für Sie zuständige Agentur für Arbeit finden Sie auf arbeitsagentur.de, wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben.
Sie können sich auch bereits vor dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis telefonisch bei der Agentur für Arbeit beraten lassen. Unter der Telefonnummer 0911-178 7915 können Sie mit den Mitarbeiter*innen auf Ukrainisch und Russisch sprechen. Die Mitarbeiter*innen sind Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr erreichbar. Auf Deutsch können Sie sich unter der Telefonnummer 0800 – 4555500 beraten lassen. Weitere Informationen zu den Beratungsangeboten der Arbeitsagentur finden Sie auf Ukrainisch und Deutsch in diesem Flyer.
Die Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) bietet Geflüchteten aus der Ukraine Hilfe bei der Suche nach Arbeit oder einer Weiterbildung bzw. Qualifizierung. Wenn Sie mehr über Qualifizierungsmöglichkeiten und Arbeit in Deutschland erfahren möchten, können Sie die Hotline für Geflüchtete aus der Ukraine anrufen. Sie erreichen die Mitarbeiter*innen unter der Telefonnummer +49 521 521 92 16. Sie sind am Montag und am Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr und von Mittwoch bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr erreichbar. Die Mitarbeiter*innen sprechen Deutsch und Ukrainisch.
Auf bewerbungstraining.de können Sie einen kostenlosen Bewerbungsratgeber herunterladen. Das Buch ist in ukrainischer Sprache. Im Ratgeber erfahren Sie unter anderem, wie man einen Lebenslauf schreibt und worauf Sie bei einem Bewerbungsgespräch achten sollen.
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Es gibt zwei Arten von Minijob: der so genannte „538-Euro-Minijob“ und der „kurzzeitige Minijob“. Beim „538-Euro-Minijob“ darf Ihr monatlicher Lohn die Grenze von 538 Euro nicht übersteigen. Beim „kurzzeitigen Minijob“ dürfen Sie nicht mehr als 3 Monate oder 70 Tage im Jahr arbeiten. Bei dieser Art der Beschäftigung spielt die Höhe Ihres Entgelts keine Rolle.
Mit einem Minijob haben Sie die gleichen Rechte wie die Menschen in einem Vollzeitjob. Mehr zu Ihren Rechten als Arbeitnehmer*in erfahren Sie in unseren Kapiteln „Arbeitnehmerrechte“ und "Arbeitsvertrag".
Bitte beachten Sie: Als Minijober*in haben Sie keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie sind nur unfallversichert. Sie müssen sich daher selbst um Ihre Krankenversicherung bemühen.
Mehr Information zum Thema Minijob finden Sie in unserem Kapitel „Minijob“.
Lassen Sie sich einen Arbeitsvertrag geben und prüfen Sie diesen sorgfältig bevor Sie unterschreiben. Ein Arbeitsvertrag ist sehr wichtig, denn dort stehen alle Arbeitsbedingungen und Informationen z.B. wie viele Stunden Sie arbeiten sollen, wie viel Geld Sie bekommen und wann Sie kündigen können oder gekündigt werden können. Mehr zum Thema Arbeitsvertrag erfahren Sie in unserem Kapitel „Arbeitsvertrag“.
Wenn Sie den Arbeitsvertrag nicht verstehen oder sich nicht sicher sind, ob er in Ordnung ist, können Sie sich an die Beratungsstellen von Faire Integration wenden. Die Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf faire-integration.de.
Wenn Sie bisher finanzielle Hilfe vom Jobcenter bekommen, müssen Sie das Jobcenter informieren. Sobald Sie den Arbeitsvertrag unterschrieben haben, sollten Sie diesen dem Jobcenter anzeigen. Das Jobcenter prüft dann, ob Sie weiterhin finanzielle Unterstützung bekommen können oder nicht. Das hängt von der Höhe Ihres Lohnes ab.
Wichtig: Sie sind verpflichtet, das Jobcenter zu informieren. Wenn Sie das Jobcenter darüber nicht rechtzeitig informieren und trotz Ihrer Arbeit weiterhin finanzielle Hilfe vom Staat bekommen, müssen Sie das Geld zurückbezahlen und es wird gegen Sie ein Strafverfahren wegen Betrugs eröffnet.
Mehr Information zum Thema Arbeiten und Ihren Rechten als Arbeitnehmer*in in Deutschland finden Sie in unserer Kategorie „Arbeiten“.
Auf lohntastik.de finden Sie einen „Brutto-Netto-Rechner“ in ukrainischer Sprache. Um zu sehen, wie Ihr Netto-Gehalt berechnet wird, müssen Sie unter anderem Ihre Steuerklasse, Ihr Bundesland, Ihr Geburtsjahr und die Art Ihrer Krankenversicherung angeben. Danach drücken Sie auf den Knopf „Berechnen“. In der angezeigten Tabelle wird dargestellt, wie viel Steuer und Sozialbeiträge Sie zahlen.
Auf der Seite finden Sie auch Erklärungen über Steuerklassen und Steuerarten.
Mehr Informationen über das deutsche Steuersystem finden Sie in unserem Kapitel „Das deutsche Steuersystem“.
Das Führungszeugnis beinhaltet Information über Ihre Vorstrafen. Es zeigt, ob und wegen welcher Straftaten Sie in der Vergangenheit verurteilt wurden. Sie brauchen in Deutschland ein Führungszeugnis, wenn Sie in bestimmten Branchen arbeiten möchten. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen oder im sicherheitsrelevanten Berufen arbeiten möchten.
Sie können das Führungszeugnis über das Online-Portal des Innenministeriums der Ukraine (МВСУ) beantragen. Nach dem Ausfüllen des Formulars erhalten Sie einen QR-Code. Dieser Code führt auf die Seite des Ministeriums. Dort können Sie dann anschließend Ihr Vorstrafenregister abrufen. Das Dokument ist in ukrainischer Sprache. Sie müssen es ins Deutsche übersetzen lassen. Die Übersetzung muss von einem vereidigten Dolmetscher durchgeführt werden. Fragen Sie bei der Stelle, die Ihr Führungszeugnis verlangt, ob auch eine Beglaubigung erforderlich ist. Beeidigte Übersetzer*innen finden Sie auf justiz-dolmetscher.de oder bdue.de. Mehr zum Thema Beglaubigung finden Sie in unserem Kapitel „Beglaubigte Kopien“ auf Russisch oder Englisch.
Auf coworkingmap finden Sie eine Liste mit kostenlosen Arbeitsplätzen in Coworking-Spaces. Sie können die Coworking-Spaces in der für Sie passenden Stadt direkt kontaktieren und die Einzelheiten klären.