Behörden, Schulen, Universitäten oder Arbeitgeber können von Ihnen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente verlangen. Auf der Seite justiz-dolmetscher.de finden Sie eine Liste mit vereidigten Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen in Ihrer Nähe. Hier müssen Sie die Sprache wählen, aus der übersetzt werden soll. Sie müssen auch Ihr Bundesland angeben. Anschließend werden Ihnen Kontaktdaten der Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen in Ihrer Nähe angezeigt.
Wichtig: Für eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente müssen Sie bezahlen. Die Höhe der Summe hängt von der Art der Dokumente (z.B. Zeugnisse, Eheurkunde, Geburtsurkunde) und der Anzahl der Zeichen ab, die übersetzt werden müssen. Fragen Sie daher vorher nach, wie teuer die Übersetzung sein wird.
Bitte beachten Sie: Ist für Sie Jobcenter zuständig, so kann es in bestimmten Fällen auch die Kosten für die beglaubigte Übersetzung tragen. Fragen Sie bei Ihrer*m Sachbearbeiter*in nach, ob diese Möglichkeit in Ihrem Fall besteht.
SIM-Karten in Deutschland sind nicht teuer. Sie müssen auch keinen Vertrag abschließen. Mehr zum Thema mobile Kommunikation erfahren Sie in unserem Kapitel „Handyvertrag“. Wichtig: Für die Freischaltung benötigen Sie ein Dokument, das Ihre Identität beweist. Das kann z.B. Ihr Reisepass sein. Oder ein von einer deutschen Behörde ausgestelltes Papier.
Sie dürfen in Deutschland ein Basiskonto eröffnen. Dafür benötigen Sie einen gültigen Pass.
Falls Sie kein oder nur wenig Deutsch oder Englisch sprechen, ist ein*e Dolmetscher*in zu empfehlen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben. Falls Sie sich beraten lassen möchten, können Sie sich an die Verbraucherzentralen wenden. Die Mitarbeiter*innen dort beraten Sie kostenlos. Die Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe finden Sie auf verbraucherzentrale.de. Bitte beachten Sie: Die Mitarbeiter*innen sprechen Deutsch und nur teilweise auch andere Sprachen.
Bei welcher Bank Sie Ihr Konto eröffnen, können Sie frei entscheiden. Achten Sie darauf, dass Sie Geld kostenlos abheben können. Und vergleichen Sie unbedingt die Gebühren für die Kontoführung. Diese sind von Bank zu Bank sehr unterschiedlich.
Ein Bankkonto ist in Deutschland sehr wichtig. Sie benötigen es z.B. um Miete, Strom, Gas und Rechnungen zu bezahlen. Wenn Sie Arbeit haben, wird Ihr Lohn auf Ihr Konto überwiesen. Und auch das Sozialamt kann die finanzielle Unterstützung direkt auf Ihr Konto überweisen. Dann müssen Sie nicht zum Sozialamt gehen und das Geld dort abholen.
Mehr Informationen zum Thema „Bankkonto“, finden Sie in unserem Kapitel „Bankkonto“.
Sie können Geld aus Deutschland in die Ukraine überweisen. Das geht per Auslandsüberweisung bei einer Bank oder per Geldtransfer über einen entsprechenden Anbieter.
Für eine Auslandsüberweisung bei der Bank müssen Sie ein spezielles Formular ausfüllen und in der Regel Gebühren bezahlen. Das können bis zu zehn Prozent der Summe sein, die Sie überweisen möchten. Erkundigen Sie sich vorab, nach der Höhe der Gebühren.
Oft sind spezielle Geldtransferanbieter (z.B. Western Union, Moneygram, Wise) eine günstigere und schnellere Alternative. Sie zahlen hier einen bestimmten Betrag in Euro ein und die Empfänger*innen in der Ukraine können das Geld schon kurz danach in Hrywnja abholen. In der Regel zahlen Sie hier keine Gebühren. Vergleichen Sie die verschiedenen Anbieter hinsichtlich möglicher Gebühren und des angebotenen Wechselkurses. Das können Sie zum Beispiel auf der Seite wise.com.
Wichtig: Erkundigen Sie sich vorab nach der Situation vor Ort. Aufgrund des Krieges kann es passieren, dass Banken oder Geldtransferanbieter nicht normal arbeiten können und sich die Auszahlung Ihres Geldes verzögert oder nicht in der gewünschten Höhe ausgezahlt werden kann.
Ab dem 31.05.2022 können Geflüchtete aus der Ukraine Bus und Bahn nicht mehr kostenlos nutzen. Sie benötigen ein gültiges Ticket, um Busse und Bahnen zu nutzen. Der ukrainische Pass oder eine ukrainische ID gelten nicht mehr als Ticket.
Wenn Sie Unterstützung vom Staat bekommen (z.B. Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter), können Sie bei Ihrem Jobcenter oder Sozialamt ein sogenanntes „Sozialticket“ beantragen.
Für die Beantragung des Sozialtickets benötigen Sie Ihren aktuellen Bescheid vom Jobcenter oder Sozialamt, Ihren Personalausweis und ein Passfoto. Nach der erfolgreichen Antragstellung bekommen Sie vom Jobcenter oder Sozialamt eine Bestätigung darüber, dass Sie ein Recht auf ein Sozialticket haben. Anschließend können Sie sich am Fahrkartenautomaten oder an den Fahrkartenverkaufsstellen ein Sozialticket holen. Sie können ein Einzel-, Tages- oder ein Monatsticket kaufen.
Beachten Sie: Bei Ihren Fahrten müssen Sie immer die Berechtigung zum Kauf eines Sozialtickets und das Ticket selbst bei sich führen. Bei den Kontrollen müssen Sie diese vorzeigen.
Die Preise für Sozialtickets unterscheiden sich je nach Stadt. In Berlin kostet eine Monatskarte „Berlin-Ticket S“ zum Beispiel 27,50 Euro. In Hannover bezahlen Sie für eine Monatskarte „Monatskarte S“ 39,40 Euro und in München zahlen Sie für eine Monatskarte „IsarCard S“ 26,90 Euro. Und in Hamburg können Sie einen "Sozialrabatt" i.H.v. 24,80 € pro Monat erhalten.
Bitte beachten Sie: Die Preise für die Fahrkarten hängen auch davon ab, wie viele Zonen der jeweiligen Stadt Sie befahren wollen.
Sie dürfen das Sozialticket auf andere Personen nicht übertragen. In einigen Städten können Sie aber eine zweite Person kostenlos mitnehmen. Bitte erkundigen Sie sich vorher über die Möglichkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, das „Deutschland-Ticket“ zu kaufen. Das Ticket kostet 49 Euro pro Monat und ist nur im Abo erhältlich. Mit diesem Ticket können Sie dann Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzüge in ganz Deutschland nutzen. Fernbusse, IC/EC- und ICE-Züge können mit dem Ticket NICHT genutzt werden. Weitere Information finden Sie in unserem Kapitel „Unterwegs mit Bus&Bahn“.
Mit einem gültigen ukrainischen Führerschein dürfen Sie in Deutschland fahren.
Gemäß dem Beschluss der Europäischen Union vom Juli 2022 werden ukrainische Führerscheine in Deutschland und in der ganzen EU generell anerkannt. Ukrainer*innen, die in Deutschland vorübergehenden Schutz bekommen haben, dürfen ihren ukrainischen Führerschein benutzen und brauchen ihn auch nach mehr als 6 Monaten in Deutschland nicht gegen einen EU-Führerschein umzutauschen. Auch nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Menschen, die in der Ukraine als Flüchtlinge anerkannt waren oder einen anderen internationalen oder nationalen Schutzstatus hatten, sind von dieser Regelung umfasst.Diese Regelung gilt, solange Sie vorübergehenden Schutz in Deutschland haben. Sie müssen dafür keine theoretische oder praktische Fahrprüfung bestehen. Aktuell benötigen Sie auch keine Übersetzung Ihres Führerscheins.
Die Regelung gilt höchstens bis zum März 2025.
Weitere Informationen finden Sie auf eur-lex.europa.eu.
Auf der Seite bmvi.de finden Sie ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen auf Russisch für alle Autofahrer*innen, die in Deutschland Auto fahren wollen.
Wichtig: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland ein Gesetzesverstoß.
Mehr zum Thema Führerschein erfahren Sie in unserem Kapitel „Führerschein“ auf Russisch oder Englisch.
Auf der Seite crash-kid.de finden Sie außerdem Informationen in russischer Sprache zum Erwerb eines Führerscheins in Deutschland.
Haben Sie Ihren ukrainischen Führerschein verloren oder wurde er gestohlen, so kann die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihnen einen neuen Führerschein ausstellen. Dafür müssen zunächst die ukrainischen Behörden bestätigen, dass Sie in der Ukraine einen gültigen Führerschein besessen haben. Das erfolgt durch Überprüfung durch die deutschen Behörden im nationalen elektronischen Führerscheinregister.
Bevor ein neuer Führerschein ausgestellt wird, können die Behörden eine medizinische Untersuchung anordnen. Bei dieser Untersuchung müssen Sie nachweisen, dass Sie körperlich und geistig in der Lage sind, ein Auto oder ein anderes Fahrzeug zu fahren. Die Untersuchung wird von Ärzt*innen durchgeführt. Die Art der ärztlichen Untersuchung hängt davon ab, welche Fahrzeugklasse Sie fahren. In der Regel werden Seh- und Hörvermögen überprüft. Alle anderen Untersuchungen werden dann individuell bestimmt. Wenn Sie zum Beispiel körperlich eingeschränkt sind, kann es weitere Untersuchungen geben.
Wichtig: Der neu ausgestellte Führerschein gilt nur für die Dauer Ihres vorübergehenden Schutzes.
Bitte beachten Sie: Die Passzentren „Dokument“, die es in mehreren europäischen Großstädten gibt, können Ihnen keinen neuen Führerschein ausstellen. Die Passzentren tauschen nur alte Führerscheine gegen neue um. Bei der Beantragung des neuen Führerscheins müssen Sie dort Ihren alten Führerschein abgeben. Weitere Informationen auf Ukrainisch finden Sie auf pasport.org.ua.
Wichtig: Ab dem 01.06.2022 muss jedes Auto mit ukrainischer Zulassung, das in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben.
Für Ihr in der Ukraine zugelassenes Auto brauchen Sie die sogenannte „Grüne Karte“ (Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr) oder eine Grenzversicherung. Die „Grüne Karte“ bekommen Sie von Ihrem ukrainischen Versicherer. Oft auch digital. Sie müssen diese immer bei sich führen, wenn Sie Ihr Auto fahren. Bei einer Kontrolle müssen Sie die „Grüne Karte“ vorzeigen. Mehr Informationen zum Erwerb der „Grünen Karte“ finden Sie auf Ukrainisch auf mtsbu.ua.
Die Grenzversicherung können Sie entweder in Deutschland oder an einer EU-Außengrenze erwerben. Mit ihr können Sie in der gesamten EU und in den Ländern reisen, die in der Grenzversicherung aufgezählt sind. Auf dieversicherer.de finden Sie eine Liste mit Versicherungsunternehmen, bei denen Sie die Grenzversicherung kaufen können.
Ohne Versicherung dürfen Sie Ihr Auto in Deutschland nicht benutzen.
Ab dem 1. Oktober 2024 müssen alle Autos mit ukrainischer Zulassung, die länger als ein Jahr in Deutschland sind, bei der örtlichen Zulassungsstelle registriert werden. Das Bundesministerium für Verkehr hat zusammen mit den Bundesländern den Ablauf dafür festgelegt.
Was wird für die Registrierung gebraucht?
- Ausweisdokument mit Namen in lateinischen Buchstaben – nur in physischer Form, digitale Versionen werden nicht akzeptiert.
- Ukrainischer Fahrzeugschein und Nummernschilder – ebenfalls nur in physischer Form.
- Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO oder eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC). Außerdem muss eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt werden.
- Versicherungsnachweis (eVB-Code) – die grüne Versicherungskarte oder Grenzversicherung reichen hier nicht, da sie nur für internationale Fahrten gelten.
- SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC. Wenn das Konto jemand anderem gehört, braucht man eine schriftliche Zustimmung der Person.
Wichtig: Digitale Dokumente werden nicht akzeptiert. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen in physischer Form dabei haben.
Für weitere Infos wenden Sie sich an Ihre örtliche Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt).
Wichtig: Fahren ohne Zulassung ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Sie eine Geldstrafe und “Punkte” im Fahreignungsregister bekommen.
Wichtig: Fahren ohne Zulassung ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Sie eine Geldstrafe bekommen.
Weitere Informationen zur Zulassung ukrainischer Fahrzeuge in Deutschland finden Sie im Merkblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf Deutsch und Ukrainisch. Wie die Sicherheitsprüfung Ihres Fahrzeugs abläuft und was genau geprüft wird, können Sie ebenfalls dem Merkblatt des Ministeriums auf Deutsch und Ukrainisch entnehmen.
Haben Sie Ihr Auto in Deutschland bereits zugelassen, so sollen Sie bei Ihrer Reise in die Ukraine folgendes beachten:
Sie dürfen nur ein eigenes Fahrzeug ggf. mit einem Anhänger in die Ukraine einführen.
Sie müssen Eigentümer*in des Wagens sein bzw. die Person sein, auf deren Namen das Auto registriert ist. Sind Sie nicht Eigentümer*in des Wagens, so muss der/die Fahrzeughalter*in Ihnen eine Nutzungsvollmacht erteilen
Sie müssen alle Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2, Führerschein, Betriebserlaubnis) mit sich haben.
Sie müssen eine Haftpflichtversicherung haben, die auf dem Gebiet der Ukraine gilt.
Sie müssen sich in Deutschland konsularisch angemeldet haben (befristet oder unbefristet). Die Anmeldung wird in der Botschaft der Ukraine in Deutschland durchgeführt. Auf mfa.gov.ua finden Sie die wichtigsten Informationen über die konsularische Anmeldung in ukrainischer Sprache. Bitte beachten Sie: Haben Sie sich nicht konsularisch angemeldet und wollen trotzdem mit dem Auto in die Ukraine fahren, so müssen Sie vor Ihrer Ausreise in die Ukraine das Verfahren der Zollabfertigung durchlaufen. Dieses Verfahren kostet in der Regel viel Geld. Ohne die Zollabfertigung können Sie nicht in die Ukraine einreisen.
Auf wdr.de finden Sie einen Podcast von Cosmo mit aktuellen Nachrichten auf Ukrainisch.
Die Deutsche Welle bringt täglich Nachrichten auf Ukrainisch.
Auch auf ZDF finden Sie zahlreiche Nachrichten, Dokumentationen und Filme auf Ukrainisch.
Informationen über den Krieg in der Ukraine finden Sie auch auf stopfake.org. Hier berichten die Journalist*innen der Kiewer-Mohyla-Akademie auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch über die aktuellen Geschehnisse.
Die aktuellen Nachrichten in ukrainischer Sprache können Sie täglich auf der Seite des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) finden.
Personen, die in Deutschland gemeldet sind und hier eine Wohnung haben, müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen.
Mit dem Rundfunkbeitrag bezahlen Sie dafür, dass Sie die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das wirklich nutzen oder nicht. Der monatliche Beitrag liegt bei 18,36 Euro.
Geflüchtete aus der Ukraine müssen sich zum Rundfunkbeitrag dann anmelden, wenn sie in einer eigenen Wohnung wohnen.
Aber unter bestimmten Bedingungen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das ist in der Regel dann, wenn Sie
Bürgergeld,
Asylbewerberleistungen
Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe erhalten.
Auch Auszubildende und Studierende, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG bekommen und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, können vom Beitrag befreit werden.
Für die Befreiung müssen Sie einen Antrag in deutscher Sprache ausfüllen und an den Beitragsservice zurückschicken. Mit diesem Antrag müssen Sie auch den jeweiligen Nachweis mitschicken (z.B. Bescheinigung vom Jobcenter, Sozialamt oder BAföG-Amt). Die Adresse des Rundfunkservices finden Sie auf rundfunkbeitrag.de.
Wichtig: Wohnen Sie in einer Aufnahmeeinrichtung oder in einer Gemeinschaftsunterkunft, müssen Sie sich nicht zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Bitte beachten Sie: Erhalten SieBriefe vom Beitragsservice, obwohl Sie vom Rundfunkbeitrag befreit sind, sollten Sie dennoch auf diese Briefe reagieren. So vermeiden Sie unberechtigte Zahlungsaufforderungen und Mahnungen. Auf die Briefe können Sie über ein Online-Formular reagieren.
Mehr Information über den Rundfunkbeitrag in ukrainischer Sprache finden Sie auf rundfunkbeitrag.de und in unserem Kapitel „Rundfunkbeitrag“.
Wenn Ihr Haustier weggelaufen ist, können Sie bei Tierheimen in Ihrer Nähe nachfragen, ob Ihr Haustier dort abgegeben wurde. Das nächste Tierheim finden Sie auf tierschutzbund.de. Auf der Seite müssen Sie Ihr Bundesland wählen. Anschließend werden Ihnen die Adressen und Kontaktdaten aller Tierheime in Ihrer Region angezeigt.
Außerdem können Sie Suchplakate mit dem Foto Ihres Haustieres erstellen und in Ihrer Nachbarschaft aufhängen oder eine Suchaktion in den sozialen Medien starten.
Um Ihr Haustier wiederfinden zu können, können Sie es bei einem(r) Tierarzt*in chippen lassen. Bei dieser Prozedur bekommt Ihr Haustier einen Chip unter die Haut. Dieser Chip hat eine bestimmte Nummer.
Mit dieser Nummer können Sie Ihr Haustier kostenlos auf findefix.com oder tasso.net registrieren lassen. So können Sie es leichter wiederfinden, wenn es verschwunden ist. Wird Ihr Haustier von jemanden gefunden und in eine Tierarztpraxis oder in ein Tierheim gebracht, so können der/die Arzt*in oder Mitarbeiter*innen des Tierheimes den Chip auslesen und Sie kontaktieren.
Sie können auch ein Plakat erstellen lassen, mit dessen Hilfe Sie Ihr vermisstes Tier suchen können.
Weitere Informationen dazu auf Ukrainisch, Englisch und Deutsch finden Sie auf findefix.com. Außerdem hat Findefix für Geflüchtete aus der Ukraine eine Hotline angerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiter*innen der Hotline unter der Nummer: 0228 6049635. Die Mitarbeiter*innen sprechen Deutsch, Englisch und Russisch. Sie sind 24 Stunden am Tag erreichbar. Der Anruf kostet etwas Geld. Die Hilfe ist kostenlos.